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Das ändert sich 2023 – Gesundheit, Mobilität & Geld

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Wie in jedem Jahr, treten auch mit dem neuen Jahr 2023 einige Änderungen in Kraft. Einige davon sollen die Bürger bei Strom und Gas finanziell entlasten. Die Rentner können 2023 mit einer Rentenerhöhung rechnen und aus dem 9-Euro-Ticket wird ein 49-Euro-Ticket. Was sich 2023 alles ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Das ändert sich 2023 – Energie

Hausnotruf im Flur
Die Stromkosten für ein Hausnotrufgerät müssen von der Krankenkasse übernommen werden.

Entlastung bei Strom und Gas 2023

Ab März 2023 gibt es entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Zudem wurde eine Soforthilfe für Dezember 2022 beschlossen. Sie gilt für Gas- und Fernwärmekunden. Mit ihr entfällt die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. So müssen Energieversorger bereits gezahlte Beträge in ihrer nächsten Rechnung berücksichtigen. Mieter erhalten die Soforthilfe in der Regel erst mit der Betriebskostenabrechnung 2023 über ihre Vermieter.

 

Ab 2023 Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

 

Das ändert sich 2023 – Vereinfachung bei Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen stehen Vereinfachungen an. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Kleine Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab Januar auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

 

Das ändert sich 2023 – Mobilität

Ein Seniorenpaar sind mit dem Auto unterwegs.
Auto fahren bedeutet auch im Alter mobil zu sein.

Umweltbonus für Elektroautos sinkt 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gilt bei batteriebetriebenen PKW und Fahrzeugen mit Brennstoffzellen-Antrieb: Fahrzeuge mit einem Netto Listenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten eine geringere staatliche Förderprämie von 4.500 Euro. Fahrzeuge mit einem Netto Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro einen reduzierten Umweltbonus von 3.000 Euro. Dies gilt ab dann nur noch für rein elektrisch betriebene PKW. Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr.

 

Änderung 2023 Gut zu Wissen: Die Förderung kann weiterhin erst nach dem Erstzulassungstag des Fahrzeuges beantragt werden.

 

Ab 2023 läuft die Steuervergünstigung für Autogas aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Dadurch wird das Fahren mit Autogas teurer. Weiterhin gibt es 2023 keine höhere C02-Steuer auf Benzin und Diesel.

 

Das Deutschlandticket kommt 2023

Anfang 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können damit deutschlandweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden.

 

Führerscheinumtausch

Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen.

Wer an seinem Fahrzeug eine rosafarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2023 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen frischen Aufkleber in Orange. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine blaue Plakette.

Nach geänderter DIN-Norm müssen in einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken („OP-Masken“) enthalten sein. Weil die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst ist, besteht keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen. Sinnvoll sind die Masken – auch FFP2-Masken – allerdings schon.

 

Viele Kfz-Versicherungen werden 2023 teurer

Viele Kfz-Versicherungen werden 2023 teurer. Hier spielen die großen Hagelschäden vor allem an Kraftfahrzeugen im Juni 2021 eine entscheidende Rolle, aber auch die hohe Inflation der vergangenen Monate, durch die die Kosten für Schadensregulierungen ansteigen. Hinzu kommt eine Einstufung in teurere Regionalklassen bei 10,1 Millionen Kraftfahrzeugen.

 

Das ändert sich 2023 – Handel und Gastro

Seniorinnen essen nach einem erlebnisreichen Ausflug.
In Gemeinschaft was Essen, so wie bei unseren Ausflügen, kann appetitanregend sein.

Ab 2023 Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Ab 1. Januar 2023 werden Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer durch eine Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen.

 

Lieferkettengesetz tritt ab 2023 in Kraft

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet Firmen, mit mehr als 3.000 Angestellten, auf Missstände (Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen sowie Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen) beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Auch ein EU-weites Lieferkettengesetz ist im Gespräch.

