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Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Muster eines Schwerbehindertenausweises.

Menschen mit Behinderung haben im Alltag oft einen größeren Aufwand als Menschen ohne Behinderung: Medikamente, Hilfsmittel, barrierefreier Umbau von Haus oder Wohnung und vieles mehr. Deswegen gibt es für Menschen mit Behinderung finanzielle Hilfen und steuerliche Vergünstigungen. Welche das im Detail sind, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Nachteilsausgleiche und Schwerbehindertenausweis

Der Nachteilsausgleich soll für Menschen zwei Dinge möglich machen:

  • bessere Teilhabe und
  • mehr Selbstbestimmung.

Die meisten Nachteilsausgleiche müssen Sie beantragen. Welche Nachteilsausgleiche Sie bekommen können, hängt vom Grad der Behinderung und von der Art der Behinderung ab. Für die meisten Nachteilsausgleiche benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Denn der Schwerbehindertenausweis ist der amtliche Nachweis, dass Sie eine Schwerbehinderung haben. Im Ausweis stehen der Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen. Der GdB und die Merkzeichen sind für viele Nachteilsausgleiche wichtig.

 

Finanzielle Unterstützung für Schwerbehinderte in der Ausbildung und im Beruf

Ein behinderter Mensch ist im Rollstuhl mit seinem pflegenden Angehörigen unterwegs.
Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz

Schwerbehinderte können früher in Altersrente gehen

Menschen mit Schwerbehinderung können zwei Jahre früher in Rente gehen. Voraussetzung dafür:

  • Sie haben mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Und sie sind 65 Jahre alt. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, können Sie auch früher in Rente gehen.
  • Sie haben einen GdB von 50 oder mehr.

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz

Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz (9. Sozialgesetzbuch, Paragrafen 168–175). Sie können nicht einfach so gekündigt werden. Arbeitgeber müssen erst beim Integrationsamt einen Antrag stellen, welcher den tatsächlichen Grund für die Kündigung überprüft.

Wenn es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, dann muss diese über die Kündigung informiert werden. Ist die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt, dann ist die Kündigung unwirksam.

Der besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung der Mitarbeiter gewusst haben. Auch für Menschen mit einem GdB von 30 gilt der besondere Kündigungsschutz. Voraussetzung dafür ist: Sie müssen einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt sein. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit.

Beachten sollten Sie: Bei Zeitverträgen, in der Probezeit oder bei der Probearbeit gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung.

 

Zusatzurlaub

Nach dem 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 208 haben Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung Anspruch auf fünf zusätzliche Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Diese Regelung gilt bei einer 5-Tage-Woche. Wenn Sie diesen Zusatzurlaub erhalten möchten, dann müssen Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen. Zum Beispiel durch einen Schwerbehindertenausweis.

Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung unter 50 oder gleichgestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.

 

Schwerbehinderte erhalten länger BAföG

Normalerweise gibt es BAföG nur für eine bestimmte Zeit. Der Fachausdruck dafür ist „Förderungshöchstdauer“. BAföG ist Geld vom Staat, das Schüler und Studierende für ihre Ausbildung bekommen können. Studierende mit Behinderung können das BAföG länger bekommen. Wie lange, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Mehr Informationen erhalten Studierende mit Behinderung beim Studentenwerk.

 

Finanzielle Unterstützung für Schwerbehinderte beim Autokauf und beim Reisen

Eine Rollstuhlfahrerin steigt in einen Regionalzug ein und wird dabei von einem Bahnbediensteten unterstützt.
Menschen mit Schwerbehinderung können kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis mit Bus und Bahn fahren.

Rabatt beim Autokauf für Menschen mit Behinderung

Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Rabatt. Zum Beispiel gibt es bei Renault bis zu 24 Prozent, bei Nissan bis zu 27 Prozent und bei Opel bis zu 20 Prozent Rabatt auf den Kaufpreis.

Voraussetzung für den Rabatt:

  • ist meistens ein Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Einige Hersteller geben den Rabatt nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ steht.
  • Das Fahrzeug muss für Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein.

Den Rabatt bekommen Sie dann über den Autohändler, bei dem Sie das Fahrzeug kaufen.

 

Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Schwerbehinderung können Geld vom Staat bekommen, wenn sie ein Kraftfahrzeug kaufen möchten. Das Geld ist ein Zuschuss zum Kaufpreis und heißt Kraftfahrzeughilfe. Das Geld können Sie auch für einen barrierefreien Umbau Ihres Autos bekommen.

