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Das Pflegegeld 2021 – das steht Ihnen bei häuslicher Pflege zu

Formular Pflegegeld. was steht einem bei welchem Pflegegrad zu. Daneben taschenrechner und Geld.

Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Fast drei Viertel der fast drei Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Ein Grund dafür sind die Pflegereformen der vergangenen Jahre. Sie sorgten dafür, dass die Pflegeversicherung heute die Betreuung im häuslichen Umfeld finanziell stärker fördert als in der Vergangenheit. Doch was steht einem Pflegebedürftigen überhaupt an Pflegegeld zu?

Ansprüche auf Pflegegeld abhängig vom Pflegegrad

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe der Ansprüche ist abhängig von der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Wer in welchen Pflegegrad eingeordnet wird, entscheidet die Pflegekasse aufgrund des Gutachtens des MDK, also dem Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenversicherung. Bei seinem Besuch ermittelt der Gutachter den minutengenauen Hilfebedarf des Menschen. Hilfreiche Tipps für den MDK Besuch erhalten Sie in diesem Artikel. Der Pflegegrad entscheidet also darüber, wie viel Pflegegeld monatlich zur Verfügung steht. Erst danach kann die Pflege organisiert werden. Denn zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 unterscheidet sich laut Pflegetabelle das Pflegegeld beispielsweise um 585 Euro. Bei Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste beträgt die Differenz sogar 1306 Euro.

Die Pflegegeld Tabelle bei vollstationärer Pflege

 

Grafik Pflegebedürftige nach Versorgungsart 2017
51,7 % der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen gepflegt.
Wenn zu Hause gepflegt wird, fallen die monatlichen Beträge der Pflegekasse auch noch einmal unterschiedlich aus, je nachdem ob ein Pflegedienst oder eine Pflegeperson aus der Familie sich um die Pflege kümmert. 1 Entspricht den Empfängern/Empfängerinnen von ausschließlich Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Empfänger/-innen von Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI sind dagegen in den ambulanten Pflegediensten enthalten. – = Nichts vorhanden.   Soll der Betroffene zu Hause gepflegt werden oder in ein Pflegeheim umziehen? Je nach Unterbringung zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Pflegegeld Summen. Wenn ein Pflegebedürftiger auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Kasse nach folgender Pflegegeld Tabelle:
  • im Pflegegrad 1: 125 Euro
  • im Pflegegrad 2: 770 Euro
  • im Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • im Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • im Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Zwar ist der Leistungsbetrag für eine stationäre Unterbringung im Vergleich zur ambulanten Pflege deutlich höher. Allerdings sollten Sie bedenken, dass im Pflegeheim selten alle Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt werden.

Die Pflegegeld Tabelle bei der Pflege zu Hause durch einen pflegenden Angehörigen

 

Eine Pflegende Angehörige deckt ihre Mutter, welche im Bett liegt, mit einer Bettdecke zu.
Pflegende Angehörige können einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € steuerlich geltend machen.
Wenn zu Hause gepflegt wird, fallen die monatlichen Pflegegeld Beträge der Pflegekasse auch noch einmal unterschiedlich aus, je nachdem ob ein Pflegedienst oder eine Pflegeperson aus der Familie sich um die Pflege kümmert. Hat sich der Betroffene für eine häusliche private Pflege, beispielsweise durch einen Angehörigen, entschieden, so erhält er hierfür durch die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches monatlich ausgeschüttet wird. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar nach folgender Pflegegeld Tabelle:
  • in Pflegegrad 2: 316 Euro
  • in Pflegegrad 3: 545 Euro
  • in Pflegegrad 4: 728 Euro
  • in Pflegegrad 5: 901 Euro

Tipp:

Pflegende Angehörige sollten sich eine Vollmacht ausstellen lassen. Ein Eintrag als Pflegeperson reicht nicht aus, um etwa Informationen bei der Krankenkasse einholen zu dürfen oder Unterlagen zu unterschreiben. Eine extra aufgesetzte Vollmacht, dass man etwa unterschriftsberechtigt ist und ärztliche Informationen erhalten darf, ist dringend zu empfehlen.

Die Pflegegeld Tabelle für Pflegesachleistungen

  https://www.youtube.com/watch?v=KB4q-aEtO3s Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Im Angebot sind die Pflege, Hilfen im Haushalt und die sogenannte häusliche Betreuung. Letzteres umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause, z.B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zu bedürfnisgerechten Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich:

  • in Pflegegrad 2: 689 Euro
  • in Pflegegrad 3: 1.298 Euro
  • in Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • in Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Gut zu wissen:

Auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen.

 

checkliste alltagsbetreuerin

Kombinationsleistungen für pflegende Angehörige aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wer einen Pflegedienst engagiert, aber nicht die volle Summe an Pflegesachleistungen dafür ausschöpft, die monatlich zur Verfügung stehen, bekommt den Rest als Pflegegeld ausgezahlt. Dann ist die Rede von sogenannten Kombinationsleistungen – aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das heißt, einen Teil der Pflegearbeit übernimmt die Pflegeperson und bekommt dafür Pflegegeld, einen Teil leistet der Pflegedienst und bekommt dafür Aufwendungen aus den Pflegesachleistungen. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 wären das in diesem Fall 163,50 Euro.

