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Der Pflegegrad 1 – alles Wissenswerte, um den ersten Pflegegrad

Ein Antrag auf Pflegegrad 1. Darüber liegen Euroscheine und Münzen.

Der Pflegegrad 1 ist der dritthäufigste Pflegegrad in der häuslichen Pflege. 630.826 Leistungsbezieher, die zu Hause gepflegt werden, haben Pflegegrad 1. Doch welche Voraussetzungen muss man für Pflegegrad 1 erfüllen? Wie beantrage ich Pflegegrad 1 und was bekomme ich für Pflegegrad 1? Diese und viele weitere Fragen werden wir Ihnen beantworten, um Ihnen ein vertieftes Verständnis der Rechte und Pflichten zu geben, die mit einem Pflegegrad 1 verbunden sind.

Was ist Pflegegrad 1?

Es gibt fünf Pflegegrade und jedem stehen bestimmte Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse zu. Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit.

Er wurde durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) neu eingeführt und war im vorherigen System der Pflegestufen nicht vorgesehen. Dieser Pflegegrad wird Menschen zugeteilt, die vor 2017 keine Pflegestufe erhalten hatten, die jedoch Unterstützung benötigen. Dadurch wurde mit dem Pflegegrad 1 der Personenkreis, welcher Leistungen von der Pflegeversicherung erhält, erweitert.

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen zwar Unterstützung im Alltag, können jedoch noch viele Dinge eigenständig erledigen. Eine Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt, wenn eine Person mindestens einmal täglich in einer Aktivität des täglichen Lebens (wie zum Beispiel Körperpflege oder Mobilität) Unterstützung benötigt. Auch bei geistigen Einschränkungen wie Demenz kann eine Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgen.

 

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird oft auch als Vorstufe zur Pflegebedürftigkeit bezeichnet und ist der niedrigste Pflegegrad. Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

 

Wie bekommt man Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad bestimmt darüber, welche Leistungen Ihnen in Zukunft zustehen.

Tipp zum Pflegegrad-Antrag: Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert, damit der pflegerische Alltag sinnvoll unterstützt wird.

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie rufen die zuständige Pflegekasse an und teilen Ihren Wunsch mit oder Sie senden einen formlosen Brief an ihre Pflegekasse. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag schriftlich einzureichen. Am besten senden Sie diesen per Einschreiben oder Prio-Brief.

 

Eine Seniorin sitzt in der Küche und füllt Unterlagen aus, während ihre Tochter hinter ihr steht und sie dabei unterstützt.
Wenn sich bei der pflegebedürftigen Person der Gesundheitszustand verschlechtert und damit die Pflege und Unterstützung mehr Zeit als bisher in Anspruch nimmt, kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden.

 

Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse ein Formular zurück. Füllen Sie dieses aus und übermitteln Sie das Dokument erneut an die Pflegekasse. Danach müssen Sie sich von einem Gutachter des MD (Medizinischen Dienst), früher MDK, begutachten lassen.
Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Der MD-Mitarbeiter bewertet Ihre Einschränkungen in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, Körperpflege, kognitive Fähigkeiten oder Ernährung.

INFO: Der MDK heißt jetzt MD
Seit 2019 heißt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) genau genommen nur noch Medizinischer Dienst (MD). Anlass hierfür ist das MDK-Reformgesetz, das in 2019 in Kraft getreten ist.

Tipp zum Pflegegrad-Antrag: Bei dem MD-Termin empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson heranzuziehen, welche die Ergebnisse der Befragung protokolliert.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Pflegegrad nicht dauerhaft ist und sich je nach Veränderung deiner Pflegebedürftigkeit ändern kann.

 

Erste Anzeichen für einen Pflegegrad

Sie können sich zwar größtenteils selbst versorgen, aber möglicherweise bemerken Sie, dass Sie bei einigen Aufgaben Unterstützung benötigen. Dazu gehört beispielsweise das Einkaufen, Putzen oder Kochen. Auch wenn Sie regelmäßig Arzttermine wahrnehmen müssen oder Medikamente einnehmen, kann dies ein Indikator für einen Pflegegrad 1 sein.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Pflegegrad beantragen sollten, so können Sie sich an eine Pflegeberatungsstelle wenden, die Sie gerne unterstützt.

 

Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1?

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen, die mindestens einmal täglich für einen Zeitraum von sechs Monaten auftritt. Diese Beeinträchtigung kann körperlicher oder geistiger Natur sein und kann beispielsweise durch eine Krankheit, einen Unfall oder das Alter bedingt sein.

