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Das müssen Sie über die Corona-Schutzimpfung wissen

Eine Seniorin lässt sich gegen das Coronavirus impfen.

Die Corona-Schutzimpfung ebnet den Weg aus der Pandemie. Früher als erwartet steht in Deutschland ein erster Impfstoff gegen COVID-19 bereit. Nun haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Corona-Schutzimpfung: Wann und wo können sich Personen impfen lassen? Wie sicher ist der Impfstoff? Welche Bürgerinnen und Bürger haben Priorität bei der Impfung? Antworten auf diese und weiter Fragen finden Sie hier in unserem FAQ.

Inhaltsverzeichnis

Ab wann wird im Impfzentrum geimpft?

Am 1. Februar 2021 öffnet das Kölner Impfzentrum Eine Terminvergabe ist ab 25. Januar möglich. Anspruch auf einen Impftermin haben zunächst ausschließlich über 80-jährige Personen, die das Informationsschreiben von der Stadt Köln und des NRW-Gesundheitsministers erhalten haben. Ab wann kann ich einen Impftermin machen? Ab dem 25. Januar ist eine Terminvergabe möglich. Anspruch haben zunächst ausschließlich über 80-jährige Personen.  

Müssen sich alle impfen lassen?

Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.  

Warum bekomme ich den COVID-19-Impfstoff nicht bei meinem Hausarzt?

Es steht zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Außerdem müssen die derzeit verfügbaren Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus sind Initial-Impfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar. In der ersten Phase erfolgen die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams im Einsatz, die weniger mobile Menschen z. B. in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.  

Warum sollte man sich gegen COVID-19 impfen lassen?

Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit SARS-CoV-2 auftreten kann. Der Krankheitsverlauf variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen mit Pneumonie und weiteren Organbeteiligungen auftreten, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis zum Tod führen können. Ein Teil der COVID-19-PatientInnen hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt und leidet weiterhin unter schweren Allgemeinsymptomen. Daten aus England deuten darauf hin, dass etwa 40% der hospitalisierten Erkrankten längerfristige Unterstützung benötigen und bei etwa 10% der nicht hospitalisierten, mild Erkrankten die Symptome länger als 4 Wochen andauern. Da das Virus auch durch Personen übertragen werden kann, die selber keine Symptome aufweisen und generell sehr leicht übertragbar ist, breitet sich SARS-CoV-2 schnell aus. Weltweit wurden bis Anfang Januar über 85 Mio. COVID-19-Fälle und mehr als 1,8 Mio. Todesfälle berichtet. Allein in Deutschland sind bisher über 1,8 Millionen Menschen an COVID-19 erkrankt und mehr als 38.000 Menschen daran gestorben. Durch eine Impfung kann das Infektions- und Erkrankungsrisiko sehr stark reduziert werden. Beide Impfstoffe, die in der EU und somit in Deutschland am 21.12.2020 (BioNTech) bzw. 06.01.2021 (Moderna) zugelassen wurden, waren in der klinischen Erprobung sehr effektiv. Die Studiendaten zeigten, dass die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, bei den COVID-19-geimpften TeilnehmerInnen um 95% bzw. 94% geringer war als bei den Placebo-geimpften TeilnehmerInnen. Das bedeutet, dass eine gegen COVID-19 geimpfte Person nach einem Kontakt mit SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken wird. Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zudem ist noch nicht geklärt, in welchem Maße die Erregerübertragung durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird. Trotzdem bietet die Impfung einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung. Wie bei jeder Impfung können aber auch nach einer COVID-19-Impfung Impfreaktionen auftreten, weitere Informationen dazu finden Sie unter „Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?“ und „Ist die Impfung sicher?“ und auf der Internetseite www.zusammengegencorona.de. Der Nutzen einer Impfung überwiegt die Risiken bei Weitem. Effektive und sichere Impfungen können einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und werden es ermöglichen, Kontaktbeschränkungen mittelfristig zu lockern. Zunächst muss jedoch ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickelt haben. Durch die Impfung wird eine relevante Bevölkerungsimmunität ausgebildet und das Risiko schwerer COVID-19 Erkrankungen sehr stark reduziert.  

Was muss ich zur Corona-Schutzimpfung mitbringen?

  • Ausweisdokument
  • Impfausweis
  • unterschriebene Einwilligungserklärung (diese kann vorab auch zugesendet werden oder im Impfzentrum unterschrieben werden)
  • QR-Code, der Ihnen nach Terminvereinbarung per Post oder E-Mail zugesandt wurde.