 

Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch

Im Sommer 2023 soll das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft treten. Damit soll zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung ersichtlich sein, wie die Tiere gehalten wurden.
Importierte Produkte fallen nicht darunter. Es gibt fünf Haltungskategorien: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen, ebenso eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch sowie verarbeitete Produkte.

 

Das ändert sich 2023 bei Leuchtstofflampen

Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab 2023 verbietet das EU-Recht nun endgültig die weitere Produktion dieser Lampen. Die Verwendung und der Verkauf oder Erwerb von Lagerware sind weiterhin gestattet.

 

Rauchen wird 2023 teurer

Für Raucher wird der Griff zur Zigarette teurer: Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich zehn Cent. Eine Packung Marken-Zigaretten kostet derzeit durchschnittlich 7,60 Euro. Die höheren Steuern dürfen Hersteller an die Endkunden weitergeben – Rauchen wird also teurer. Die Steuererhöhung betrifft auch (Wasser-) Pfeifentabak, für den pro Kilogramm nun 19 Euro (bisher: 15 Euro) an Steuern erhoben werden.

 

Das ändert sich 2023 – Gesundheit

Sein Senior schaut auf seine Smart Watch und überprüft seine Daten auf dem Handy. Dabei wird er von einer Ärztin unterstützt.
Mit Hilfe einer Smart Watch kann man seine Gesundheit täglich kontrollieren.

Zusatzbeitrag der Krankenkasse steigt ab 2023

2023 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 1,3% auf 1,6%. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Erhöht eine Kasse zum Beispiel den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, können Sie als Versicherter bis Ende Januar kündigen und eine neue Kasse wählen.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2023

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Versicherten nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Der Anteil des Arbeitsentgelts, der oberhalb dieser Grenze liegt, wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Gehältern und steigt 2023 daher auf 59.850 Euro pro Jahr bzw. 4.987,50 Euro pro Monat.

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023 nur noch elektronisch

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Erkrankte erhalten aber weiterhin die Papierausfertigung für die Versicherten für ihre Unterlagen. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Ärzte im Ausland sowie Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.

 

Ab 2023 neue Funktionen in der elektronischen Patientenakte

Ab 2023 können Versicherte in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) weitere medizinische Informationen in strukturierter Form speichern lassen. Dazu gehören Daten zur Arbeitsunfähigkeit in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und sonstige von Leistungserbringern für den Versicherten bereitgestellte Daten, insbesondere aus der Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten (DMP). Sofern Versicherte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nutzen, können sie diese Daten ebenfalls in der ePA speichern. Der DiGA-Hersteller muss diese Möglichkeit allerdings unterstützen.
Ab 2023 ist der direkte Zugriff von der ePA auf das nationale Gesundheitsportal möglich. Hier erhalten Versicherte wissenschaftlich gesicherte Gesundheitsinformationen, beispielsweise über Symptome, Diagnosen, Präventionsmaßnahmen oder die Therapie von Erkrankungen.

 

Als Ehepaar füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden

Ab dem 1. Januar 2023 können Ehepartner für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum von sechs Monaten füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn einer seine eigenen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln kann. Der Beginn dieses Zeitraums muss vom behandelnden Arzt bestätigt werden. Für diese Zeit ist auch der Arzt von der Schweigepflicht entbunden.

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Ehegatten getrennt leben, dann können sie dieses Vertretungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bleibt es aber dabei: Bei volljährigen Menschen können andere nur entscheiden, wenn sie dazu bevollmächtigt sind oder Betreuer sind.

Die Regelung bietet nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW einen Vorteil für Ehepaare, die noch keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt haben. Die Einrichtung von Vorsorgeverfügungen wie der Vorsorgevollmacht ist aber weiterhin ratsam.