Des Weiteren muss eine regelmäßige Hilfeleistung durch eine Pflegeperson notwendig sein. Diese Hilfeleistung kann sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beziehen, wie beispielsweise die Körperpflege, die Ernährung oder die Mobilität. Auch eine Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben wie Einkaufen oder Putzen kann hierunter fallen.

 

Manchmal ist eine helfende Hand doch ganz gut, auch wenn Eltern dies nicht gerne zugeben wollen.

 

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) festgestellt werden. Der Gutachter bewertet dabei die Beeinträchtigungen und die benötigte Hilfeleistung nach einem Punktesystem und legt auf dieser Grundlage den Pflegegrad fest.

Es gilt, je höher die ermittelte Punktzahl des Antragsstellers, desto unselbstständiger wird die betroffene Person eingestuft. Daraus resultiert die Zuweisung in einen (höheren) Pflegegrad. Für die Ermittlung der Punktzahl zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad ist und somit nur eine geringe Unterstützung durch die Pflegeversicherung gewährt wird. Dennoch kann er für Betroffene eine wichtige finanzielle und organisatorische Entlastung darstellen und dazu beitragen, dass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

 

Pflegegrad 1 Beurteilung Gewichtung in Prozent
Prozentuale Gewichtung der einzelnen Module durch den MD

 

Welche Leistungen bei Pflegegrad 1

Wenn Sie oder ein Angehöriger den ersten Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, fragen Sie sich sicherlich, welche Leistungen Sie nun in Anspruch nehmen können. Bei Pflegegrad 1 handelt es sich um einen leichten Pflegebedarf, bei dem noch keine grundlegende Unterstützung im Alltag benötigt wird. Dennoch können bereits einige Leistungen in Anspruch genommen werden, um den Alltag zu erleichtern.

Folgeendes steht Ihnen bei Pflegegrad 1 zu:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf von 25,50 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung einmalig von 4.000 Euro
  • Wohnraumgruppenzuschuss von 214 Euro pro Monat
  • Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen einmalig bis zu 2.500 Euro.
  • Seit Januar 2022 können sich Pflegebedürftige die Kosten von bis zu 50 Euro für eine digitale Pflegeanwendung (DiPa) erstatten lassen.

 

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf:

  • Vollstationäre Pflege
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege

 

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Wenn Sie den ersten Pflegegrad haben, steht Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihnen helfen sollen, den Alltag zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegehilfsmittel, die das Leben erleichtern können, wie beispielsweise ein Rollator oder ein Pflegebett.

Auch Haushaltshilfen können Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie Unterstützung bei der Hausarbeit benötigen. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater, der Sie bei der Organisation und Beantragung von Leistungen helfen kann. Sollten Sie eine ambulante Pflege benötigen, können Sie eine Pflegekraft zu sich nach Hause bestellen. Insgesamt stehen Ihnen bei Pflegegrad 1 bis zu 125 Euro im Monat zur Verfügung, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinandersetzt und sich von einem Pflegeberater beraten lassen, um alle zustehenden Leistungen zu erhalten und bestmöglich versorgt zu sein.

 

Was bringt Pflegegrad 1?

Wenn Sie den Pflegegrad 1 erhalten, bedeutet das, dass Sie Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Aber was genau bringt Ihnen dieser Pflegegrad? Zum einen haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung, um beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren oder Hilfsmittel zu kaufen. Zum anderen können Sie sich auf eine individuelle Beratung und Unterstützung durch einen Pflegeberater freuen, der dir bei der Organisation der Pflege hilft und Sie über weitere Leistungen informiert, auf die Sie Anspruch haben.
Auch können Sie von Entlastungsleistungen profitieren, wie beispielsweise der Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen oder eine Tagespflege zu besuchen. Der Pflegegrad 1 ist also ein erster Schritt, um die Pflegebedürftigkeit zu bewältigen und Unterstützung zu erhalten.

 

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro die einzige finanzielle Unterstützung, die Sie beantragen können. Aus diesem Grund dürfen Sie das Geld auch für Pflegeleistungen verwenden. Der Entlastungsbetrag ist grundsätzlich eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung. Der Betrag soll genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit zu fördern.

