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Antrag auf Verhinderungspflege – das sollten Sie beachten

Eine Ersatzpflegekraft führt Verhinderungspflege bei einer Seniorin durch, die auf ihrem Bett sitzt, während die Pflegerin ihre Jacke zuknöpft.

Sie betreuen einen pflegebedürftigen Menschen, der etwa an Demenz erkrankt ist, und setzen Ihre Kraft und Sorge dafür ein, dass es ihm gut geht? Das ist eine große und verantwortungsvolle Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch auf sich selbst aufpassen und sich ab und zu Auszeiten von der Pflege gönnen. Ob Urlaub oder Arztbesuch, Sportkurs oder Theater-Abonnement – Sie können die Pflege und Betreuung auch einmal in fremde Hände legen: mit einem Antrag auf Verhinderungspflege.

Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege

Um einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie pflegen seit mindestens sechs Monaten einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.

• Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche.

• Sie erhalten für Ihre Pflegetätigkeit Pflegegeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

• Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2. Sind diese Voraussetzungen nach § 39 Abs. 1 SGB XI erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege.

Beachten:

Die Anspruchsvoraussetzungen auf Verhinderungspflege hängen mit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Umfeld und nicht mit dem Zeitpunkt der Bewilligung des Pflegegrades zusammen.

Muss die Verhinderungspflege begründet werden?

Ein besonderer Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden. Es besteht auch keine Nachweispflicht – z. B. Urlaubsbuchung. Oft wird in den Antragsformularen der Pflegekassen trotzdem nach den Gründen gefragt wie Urlaub, Krankheit etc. Kreuzen Sie einfach „sonstiges“ an, wenn Sie diesbezüglich keine konkreteren Angaben machen möchten.

Wie lange und wie viel Verhinderungspflege?

 

Die Verhinderungspflegerin hilft einer Seniorin aus dem Rollstuhl.
Maximal 42 Tage am Stück können Sie Verhinderungspflege beantragen.

Die Aufwendungen für die Verhinderungspflege decken viele Bereiche ab. So können Sie die Kosten für den ambulanten Pflegedienst übernehmen oder den Verdienstausfall abfedern, wenn dieser durch die kurzzeitige Pflegeübernahme entsteht. Jährlich ist der Kostenrahmen für diese Pflege auf 1.612 Euro begrenzt. Neben der Verhinderungspflege stehen dem Pflegebedürftigen auch Aufwendungen aus der Kurzzeitpflege zu. Dies ist eine vollstationäre Pflege mit einer Dauer von maximal acht Wochen pro Jahr. Werden die Leistungen für die Kurzzeitpflege im Jahr nicht vollständig in Anspruch genommen, lassen sich diese auf die Verhinderungspflege anrechnen. Sie können bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege hinzufügen. So stehen Ihnen pro Jahr statt 1.612 Euro sogar 2.418 Euro zur Verfügung.

Beachten:

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um einen Jahresbetrag. Es stehen vom 1.1. bis 31.12. eines Kalenderjahres 1.612 Euro (bzw. bei nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege bis zu 2.418 Euro) zur Verfügung. Bei Bewilligung des Pflegegrades im Dezember und entsprechend nachgewiesenen Vorpflegezeiten könnte der Gesamtbetrag theoretisch auch komplett im Dezember aufgebraucht werden.

Nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich ist die Verhinderungspflege begrenzt. So dürfen Sie diese Pflegeleistung pro Jahr insgesamt sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Beachten:

Die Höchstdauer von 42 Tagen betrifft nur die tageweise Verhinderungspflege. Stundenweise Verhinderungspflege könnte theoretisch für jeden Tag des Jahres abgerechnet werden (z. B. 365 Tage x 30 min für 6,63 Euro/Tag).

Sie müssen also die Verhinderungspflege nicht am Stück in Anspruch nehmen, sondern können bei Bedarf auch stundenweise von der Pflegehilfe profitieren. So lassen sich im Alltag kleine Auszeiten schaffen, welche den Pflegenden entlasten und helfen mit der schwierigen Situation fertig zu werden. Sofern die tägliche Pflegezeit die Grenze von acht Stunden nicht überschreitet, können Sie die erbrachte Pflege auf die Stunde genau abrechnen.