 

Ombudsleute für Pflegeheime

Ab dem 1. Januar 2023 soll es in NRW für Bewohner und Bewohnerinnen von stationären Pflegeheimen, stationären Einrichtungen und anderen Wohnformen eine Ombudsperson geben. Diese soll nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW zwischen dem Anbieter und den Bewohnern bei Streitigkeiten vermitteln.

 

Das ändert sich 2023 – Heim und Garten

Steuererklärung zusammen mit Geld auf einem Tisch liegend.
Nicht vergessen: Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben!

Höhere Beiträge bei Gebäudeversicherung für 2023 erwartbar

Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden voraussichtlich im kommenden Jahr fühlbar ansteigen. Auslöser ist zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021 mit den daraus resultierenden Regulierungskosten der Versicherer. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört.

 

Grundsteuererklärung – letzte Frist für Januar 2023

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

 

Das änderts ich 2023 – Steuern und Zuschüsse

Eine Frau schmeißt eine Münze in ein Sparschwein.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Senioren Steuern sparen können.

Neues Bürgergeld statt Hartz IV

Das Bürgergeld ersetzt ab dem 1. Januar das Hartz-IV-System. Dadurch steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Darüber hinaus sollen sich die Jobcenter verstärkt um Arbeitslose kümmern. Dadurch soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit statt in einfachen Aushilfsjobs besser gelingen.

 

2023 erhalten mehr Menschen Wohngeld

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

 

Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt 2023

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro).

 

Sparerpauschbetrag wird 2023 erhöht

Die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden erhöht – für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Paare, die zusammen veranlagt werden, von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

 

Homeofficepauschale steigt 2023

Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

 

Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Zum 1. Juli 2023 wird die Pfändungsfreigrenze turnusmäßig angepasst. Schuldner können mit einer deutlichen Erhöhung des Freibetrags rechnen. Die genaue Höhe wird im April 2023 bekannt gegeben. Erhöht werden sowohl die pfandfreien Grund- als auch die Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten.

 

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt 2023

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt zum 1. Januar 2023 von 2,4 auf 2,6 Prozent. Da die Beiträge jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen werden, kommt durch die Erhöhung auf beide eine höhere Beitragslast von jeweils 0,1 Prozentpunkten zu.

 

Kindergeld: Einheitlich 250 Euro für jedes Kind

Familien können sich über die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik freuen: Ab 1. Januar 2023 gibt es für pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat an staatlicher Unterstützung. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

 

„Mindestlohn“ für Azubis steigt

Auch angehende Azubis dürfen sich 2023 über mehr Geld freuen: Wer sich ab dem nächsten Kalenderjahr für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro (bisher: 585 Euro für Ausbildungsjahrgang 2022) monatlich.

Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.

 

2023 steigt der Mindestlohn in der Pflege

Der Mindestlohn in der Pflege steigt 2023 in zwei Stufen – im Mai und im Dezember. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.

Außerdem gibt es für Mitarbeitende in der Altenpflege mehr Urlaub: Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus im Jahr 2023 Anspruch auf neun Tage mehr.

 

Das ändert sich 2023 – Rentner

Sicher Reisen. Ein Pärchen sitzt auf der Bank und genießt den Blick auf eine Seen- und Berglandschaft.
Reisen wird 2023 wieder einfacher.

Renten steigen 2023

Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung.

 

Rentenwert passt sich 2023 an

Ab 1. Juli 2023 wird der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 98,6 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 99,3 Prozent des Westwerts. Zum 1. Juli 2024 wird er dann weiter um 0,7 Prozentpunkte angepasst, sodass dann die Rente in allen Bundesländern erstmals einheitlich berechnet wird.

 

Hinzuverdienstgrenze wird 2023 abgeschafft

Wer früher in Rente geht und sich etwas dazuverdient, musste bislang darauf achten, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden – ansonsten wäre die Rente gekürzt worden. Diese Hinzuverdienstgrenze wird 2023 vollständig abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 darf man künftig so viel neben der Rente verdienen, wie man will. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

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