 

Muss ich vor der Corona-Schutzimpfung einen COVID-19-Test machen lassen?

Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.  

Kostet die Corona-Schutzimpfung etwas?

Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus.  

Warum gibt es für die COVID-Impfung Impfzentren?

Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe:

  • Die Logistik und Organisation in externen Impfzentren wird als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung. Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Würden sich alle Menschen, die eine Impfung in Erwägung ziehen, in ihrer Hausarztpraxis impfen lassen, würde das erheblich länger dauern als in Impfzentren, zumal wohl zwei Impfungen im Abstand von einigen Wochen nötig sein werden. Je früher viele Menschen geimpft sind, umso eher kann die Impfung dazu beitragen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.
  • Impfzentren können auch gewährleisten, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe korrekt gelagert werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden, die in Hausarztpraxen oder Apotheken nicht ohne Weiteres gewährleistet werden können. Dazu kommt, dass in Zentren, in denen täglich Hunderte Menschen geimpft werden können, Impfstofflieferungen in großen Mengen/Chargen aufgebraucht werden, bevor sie verfallen. Dies ist insbesondere in Anbetracht der anfänglichen Impfstoffknappheit bedeutsam.
  • Impfzentren erleichtern außerdem die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die aus ethischen und medizinisch-epidemiologischen Gründen priorisiert werden, die Impfung also zuerst erhalten sollen. Das können bspw. Personen mit sehr hohem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung sein. Wenn im Verlauf immer mehr Impfstoffdosen zur Verfügung stehen sollten und alle weiteren Bedingungen wie bspw. Lagerung erfüllt werden können, ist ein Übergang der Impfung in die Regelversorgung geplant.

 

Kann man sich den Impfstandort aussuchen?

Grundsätzlich hat man keinen Anspruch darauf, sich einen bestimmten Ort der Impfung auszusuchen. Den Ländern steht es aber frei, hier Wahlmöglichkeiten zuzulassen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.  

Wo ist das Impfzentrum in Köln?

Das Impfzentrum befindet sich in der Koelnmesse Deutz (Halle 4), Messeplatz 1, 50679 Köln-Deutz, zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die S-Bahn-Haltestelle „Köln Messe/Deutz“, Linien S6, S11, S12, S13 oder über die KVB-Haltestelle „Köln, Bahnhof Messe/Deutz“, Stadtbahnlinien 1 und 9. PKW-Zufahrt: Bitte fahren Sie am Eingang Ost in das Messegelände ein und lassen Sie sich dort von den Einweisern zum richtigen Parkplatz leiten. Sie gelangen von dort aus zum Parkplatz Busbahnhof/Piazza. Dieser Parkplatz steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Impfzentrum Köln: Lage- Und Anfahrtsplan PDF  

Wer impft? Und wo kommt das Personal her?

Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und dem Betrieb vor Ort helfen.  

Was ist das für ein Impfstoff, der in Köln verbreicht wird?

Bei Comirnaty handelt es sich um eine so genannte mRNA (kurz für messenger-RNA, Boten-RNA)-Vakzin, ein in der Impfmedizin relativ neuartiges Prinzip, bei dem nicht ein virales Antigen gespritzt wird, sondern quasi die Bauanleitung dafür. Im Körper des Geimpften wird die enthaltene mRNA in die Zellen aufgenommen, die dann nach dieser Anweisung ein virales Protein bilden. Gegen dieses setzt eine Immunantwort ein, die bei einem Kontakt mit dem Erreger vor einer Erkrankung schützen soll. Dieser Impfstoff wurde vom Mainzer Startup Biontech zusammen mit dem US-Pharmakonzern Pfizer entwickelt. Die EU hat am 6. Januar 2021 auch den Corona-Impfstoff des US-Konzerns Moderna zugelassen, der einfacher in der Handhabung ist als der von Biontech/Pfizer. Damit kommen zusätzliche Impfstoffdosen auf den Markt, 160 Millionen Einheiten sollen an EU-Staaten geliefert werden. Das Serum hat eine ähnliche Wirksamkeit wie das von Biontech nämlich rund 95 Prozent, hat aber den Vorteil, dass es „nur“ bei Minus 20 Grad statt Minus 70 Grad gelagert werden muss. Wie auch bei Biontech sind bei Moderna zwei Impfdosen notwendig, um Immunität gegen das Corona-Virus zu bewirken. Auch dieses Serum beinhaltet einen mRNA-Impfstoff.  