Beachten:

Dauert die Verhinderungspflege mehrere Tage (mehr als 8 Stunden), erhält man nur 50 % des Pflegegelds. Am ersten und letzten Tag einer längeren Verhinderungspflege wird weiterhin das volle Pflegegeld bezahlt.

Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um stundenweise Verhinderungspflege. Dann wird kein Pflegegeld gekürzt.

Beispiel:

Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen. Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 728 Euro monatlich bezogen. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (2/30 von 728 Euro). An den übrigen 13 Tagen wird noch ein hälftiges Pflegegeld in Höhe von 157,73 Euro gezahlt (50 Prozent von 728 Euro = 364 Euro x 13/30 = 157,73 Euro). Danach wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe bezahlt.

Die Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege

Verhinderungspflegerin unterhält sich mit einem Senior, der im Rollstuhl sitzt.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird die Ersatzpflege nur für ein paar Stunden in Anspruch genommen.

Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das: Reguläre Verhinderungspflege • Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag.

• Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt.

• Die Verhinderungspflege ist begrenzt. Stundenweise Verhinderungspflege

• dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.

• Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).

• Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet.

 

 

Achtung:

Es ist nicht entscheidend, wie lange z. B. ein Pflegedienst, eine Privatperson usw. die Verhinderungspflege ausübt, sondern wie lange Sie als regulär pflegende Person abwesend sind.

Beispiel:

Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und machen einen Ausflug. Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird eine Pflegekraft benötigt, die 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie bei Ihrem Vater die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden). Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach regulärer Verhinderungspflege abgerechnet und nicht nach stundenweiser Verhinderungspflege. Das heißt, obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit“ von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max. 42 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.

Tipp:

Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Stundenweise Verhinderungspflege – das sind die Vorteile

Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege wird die Ersatzpflege nur für ein paar Stunden in Anspruch genommen, z. B. wenn der pflegende Angehörige an einem Abend ins Theater gehen möchte und deshalb für ein paar Stunden eine Ersatzpflegeperson gebraucht wird, die für ihn einspringt.

Ein großer Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege ist es, dass der volle Betrag des Pflegegelds weiterhin ausgezahlt wird.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist für Angehörige attraktiv, die ihre Liebsten nicht so lange in fremde Obhut geben möchten, sie ist zudem nicht auf einen bestimmten Stundensatz festgelegt.

Antrag auf Verhinderungspflege: Besteht eine Antragspflicht im Voraus?

Ein Senior füllt den Verhinderungsantrag aus.
Sie müssen den Antrag auf Verhinderungspflege nicht vorab ausfüllen.

Nein. Sie können, müssen aber keinen Antrag auf Verhinderungspflege im Vorfeld ausfüllen bzw. stellen. Es reicht, wenn Sie die Leistung mit der Abrechnung nachträglich beantragen. Der GKV-Spitzenverband (Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen) führt das unter § 39 Nr. 2 (Anspruchsvoraussetzungen) in Absatz 2 explizit aus: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird“. Viele Kranken-/Pflegekassen bestehen auf einen Antrag auf Verhinderungspflege vorab. Dafür haben sie spezielle Formulare. Teilweise wollen die Kranken-/Pflegekassen auch schon wissen, wer wann und wie lange Verhinderungspflege durchführen wird. Dies ist rechtlich nicht notwendig und mit diesen Details auch unlogisch – ggf. wissen Sie vorab gar nicht, dass Sie an der Pflege gehindert sind (z. B. weil Sie krank werden) und wer Sie vertritt. Natürlich könnten Sie, um Diskussionen zu ersparen, den Antrag auf Verhinderungspflege der Krankenkasse (in der Regel gibt es ein Formular dazu) vorab ausfüllen.

Vorab Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen: Das gilt es zu beachten

Wenn Sie den Antrag auf Verhinderungspflege vorab ausfüllen, sollten Sie Folgendes beachten:

• Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege gleich für das ganze Jahr aus. Geben Sie also beim Ende des Zeitraums den 31.12. an.

