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Entlastung für pflegende Angehörige – das können Sie tun!

Die Tochter umarmt ihre alte Mutter.

Jemanden pflegen kann erfüllend sein, aber auch Körper und Seele beanspruchen. Zu hohe körperliche und psychische Anforderungen können krank machen. Gezielte Maßnahmen können dabei helfen, zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beizutragen und die Pflege zu erleichtern.

Pflegende Angehörige müssen für Entlastung sorgen – professionelle Pflege als Vorbild

Der Übergang ist meist fließend und vollzieht sich oft unbemerkt. Anders als eine professionelle Pflegekraft fühlen sich pflegende Angehörige mit dem Pflegebedürftigen in vielfältiger Weise stark verbunden. Die professionelle Pflegekraft hat gelernt, eine schützende emotionale Distanz zu ihren Patienten zu wahren. Für sie ist die Pflege ein Beruf mit festen Arbeits- und Erholungszeiten. Für den pflegenden Angehörigen können sich sowohl aus der emotionalen Verbundenheit als auch aus dem Umstand heraus, dass die Pflege häufig neben dem Beruf und dem eigenen Privatleben zu meistern ist, vielfältige Schwierigkeiten ergeben. Aus diesem Grund ist es absolut ratsam, dass pflegende Angehörige für Entlastung sorgen. Pflegende Angehörige müssen tagtäglich über einen langen Zeitraum sowohl körperlich als auch seelisch enormen Belastungen standhalten. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel: „Pflegende Angehoerige an der Belastbarkeitsgrenze angekommen“ Dabei sind seelische Belastungen keineswegs harmloser als körperliche. Vielmehr führt seelischer Druck häufig zu körperlichen Beschwerden. Aber wer geht schon zum Arzt, weil er sich allgemein unwohl fühlt oder ihn Ängste plagen, er sich traurig, hilflos oder einsam fühlt?

Schritt 1 zur Entlastung pflegender Angehöriger: körperliche Warnsignale erkennen

Eine Weile geht das meist gut, dann aber machen sich Anzeichen seelischer Überlastung und Erschöpfung bemerkbar, wenn pflegende Angehörige Entlastung benötigen. Körperliche Anzeichen für Überlastung sind zum Beispiel:

  • Muskelverspannungen und Schmerzen im Rücken oder Nacken
  • Unruhe
  • Schlafstörungen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Herzrasen
  • Kopfschmerzen
  • Müdigkeit
  • Niedergeschlagenheit
  • Angstgefühle
  • Unzufriedenheit
  • Gereiztheit
  • Aggressivität

Neben den körperlichen Anzeichen für Überlastung sollten sich pflegende Angehörige folgende Fragen stellen:

  • Fühlen Sie sich gehetzt und fürchten, nicht alles zu schaffen?
  • Kreisen Ihre Gedanken ständig darum, was Sie als nächstes für Ihre demenzkranke Mutter oder Ihren Schwiegervater tun müssen?
  • Fallen Sie todmüde ins Bett und schlafen trotzdem schlecht?
  • Sie sind anfällig für Erkältungen und andere Krankheiten geworden?
  • Nehmen Sie stark ab, weil Sie unregelmäßig essen?
  • Nehmen Sie stark zu, weil Naschen Sie kurzzeitig von Ihren Sorgen ablenkt?
  • Reagieren Sie gereizt auf Ihr demenzkrankes Familienmitglied? Werden Sie ihm gegenüber laut? Packen Sie hart zu und beginnen, Ihren Pflegling zu schütteln?
  • Sehen Sie Ihre Freunde kaum noch?
  • Hatten Sie seit Wochen keine Zeit mehr für Ihr liebstes Hobby?