Wer wird zuerst geimpft?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe. Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.  

Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen geimpft, um sicherzugehen, dass ein Impfschutz gegen das Virus erreicht wird.  

Wie sieht die Priorisierung im Einzelnen aus?

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).

 

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Eine enge Kontaktperson von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung (bzw. Demenz) oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.
  • Eine Kontaktperson von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

 

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

 

Warum findet eine Impf-Priorisierung statt?

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.  

Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder gegen COVID-19 geben?

Zunächst stehen die Impfstoffe nur für Erwachsene zur Verfügung, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten. Dass derzeit schwerpunktmäßig Impfstoffe für Erwachsene entwickelt werden, hat mehrere Gründe:

  • Kinder sind schon allein aus ethischen Gründen nicht für frühe Tests vorgesehen. Vor der klinischen Prüfung an Kindern muss sichergestellt sein, dass in den Studien bei Erwachsenen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgetreten sind. Die Impfstoffentwicklung für Kinder verläuft ähnlich wie die Impfstoffentwicklung für Erwachsene, d.h. sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen geprüft werden, bevor sie eine Zulassung erlangen können.
  • Der Fokus wird zunächst darauf gelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken. Das sind bei COVID-19 insbesondere ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen.
  • Es ist davon auszugehen, dass mit wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 für Erwachsene, die im Laufe der Zeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung vorhanden sein werden, auch das Infektionsgeschehen insgesamt zurückgedrängt werden kann. Darüber können auch Kinder geschützt werden.
  • Kita- und Grundschulkinder scheinen nach allem, was bisher bekannt ist, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufig und stark als Erwachsene.

 

Wie bekomme ich einen Termin im Kölner Impfzentrum?

Ab dem 25. Januar ist eine Terminvergabe online und über die Telefon-Hotline möglich. Die Vergabe der Termine liegt in der Zuständigkeit der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Derzeit vereinbart der Impfling zwei Termine. Per Post oder E-Mail erhält der Impfling Aufklärungsunterlagen mit Informationen zum Impfstoff, dem genauen Ablauf der Impf-Prozedur, der zu unterschreibenden Einwilligung und einem QR-Code.  

Wie ist der genaue Ablauf im Kölner Impfzentrum?

Die Impfung erfolgt in der Halle 4 der Koelnmesse. Bei der Einlasskontrolle muss der Impfling seine Hände desinfizieren. Dann wird kontrolliert, ob der Impfling seinen Mund-Nasen-Schutz korrekt angelegt hat und ob er einen Termin hat. Dann wird bei ihm berührungslos mit einem Scanner Fieber gemessen. Anschließend wird der Impfling in einen Wartebereich geleitet, wo er, falls er dies nicht bereits zuvor erledigt hat, die Einwilligung ausfüllen kann. Im Wartebereich befindet sich ein Schalter, an dem Mitarbeitende bei Fragen oder Unklarheiten weiterhelfen. Nun folgt die Registratur. An insgesamt 20 Schaltern wird der QR-Code entweder vom Handy oder vom zugesandten Schriftstück ausgelesen, der Impfling legt seinen Impfausweis vor und es findet ein Identitätsabgleich statt. Der daran anschließende Bereich ist optional nutzbar: In drei Räumen werden Aufklärungsvideos des Bundesministeriums für Gesundheit gezeigt. Der Impfling kann aber auch direkt zur Impfung gehen. Er gelangt nun zu den Einzelkabinen, in denen er offene Fragen mit einer Ärztin oder einem Arzt in einem Vier-Augen-Gespräch klären kann und wird dann von Mitarbeitenden der Koelnmesse in das Obergeschoss der Halle 4 geleitet. Dort befindet sich der eigentliche Impfbereich. In 20 Doppelkabinen wird dort die Spritze verabreicht. Der Impfling betritt die Kabine, macht seinen Arm frei (Rechtshänder den linken Arm, Linkshänder den rechten Arm), die Injektion erfolgt ausschließlich in den Schultermuskel. Die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt wechselt zwischen den Kabinen hin und her und setzt die Spritze jeweils bei dem Impfling, dessen Arm gerade frei ist. Die Impfung wird dann im Impfausweis dokumentiert. Dort wird vermerkt, welcher Impfstoff injiziert wurde und aus welcher Chargennummer er stammt. Nachdem sich der Impfling wieder angezogen hat, geht er in einen geräumigen Wartebereich mit Uhr, Stühlen und WLAN, wo er 30 Minuten sitzen soll. In dieser Zeit wird er von Sanitäts-Personal beobachtet für den Fall, dass sich Komplikationen ergeben. Ist die Zeit verstrichen, kann der Impfling das Impfzentrum verlassen.  