 

Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Betroffene zum Beispiel:

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert,
  • einen Alltagsbegleiter zum Beispiel für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen oder
  • eine Haushaltshilfe engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche oder das Bügeln übernehmen kann.
  • Zudem können Sie den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro für die Tages- und Nachtpflege oder für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Die 125 Euro sind eine wichtige Hilfe, um die Kosten für Pflege und Betreuung zu decken und den Alltag etwas einfacher zu gestalten.

Beachten Sie beim Entlastungsbetrag: Der Betreuungs- und Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden und es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, der Pflegebedürftige muss ein passendes Angebot auswählen, wie beispielsweise eine wöchentliche Haushaltshilfe, und zahlt diese zunächst aus eigener Tasche. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, nachdem die Rechnung eingereicht wurde. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden.

 

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe

Eine Betreuungskraft reicht vor der Haustür einem Senior den Korb mit seinen Einkäufen an.
Sowohl die Begleitung zum Hausarzt oder das Erledigen des Einkaufs durch eine Alltagsbetreuerin ist möglich. Sie können sich durch den Entlastungsbetrag Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.

 

Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese kann Ihnen im Alltag helfen, indem sie beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung oder beim Einkaufen unterstützt. Die Kosten für eine Alltagsassistenz werden von der Pflegekasse übernommen, allerdings gibt es hierbei bestimmte Voraussetzungen zu beachten. So muss die Haushaltshilfe beispielsweise von einem anerkannten Dienstleister vermittelt werden und es darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Aufgaben übernehmen könnte. Auch die Anzahl der Stunden, die die Haushaltshilfe tätig sein darf, ist begrenzt. Informiere dich am besten bei deiner Pflegekasse über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten, um eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach Paragraf 45b SGB XI von 125 Euro im Monat, auch Entlastungsbetrag genannt. Den Entlastungsbetrag können Sie ab einem Pflegegrad 1 beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen.

 

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Ja, auch Angehörige, Freunde oder irgendwelche anderen Menschen können für die verhinderte Person den Haushalt führen.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.

 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1

Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nachhause können. Die Pflegekasse bezahlt für Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr für maximal 28 Tage.

 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit ihrer pflegenden Angehörigen.

 

Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 1

Ein Hausnotruf liegt auf einem Holztisch.
Der neue Hausnotruf benötigt für die Installation nur eine freie Steckdose.

 

Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und Sie sich für einen Hausnotruf entscheiden, müssen Sie sich über die Kosten keine Sorgen machen. Denn in diesem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf komplett. Das bedeutet, dass Sie keine monatlichen Gebühren oder Anschaffungskosten tragen müssen. Ein Hausnotruf kann Ihnen im Ernstfall schnell und unkompliziert Hilfe besorgen und somit auch Ihren Angehörigen ein Stück Sicherheit geben. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Hausnotruf auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

 

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Wohnen Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung, steht Ihnen monatlich ein Zuschuss von 214 Euro zur Verfügung. Zudem ermöglicht die Anschubfinanzierung für die Gründung von Pflege-Wohngruppen einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro. Maximal dürfen 4 Mitbewohner der Wohngemeinschaft diese Förderung erhalten. Somit ist die Anschubfinanzierung einer Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt.

 

Mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim

Wenn Sie einen Pflegegrad 1 haben und aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr alleine zu Hause leben können, besteht die Möglichkeit, in ein Pflegeheim zu ziehen. Denn bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim, allerdings müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, zum Beispiel über die Unterstützung durch die Pflegeversicherung oder Sozialhilfe.

 

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1

altersgerechtes Badezimmer mit Sitzstuhl und Haltegriffen in der Dusche und am WC
Nicht nur eine begehbare Dusche kann für ein altersgerechtes Bad sorgen. Auch Hilfsmittel sind wichtige Komponenten.

 

Oft ist es nötig, die Wohnumgebung an die Pflegesituation anzupassen. Eine barrierefreie Dusche oder der Einbau eines Treppenliftes kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro an solchen Umbaumaßnahmen.