• Geben Sie als „Grund der Verhinderung“ immer „sonstiges“ an oder schreiben Sie „Verhinderung“ in das entsprechende Freitextfeld. Erstens müssen Sie die Krankenkasse nicht informieren, warum Sie verhindert sind, und zweitens wissen Sie es ja jetzt vielleicht noch gar nicht.

Seien Sie sich bewusst, dass die Krankenkasse immer von tageweiser Verhinderungspflege ausgeht, wenn Sie Urlaub oder Krankheit angeben. Sie bekommen dann entsprechend das Pflegegeld gekürzt und haben nur 42 Tage für Verhinderungspflege zur Verfügung. Oft werden auch die Begriffe „Antrag“ und „Abrechnung“ durcheinandergeworfen. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat und Sie wollen, dass die Krankenkasse Ihnen das dafür bezahlte Geld erstattet, müssen Sie die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse abrechnen. Dazu sagen auch viele „beantragen“. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommen Sie kein Geld. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag auf Verhinderungspflege.

Das Ergebnis: Sie können die von vielen Krankenkassen verwendeten „Anträge“ auf Verhinderungspflege ausfüllen. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat, müssen Sie diese mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen abrechnen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Auch dafür gibt es in der Regel Formulare.

Verhinderungspflege-Antrag ausfüllen – so geht’s

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird – wie alle Anträge bei der Pflegekasse – vom Versicherten selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person gestellt. Um Leistungen der Verhinderungspflege zu erhalten, ist es wichtig, einen Antrag zu stellen. Darin wird unter anderem angefragt:

• Pflegegrad des Pflegebedürftigen

• Dauer der bereits erfolgten Pflege

• Zeitraum für die Ersatzpflege

• Wann wurde für wen von wem Verhinderungspflege durchgeführt?

• Was wurde dafür bezahlt?

• Unterschrift der Ersatzpflegeperson zur Bestätigung, dass sie das Geld erhalten hat bzw. dass alle Angaben korrekt sind.

 

Sobald der Antrag auf Verhinderungspflege ausgefüllt ist, kann dieser bei der jeweiligen Krankenkasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden. Dies kann durch den Versicherten selbst erfolgen. Er kann aber auch eine Person bevollmächtigen, dies für ihn zu erledigen, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Sie finden diesen Antrag meistens auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse.

Anträge für die Verhinderungspflege verschiedener Krankenkassen:

• Techniker Krankenkasse: zum Antrag

• IKK classic: zum Antrag

• AOK: zum Antrag

• Knappschaft: zum Antrag

• Barmer: zum Antrag

• Novitas BKK: zum Antrag

Tipp:

Die gesetzlichen Vorschriften für die Verhinderungspflege finden Sie im § 39 SGB XI.

Ist Verhinderungspflege rückwirkend beantragbar?

Eine junge Frau überprüft ob der Anspruch auf Verhinderungspflege noch besteht.
Rückwirkend, bis zu vier Jahre, können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen.

Sowohl die reguläre Verhinderungspflege als auch die stundenweise Verhinderungspflege können Sie rückwirkend beantragen. Auch hierfür müssen Sie den Verhinderungspflege-Antrag ausfüllen und verschicken. Gleiches gilt für die Quittungen und Belege der Ersatzpflegepersonen. Es ist also nicht zwingend erforderlich, Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen – die Praxis zeigt zudem, dass dies oftmals überhaupt nicht möglich ist.

Tipp:

Bewahren Sie alle Quittungen und Belege, die mit der Pflege im Zusammenhang stehen, sicher auf, um diese später der Pflegekasse vorlegen zu können.

Wann verfällt der Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen wie Verhinderungspflege beträgt vier Jahre (§ 45 Abs. I SGB I). Während dieser Zeit lassen sich Leistungen noch nachträglich anrechnen. Wichtig ist, dass sie stattgefunden hat und Sie dies nachweisen können (Quittung, Unterschrift des Leistungsempfängers). Nur so lassen sich die Kosten der Verhinderungspflege rückwirkend erstatten.

Ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Das Einkommen aus der Verhinderungspflege ist nur dann steuerfrei, wenn die Ersatzpflegeperson zur Pflege sittlich oder moralisch verpflichtet ist und wenn das Entgelt die Jahressumme des Pflegegeldes nicht überschreitet. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?

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