Wie viele Personen können in Deutz geimpft werden?

Die Impf-Kapazitäten im Impfzentrum sollen sukzessive erweitert werden. Wenn der Stadt Köln kurz- bis mittelfristig mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können dort täglich bis zu 5.000 Impfungen durchgeführt werden. Bei voller Auslastung soll das Impfzentrum täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. Dann werden dort täglich bis zu 140 Mitarbeitende im Einsatz sein, darunter 17 Ärztinnen und Ärzte.  

Wie kommen Impfberechtigte an weitere Informationen?

Impfberechtigte erhalten über die Stadt Köln einen Brief des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann mit Informationen zum Ablauf der Impfung. In diesem Schreiben wird eine kostenlose 0800-Rufnummer sowie eine Webadresse mitgeteilt, unter der Über-80-Jährige Termine für die Erst- und Zweitimpfung in einem nahegelegenen Impfzentrum vereinbaren können. Die Termine werden wiederum schriftlich bestätigt.  

Welche Komplikationen/Nebenwirkungen kann es bei der Impfung gegen Corona geben?

Es kann, wie bei den gewöhnlichen Impfungen, zu einer Rötung oder Schwellung direkt an der Impfstelle kommen. Diese harmlosen Reaktionen zeigen, dass der Körper auf die Impfung reagiert. Sie sind ungefährlich und klingen nach wenigen Tagen wieder ab. Allgemein kann es zu den Symptomen Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Fieber und Kopfschmerzen kommen. Im Kölner Impfzentrum in Halle 4 der Messe wird jeder Impfling nach dem Impfvorgang 30 Minuten unter Beobachtung gestellt für den Fall, dass sich Komplikationen ergeben.  

Wer überwacht die Impfreaktionen (Nebenwirkungen)?

Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID- Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden. Nebenwirkungen können beim PEI gemeldet werden über eine Webseite: www.nebenwirkungen.bund.de. Das PEI führt die Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe mit Hilfe einer Smartphone-App – SafeVac App 2.0 https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2020/201222-safevac-app-smartphone-befragung-vertraeglichkeit-covid-19-impfstoffe.html – durch. Die SafeVac 2.0-App-Befragung ermöglicht es, unerwünschte Impfreaktionen zu ermitteln. Mit dieser App erhält das PEI nicht nur Informationen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen, sondern auch zum Anteil der Personen, die die Impfung gut vertragen.  

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU. Auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.  

Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?

Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.  

Sollen Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben oder von COVID-19 genesen sind, geimpft werden?

Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Es liegen jedoch noch keine ausreichenden Daten über die Dauer und Qualität des Schutzes vor. Die STIKO sieht daher grundsätzlich die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung auch nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Der geeignete Zeitpunkt hierfür kann jedoch noch nicht angegeben werden. Personen, die eine labordiagnostische gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sollten vorerst nicht geimpft werden. So kann der Impfstoff für die Personen verwendet werden, die bisher weder eine Erkrankung durchgemacht haben, noch geimpft sind. Wenn aber das Zurückstellen und wieder Einbestellen bzw. Aufsuchen von Genesenen beispielsweise in Senioren- oder Altenpflegeheimen logistisch schwierig ist, sollten – wenn ausreichend Impfstoffdosen vorhanden sind – alle im Heim Lebenden oder Tätigen eine Impfung angeboten bekommen, auch die Genesenen. Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion hinsichtlich der Verträglichkeit oder Wirksamkeit ein Problem darstellt. Entsprechend besteht keine Notwendigkeit vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung, das Vorliegen einer akuten, asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch auszuschließen. In den Zulassungsstudien der beiden mRNA-Impfstoffe sind auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeschlossen gewesen, die bereits im Vorfeld eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten. Insgesamt wurde die Impfung von diesen Personen besser vertragen als von primär seronegativen StudienteilnehmerInnen. Lokale und systemische Reaktionen nach den Impfungen waren weniger stark ausgeprägt. Die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist.  

Wann kann sich jeder, der möchte, impfen lassen?

Nach jetzigem Kenntnisstand und wenn noch weitere Impfstoffe zugelassen werden, gehen wir davon aus, dass im Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.  

Weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung 116 117 oder beim Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 9119-1001.

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