Entlastung pflegender Angehöriger beginnt bei sich selbst

Um sich als pflegender Angehöriger Entlastung zu verschaffen, sollten Sie u. a. versuchen ausreichend und erholsam zu schlafen.
Nur wer sich gut um sich selbst kümmert, kann sich auch gut um andere kümmern. Dies sollten Sie sich und anderen selbstbewusst vor Augen führen. Aus diesem Grund beginnt die Entlastung pflegender Angehöriger bei sich selbst. Folgende Tipps sollten Sie beherzigen:
  • Achten Sie darauf, dass Belastung und Entlastung ausgewogen sind. Geben Sie Aufgaben ab, auch wenn es schwerfällt. Machen Sie regelmäßig Pausen.
  • Loten Sie Ihre Grenzen aus – und akzeptieren Sie sie. Sprechen Sie offen darüber, was Sie leisten können und was nicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Grenzen beachtet werden.
  • Versuchen Sie, ausreichend und erholsam zu schlafen.
  • Ernähren Sie sich gesund. Kochen Sie mit frischen, überwiegend pflanzlichen Zutaten. Essen Sie z. B. Rohkost wie Möhren oder Äpfel statt Süßigkeiten.
  • Trinken Sie keinen oder nur wenig Alkohol. Frauen sollten weniger als 12 Gramm und Männer weniger als 24 Gramm reinen Alkohol täglich zu sich nehmen. Ein kleines Glas Bier (0,25 Liter) enthält ungefähr 10 Gramm reinen Alkohol, ein kleines Glas Wein (0,125 Liter) etwa 11 Gramm.
  • Rauchen Sie nicht.
  • Arbeiten Sie Aufgaben nacheinander ab und nicht alles auf einmal. Planen Sie lieber etwas mehr als zu wenig Zeit für Ihre Tätigkeiten ein.
  • Achten Sie auf rückengerechtes Heben.
  • Bewegen Sie sich in Ihrer Freizeit möglichst viel. Gehen Sie z. B. spazieren.
  • Verbringen Sie regelmäßig Zeit mit Ihrer Familie und Freunden.
  • Gehen Sie Ihren Interessen nach, z. B. Lesen oder ins Kino gehen.
  • Lassen Sie sich regelmäßig ärztlich untersuchen. Holen Sie ärztlichen Rat ein, wenn Sie Anzeichen für Überlastung erkennen.

Pflegende Angehörige entlasten – diese Möglichkeiten haben Sie

Entlastung pflegender Angehöriger durch Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit

Folgende Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt es für Beschäftigte, die für einen Angehörigen eine akut auftretende Pflegesituation organisieren. Diese können eine bis zu 10-tägige Auszeit (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) nehmen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich pflegende Angehörige zur Entlastung bis zu 6 Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit) oder ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren (Familienpflegezeit). Zur finanziellen Unterstützung können die pflegenden Angehörigen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen. Mehr Informationen zu den Leistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium oder in dem Artikel: “Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie geht das ohne Stress?”

Entlastung pflegender Angehöriger durch Pflegekurse und Beratung

https://www.youtube.com/watch?v=Qrttx1j6EUI Die Pflegekassen bieten für pflegende Angehörige unentgeltlich Schulungskurse an. In den Pflegekursen oder individuellen Schulungen können Sie sich von professionellen Pflegekräften hilfreiche Kniffe zeigen lassen. Besonders zu beachten sind hierbei Handgriffe sowie Tipps zum richtigen Heben und Tragen, die Ihren Rücken entlasten. Neben den Handgriffen erhalten Sie Empfehlungen für den richtigen Einsatz von Pflegehilfsmitteln und wichtige Informationen zu den Themen Gesundheit und Hygiene. Sie benötigen eine Beratung? Umfassende Beratung und Hilfestellung finden pflegende Angehörige bei Senioren- oder Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkten. Die Adressen sind bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu erfragen. Adressen zur Pflegeberatung bietet die Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP) in einer kostenlos zugänglichen Datenbank auf http://psp.zqp.de an. Tipps, wie Sie als pflegender Angehöriger entspannen können, finden Sie im Artikel „Auszeit für pflegende Angehörige – endlich Zeit für mich“

Entlastung pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung

Bei psychischer Belastung sollten Sie unbedingt Ihren Hausarzt aufsuchen und mit ihm die Möglichkeiten erörtern, wie Sie als pflegender Angehöriger psychisch entlastet werden können. Ein Ratgeber, der vor allem auf die psychische Belastung abzielt, wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) herausgegeben. Er kann unter dem Titel „Entlastung für die Seele“ bei der DPtV unter www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de > Patienten > Faltblätter & Broschüren heruntergeladen werden.