 

Pflegegrad 1 – Fallbeispiel

Wenn Sie sich mit dem Thema Pflegegrad 1 beschäftigen, möchten Sie sicherlich auch wissen, wie ein Fallbeispiel aussehen kann. Hier ein Beispiel: Frau Müller ist 75 Jahre alt und lebt alleine in ihrer Wohnung. Dabei ist sie geistig topfit. Auch körperlich ist die Seniorin kaum eingeschränkt und erledigt alles selbstständig. Sie hat mittlerweile Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Das Tragen der Einkäufe in den zweiten Stock ihrer Mietwohnung, zu der es keinen Aufzug gibt, gestaltet sich immer schmerzhafter für Frau Müller und wird zu einer wahren Tortour. Auch das Einkaufen selbst und die Erledigung von bestimmten Hausarbeiten, wie Bettwäsche wechseln, fallen ihr schwer. Ansonsten aber kommt sie gut allein klar. Lediglich für den Wocheneinkauf und -putz bräuchte sie demnach Hilfe.

Frau Müller beantragt einen Pflegegrad, um für beide Leistungen einen Zuschuss im Sinne einer Kostenerstattung von ihrer Pflegekasse zu erhalten. Das Pflegegutachten bescheinigt ihr eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In den verschiedenen Bereichen, die bewertet werden, erreicht Frau Glasner insgesamt mehr als 12,5 – aber weniger als 27 Punkte. Sie wird in Pflegegrad 1 eingestuft und bekommt dementsprechend unter anderem monatlich 125 Euro als Kostenrückerstattung. Mit diesem Geld besorgt Sie sich nun eine Haushaltshilfe, die für Sie einmal in der Woche einkaufen geht und bei Hausarbeit unterstützt.

Zudem würde ihr ihre Pflegekasse bei Bedarf einmalig 4000 Euro zahlen, sollte eine Wohnraumanpassung notwendig sein. Frau Müller ist nun dankbar für die Unterstützung und kann dadurch weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben. Mit einem Pflegegrad 1 ist es möglich, Unterstützung zu erhalten und den Alltag zu meistern.

 

Schwerbehindertenausweis Pflegegrad 1

Wer einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Allerdings ist in den meisten Fällen der Schwerbehinderung auch eine intensive Pflege notwendig.

 

Pflegebox bei Pflegegrad 1

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben, kann eine Pflegebox eine große Hilfe sein. In einer solchen Box finden Sie alle wichtigen Utensilien, die Sie für die tägliche Pflege benötigen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Hautpflegeprodukte, Inkontinenzmaterial und vieles mehr. Sie können eine Pflegebox auch stets nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.

 

Eine gelieferte Pflegebox wird ausgepackt.
Wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu Hause pflegen, kann eine Pflegebox hilfreich sein.

 

Eine solche Box ist besonders praktisch, wenn Sie alleine leben und keine Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte haben. Aber auch wenn Sie Unterstützung haben, kann die Pflegebox eine Erleichterung sein, da Sie alle wichtigen Dinge an einem Ort haben und nicht ständig suchen müssen. Es gibt verschiedene Anbieter von Pflegeboxen, die sich in ihrem Inhalt und Preis unterscheiden. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, welche Box am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

 

Widerspruch Pflegegrad 1

Sollten Sie bei der Beurteilung des MD Pflegegrad 1 nicht erhalten, lohnt es sich oft Widerspruch einzulegen. Danach sammeln Sie alle Informationen, die Sie haben, und überlege, welche Argumente Sie vorbringen können. Gehen Sie die Bewertung Punkt für Punkt durch. Dazu sollten Sie sich einen Pflegeberater oder Ihren Hausarzt wenden und sich beraten lassen. Reichen Sie den Widerspruch schriftlich per Einschreiben oder Prio-Brief bei Ihrer Pflegekasse ein.

Hierbei solltesn Sie darauf achten, dass Sie alle Fristen einhalten und alle notwendigen Unterlagen beifügen. Es kann auch hilfreich sein, sich Unterstützung durch einen Anwalt oder einen Pflegeberater zu holen. Wichtig ist, dass Sie sich nicht entmutigen lassen und hartnäckig bleiben, wenn Sie wirklich denken, dass Ihnen ein Pflegegrad zusteht.

 

Fazit zu Pflegegrad 1

Und damit sind wir auch schon am Ende unseres Artikels angelangt. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen rund um den Pflegegrad 1 weiterhelfen konnten und Sie nun ein besseres Verständnis dafür haben, was es bedeutet, pflegebedürftig zu sein und welche Unterstützung Ihnen zusteht. Wir möchten Sie ermutigen, sich nicht zu scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sie benötigen. Der Pflegegrad 1 ist nur der Anfang, und es gibt viele Möglichkeiten, um Ihre Lebensqualität zu verbessern und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir wünschen Ihnen alles Gute auf Ihrem Weg!

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