Tipp:

Wenn Pflegende auf sich alleine gestellt sind, kommt es schnell zu einer Überforderung. Helfen kann da ein Pflegedienst oder ein Alltagsassistent, der nur für bestimmte Aufgaben bestellt wird. So können Laien-Pfleger nicht nur entlastet werden, sondern es stehen auch höhere Leistungen unter dem Strich zur Verfügung.

Weitere Pflegeleistungen neben dem Pflegegeld: Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Über das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen hinaus, stehen Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen weitere Pflegeleistungen zu. Zum einem haben sie Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, die von der Kasse oder sogenannten Pflegestützpunkten organisiert wird. Außerdem können pflegende Angehörige Kurse und Schulungen absolvieren, um besser auf die Pflege-Aufgabe vorbereitet zu sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Leistungen, die den Pflegealltag einfacher machen sollen. Dazu gehören neben den sogenannten Entlastungsleistungen die Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder die Kurzzeitpflege.

Der Entlastungsbetrag

Alltagsbetreuerin unterstützt Senioren beim Gang zum Markt.
Alltägliche Einkäufe fallen einem leichter, wenn jemand dabei ist, der einem die schwere Einkaufstasche trägt. So wie eine Alltagsassistentin.
  Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote erstattet.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Als Entlastungsleistungen versteht man in der Pflege genau das, was das Wort schon sagt: Leistungen zur Entlastung der Pflegenden. Monatlich bis zu 125 Euro können dazu für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung ausgegeben werden. Beispiel: Herr Maier und seine Frau pflegen seine kranke Mutter. Sie hat Pflegegrad drei. Er kümmert sich um das Putzen, seine Frau um die Hygiene und Bekleidung. Bislang kochten sie abwechselnd noch das Essen. Dafür nutzen sie nun eine Alltagsassistentin. Einmal in der Woche kommt sie zum Kochen vorbei. Kostenpunkt: 25 Euro. Auf den Monat gerechnet sind das 100 Euro, die für Entlastungsleistungen genutzt werden.Die restlichen 25 € bleiben als Guthaben erhalten und können für die nächsten Monate genutzt werden. Wer seinen monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausreizt, kann übrigens auch bis zu 40 Prozent davon für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das heißt, davon könnten über die 125 Euro hinaus etwa Betreuungsleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Wichtig:

Die Dienste, die die Leistung erbringen, müssen von den Pflegekassen anerkannt sein!

Eine Alltagsassistentin kann viele Aufgaben übernehmen. Was eine Alltagsassistentin alles so macht lesen Sie in diesem Artikel.

Weitere Sachleistungen bzw. Pflegegeld für pflegende Angehörige

  BB: Gerade für pflegende Angehörige ist Urlaub wichtig, um Energie zu tanken.

  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegezeit
  • Familienpflegezeit
  • Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegende

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können von der Pflegekasse Zuschüsse bekommen, wenn sie krank sind oder in den Urlaub fahren und deshalb die Pflege für diese Zeit an andere übergeben. Für die sogenannte Verhinderungspflege zahlen die Pflegekassen pro Jahr 1612 Euro für bis zu 28 Tage.

Kurzzeitpflege

Braucht ein Pflegebedürftiger etwa nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend zusätzliche Unterstützung, so können Leistungen für die sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich stehen jedem Pflegebedürftigen dafür bis zu 28 Tage Zuschüsse in Höhe von bis zu 1612 Euro zur Verfügung.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Wer als Pflegeperson zuhause kurzfristig stärker gebraucht wird, weil eine akute Pflegesituation eingetreten ist, kann sich für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, wenn es sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied handelt. Den finanziellen Ausgleich übernimmt die Pflegekasse, wenn umgehend ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld gestellt wird.

Pflegezeit

Eine akute Pflegesituation kann auch einmal länger als zehn Tage andauern – zumindest in abgeschwächter Form. Auch hierfür bietet das Gesetz pflegenden Angehörigen eine Option: die Pflegezeit. Diese ermöglicht es nahen Angehörigen, sich für die häusliche Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder sogar vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Auch in den letzten Lebenswochen (bis zu drei Monate) können sich enge Angehörige freistellen lassen, um sich um Pflegebedürftige zu kümmern, die dem Tode nahe sind.

Wichtig:

Pflegezeit ist unbezahlt! Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall für die Pflegeperson teilweise die sozialrechtliche Absicherung.

Familienpflegezeit

Auch über einen längeren Zeitpunkt können Pflegende die Arbeitszeit reduzieren, um Beruf und Pflege besser vereinbaren zu können. Wer in einem Unternehmen mit mindestens 26 Beschäftigten arbeitet, hat einen rechtlichen Anspruch darauf, die wöchentliche Arbeitszeit für zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren.

Wichtig:

Auch hier gilt: Familienpflegezeit ist unbezahlt!

Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegende

Wer pflegt, hat (derzeit ab Pflegegrad 2) unter Umständen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die regelmäßige Pflege pro Woche mindestens zehn Stunden in Anspruch nimmt und an zwei Tagen in der Woche geleistet wird. Darüber hinaus darf die Wochenarbeitszeit des Pflegenden nicht mehr als 30 Stunden betragen.

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