Hilfe von außen, die pflegenden Angehörigen zu Entlastung verschafft

Bei länger andauernder Pflege und Überlastung der pflegenden Angehörigen ist zu überlegen, welche Maßnahmen in der täglichen Pflege realisierbar sind:

  • Eine Alltagsassistentin kann für ein paar Stunden für Entlastung sorgen.
  • Ein ambulanter Pflege- und/oder Betreuungsdienst kann einen Teil der erforderlichen Tätigkeiten übernehmen.
  • Eine stundenweise Betreuung ist möglich in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege.
  • Pflegekräfte oder Haushaltshilfen können beim Pflegebedürftigen wohnen und so die pflegenden Angehörigen entlasten.

Entlastung von pflegenden Angehörigen durch eine Alltagsassistentin

Eine Alltagsassistentin reicht einer Senioren den Einkauf an der Haustür an.
Eine Alltagsassistentin kann stundenweise für Entlastung von pflegenden Angehörigen sorgen.
Seit 2017 halten die Pflegekassen monatlich einen Betrag von 125 € für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vor. Diese Leistung steht Pflegebedürftigen bereits ab dem Pflegegrad I zu. Das Geld wird bei der Pflegekasse quasi „angespart“ und muss dann von den Pflegebedürftigen, beziehungsweise von ihren Angehörigen abgerufen werden. Die 125 € werden in der Regel für die psychosoziale Unterstützung genutzt, indem zum Beispiel jemand nach Hause kommt und mit den Pflegebedürftigen Spiele spielt oder spazieren geht. Dazu gehören aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Begleitung zum Arzt. Weitere Informationen darüber, wie eine Alltagsassistentin einen pflegenden Angehörigen in seinem Alltag entlasten kann, finden Sie im Artikel „Alltagsassistentin – kleine Unterstützer mit großer Wirkung“  

checkliste alltagsbetreuerin

 

Entlastung pflegender Angehöriger durch die Tagespflege

Eine Auszeit für einen kompletten Tag kann mit der Tagespflege organisiert werden. Je nach Pflegestufe können (abhängig vom monatlichen Budget) die pflegebedingten Kosten für einzelne Tage im Monat oder für eine tägliche Betreuung während der Berufstätigkeit der Pflegeperson übernommen werden. Neben der Tagespflege besteht ein voller Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Entlastung pflegender Angehöriger durch die Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger über einen längeren Zeitraum hinweg. Also zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige länger krank sind oder eine Reha-Maßnahme brauchen. Informationen, welche Einrichtungen Kurzzeitpflege anbieten, bekommt man bei der Pflegekasse. Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege hat der pflegende Angehörige, anders als bei der Verhinderungspflege, sofort. Der Nachweis, dass man als Angehöriger tatsächlich pflegt, erfolgt in der Regel über das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), welcher die Einstufung in einen Pflegegrad vornimmt. In diesem Gutachten kann man sich als Pflegeperson aufnehmen lassen. Die Pflegekassen bezuschussen die im Rahmen einer Kurzzeitpflege anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 € jährlich. Dieser Betrag wird ab dem Pflegegrad II gezahlt und gilt für alle Pflegegrade gleich.

Beachten:

Allerdings berechnen die Kurzzeitpflegeheime für jeden Pflegegrad unterschiedlich, sodass ein höherer Pflegegrad die Pauschalsumme schneller verbraucht.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, die finanziellen Mittel für die Kurzzeitpflege aufzustocken. Und zwar, indem Leistungen aus der sogenannten Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Wird die Verhinderungspflege zum Beispiel gar nicht genutzt, kann der daraus resultierende Betrag zu 100 Prozent auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Daraus ergäbe sich ein Förderbetrag von 3.224 € pro Jahr. Umgekehrt können auch ungenutzte Kurzzeitpflege-Zeiten auf die Verhinderungspflege angerechnet werden, allerdings nur bis zu 50 Prozent; das hieße, hier käme ein Maximalbetrag von 2.418 € zusammen. Während der pflegebedürftige Angehörige in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist, wird weiterhin 50 Prozent des Pflegegeldes gezahlt, und zwar bis zu acht Wochen lang. Im Rahmen der Kurzzeitpflege können die Kosten für eine vorübergehende Betreuung und Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim für acht Wochen bis zu 1.612 € im Kalenderjahr übernommen werden. In der Praxis reicht der Betrag von 1.612 € bei Pflegestufe I für die Pflegesätze für ca. 18 Tage bzw. bei Pflegestufe III für ca. 14 Tage.

Entlastung pflegender Angehöriger durch die Verhinderungspflege

 

attraktive, grauhaarige Frau genießt das Meer
Mithilfe der Verhinderungspflege können sich pflegende Angehörige einen Urlaub gönnen und so für eine kurze Zeitspanne einmal ausspannen.
Eine Entlastung der Pflegenden und dem Verbleib des Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung bietet die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) mit 1.612 € für 6 Wochen im Kalenderjahr. Die sogenannte Verhinderungspflege ist dafür gedacht, dass Angehörige, die zu Hause pflegen, sich personelle Unterstützung „einkaufen“ können, wenn sie verhindert sind. Die Verhinderungspflege greift dann, wenn Angehörige kurzzeitig krank werden, wenn sie eigene Arzttermine wahrnehmen wollen oder wenn sie regelmäßig etwa zum Sport oder der Chorprobe gehen wollen. Auch Urlaubszeiten können mit der Verhinderungspflege abgedeckt werden. Das Geld aus der Verhinderungspflege kann an Pflegedienste, aber auch an Nachbarn und Verwandte gezahlt werden, die dann stunden- oder tageweise die Pflege übernehmen. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Außerdem werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt. Weitere Informationen, wie die Verhinderungspflege pflegende Angehörige entlasten kann, finden Sie im Artikel „Bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige“

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Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken

Die Pflege oder Betreuung eines Demenzpatienten kann für Angehörige mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Den Menschen, den man Jahrzehnte gekannt hat, gibt es häufig nicht mehr so, wie man ihn in Erinnerung hat. Oft müssen pflegende Angehörige mit Wut, Aggression und der Tatsache fertig werden, dass der Patient sie nicht mehr erkennt. Verschiedene Angebote können für Entlastung von pflegenden Angehörigen von Demenzkranken sorgen.

Gesprächskreise zur Entlastung pflegender Angehöriger von Demenzkranken

Da Demenz eine sehr häufige Krankheit ist, gibt es in fast allen Städten und Gemeinden Gesprächskreise für pflegende Angehörige, oft auch speziell für Angehörige von Alzheimerpatienten. Dort treffen sich Angehörige und tauschen ihre Erfahrungen aus. Hier stehen die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken, die sich sonst immer zurücknehmen, im Mittelpunkt und können sich in einer verständnisvollen Atmosphäre austauschen und voneinander lernen. Die Gesprächskreise werden beispielsweise durch Alzheimer-Gesellschaften, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände organisiert und in der Regel kostenlos angeboten. Neben Gespräch, Entlastung und Austausch vermitteln diese Gruppen oft auch Informationen zum Krankheitsbild, zu Behandlungsmöglichkeiten und zu Möglichkeiten zur Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken.

Betreuungsgruppen für Demenzkranke zur Entlastung von pflegenden Angehörigen

Betreuungsgruppen sind Angebote für Demenzpatienten, wo diese für einige Stunden betreut und beschäftigt werden. Ziel ist, auf diese Weise die Angehörigen von Demenzkranken zu entlasten. Anbieter sind meist Wohlfahrtsverbände oder die lokalen oder regionalen Gruppen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Ehrenamtliche Helfer sind geschulte Laien, die stundenweise zum Patienten nach Hause kommen und sich mit ihm beschäftigen. Sie leisten keine Pflege, entlasten aber die pflegenden Angehörigen von der oft rund um die Uhr erforderlichen Aufsichtspflicht. Die sog. Helferinnenkreise können z. B. über Selbsthilfegruppen oder Pflegestützpunkte gefunden werden.

Weitere Möglichkeiten zur Entlastung für pflegenden Angehörigen von Demenzkranken

Wenn der Demenzkranke einen Pflegegrad besitzt, können folgende Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige infrage kommen:

  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ersatzpflege
  • Häusliche Pflege und Betreuung
  • Entlastungsbetrag

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