Die Voraussetzung für Kraftfahrzeughilfe ist: Sie benötigen das Fahrzeug, um

  • zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu kommen oder
  • am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Die rechtliche Grundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

Sie können bis zu 22.000 Euro erhalten, wenn Sie sich ein Fahrzeug kaufen (Stand: 2022). Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, dann muss es noch den halben Neupreis wert sein. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Netto-Einkommen ab. Den Zuschuss zahlt der zuständige Rehabilitationsträger (z.B. Eingliederungshilfe, Unfallversicherung oder Integrationsamt).

Dort müssen Sie auch den Antrag stellen. Welcher Reha-Träger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Ihren Antrag zum falschen Reha-Träger geschickt haben, ist das nicht schlimm. Der Reha-Träger hat die Pflicht, seinen Antrag an die richtige Stelle weiterzuschicken.

Kraftfahrzeughilfe können Sie auch bekommen, wenn Sie eine barrierefreie Zusatzausstattung benötigen. Das ist zum Beispiel:

  • Automatik-Getriebe,
  • Bremskraftverstärker,
  • Lenkhilfe,
  • drehbare Sitze.

Beim barrierefreien Umbau bekommen Sie das Geld unabhängig von Ihrem Einkommen.

Tipp: Auch wenn Sie den Führerschein machen, können Sie einen Zuschuss erhalten.

 

Vergünstigungen für Schwerbehinderte im Zug-Fernverkehr

Menschen mit Schwerbehinderung bekommen im Fernverkehr der Deutschen Bahn Vergünstigungen. Die Voraussetzung für die Vergünstigungen ist ein Schwerbehindertenausweis.

Sie können die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zu einem ermäßigten Preis kaufen, wenn Sie:

  • einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben oder
  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Mehr Informationen zu vergünstigten Tickets für Schwerbehinderte erhalten Sie bei der Deutschen Bahn.

 

Wer darf eine Begleitperson oder einen Begleithund mitnehmen?

Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ steht, kann eine Begleitperson kostenlos mit Ihnen reisen. Das gilt auch, wenn im Schwerbehindertenausweis der Satz steht: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Am Fahrkartenschalter und über die Mobilitätszentrale der Bahn können Sie außerdem kostenlos Sitzplätze für sich und Ihre Begleitperson reservieren. Zusätzlich kann auch ein Begleithund kostenlos mitfahren.

 

2. Klasse bezahlen und 1. Klasse fahren

Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „1. Kl.“ eingetragen ist, dürfen Sie mit einer 2. Klasse-Fahrkarte in der 1. Klasse mitfahren. Ausgenommen davon sind Sonderzüge. Dies gilt auch für den Nahverkehr und den Regionalverkehr. Allerdings brauchen Sie dafür im Nah- und Regionalverkehr ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

 

Kostenlose Fahrt für Schwerbehinderte mit Bus und Bahn

Menschen mit Schwerbehinderung können kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis mit Bus und Bahn fahren. Das gilt für den Nahverkehr und den Regionalverkehr. Ob sie kostenlos oder billiger mitfahren können, hängt von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

Um als Schwerbehindert kostenlos oder vergünstigt Bus und Bahn zu fahren, benötigen Sie:

  • einen Schwerbehindertenausweis und
  • eines der Merkzeichen G, aG, Gl, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis und
  • ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Wo bekommt man die Wertmarke und wie viel kostet sie?

Die Wertmarke und das zugehörige Beiblatt bekommen Sie beim Versorgungsamt oder der Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie:

  • das Merkzeichen Bl (Blind) haben.
  • das Merkzeichen H (Hilflos) haben.
  • kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind (oder gleichgestellt).

Personen mit den Merkzeichen

  • G (erhebliche Gehbehinderung),
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und
  • Gl (gehörlos)

müssen für die jährliche Wertmarke 91 Euro bezahlen. Für 46 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen (Stand: 2022).

Ausnahme: Wenn Personen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl Sozialleistungen erhalten, bekommen auch sie die Wertmarke kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des ÖPNV.

 

Wo und wie kann man mit der Wertmarke kostenlos fahren?

Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie mit allen Bussen und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Regionalverkehr fahren. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn. Das sind zum Beispiel:

  • Busse
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen
  • S-Bahnen
  • Regionalbahnen (RB)
  • Regionalexpress (RE)
  • Interregio-Express (IRE)

Sie können auch Schiffe im Linien- und Fährverkehr kostenlos nutzen. Die Wertmarke gilt nur für Plätze in der 2. Klasse.

 

Kostenlose Fahrt auch für Begleit-Person und Hund

Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Auch einen Hund dürfen Sie dann ohne Zuzahlung mitnehmen. Ebenso können Sie Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl oder einen Rollator ohne Zuzahlung mitnehmen.

 

Finanzielle Unterstützung für Schwerbehinderte durch steuerliche Vorteile und höhere Freibeträge

Steuererklärung zusammen mit Geld auf einem Tisch liegend.
Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag.

Wohngeld-Freibeträge für Menschen mit Behinderung

Wer wenig Geld zum Leben hat, kann Wohngeld beantragen. Das Wohngeld bekommt man als Zuschuss zur Miete. Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können das Wohngeld als Zuschuss zu den monatlichen Kosten bekommen.

Menschen mit Behinderung wird ein zusätzlicher Freibetrag vom Jahreseinkommen abgezogen. Dadurch können sie mehr Wohngeld bekommen. Sie erhalten den Freibetrag von 1.800 Euro bei:

  • einem Grad der Behinderung von 100,
  • bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege (Wohngeldgesetz, Paragraf 17).

Beachten Sie: Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis.

 

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, können Sie und Ihre Familie in eine Sozialwohnung ziehen. Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Er gilt jeweils für ein Jahr. Die Gebühren für die Ausstellung sind unterschiedlich. Sie liegen aber fast immer zwischen 0 und 30 Euro. Um einen WBS zu erhalten, dürfen Sie eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr nicht überschreiten. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Menschen mit Schwerbehinderung und/oder pflegebedürftigen Menschen gibt es besondere Freibeträge. Das heißt: Sie dürfen mehr als die angegebenen Einkommensgrenzen verdienen. Das sind oft mehrere tausend Euro im Jahr. Je nach Bundesland sind die Freibeträge unterschiedlich. Für Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel:

  • Sie können 4.500 Euro vom Gesamt-Einkommen abziehen, für einen im Haushalt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100.
  • Hat ein Mensch mit Schwerbehinderung einen GdB von 80 oder mehr und wird er zuhause gepflegt, dürfen Sie ebenfalls 4.500 Euro abziehen.
  • Liegt der GdB unter 80, beträgt der Freibetrag 2.100 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist: Die Person mit Behinderung wird zuhause gepflegt und hat einen Pflegegrad von 2 oder 3.

Über die gültigen Freibeträge für Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen informieren Sie sich am besten bei Ihrem Wohnungsamt vor Ort.

 

Steuer-Freibeträge für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommensteuer bezahlen müssen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Pauschbetrag für sich nutzen. Dadurch werden höhere Kosten ausgeglichen, die Menschen wegen einer Behinderung haben. Außerdem gibt es für Menschen mit Behinderung seit 2021 einen Fahrkosten-Pauschbetrag. Und sie können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, kann ebenfalls einen Steuerfreibetrag bekommen.

 

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung ab. Für die Einkommensteuer ab dem Jahr 2021 gibt es diese Frei-Beträge:
Grad der Behinderung / Betrag
20 / 384 Euro
30 / 620 Euro
40 / 860 Euro
50 / 1.140 Euro
60 / 1.440 Euro
70 / 1.780 Euro
80 / 2.120 Euro
90 / 2.460 Euro
100 / 2.840 Euro

Menschen, die „hilflos“ oder blind oder taubblind sind (Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis) 7.400 Euro

Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro

Achtung! Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro gilt auch für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5. Dies gilt unabhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

 

Wie bekomme ich den Behinderten-Pauschbetrag?

Sie füllen bei der Steuererklärung einfach die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ aus. Um den Pauschbetrag zu erhalten, müssen Sie Ihre Behinderung nachweisen. Fügen Sie dazu der Steuererklärung die Kopie einer der folgenden Unterlagen bei:

  • Schwerbehindertenausweis, oder
  • Bescheinigung des Versorgungsamtes, oder
  • Bescheinigung von der Pflegekasse, oder
  • Rentenbescheid.

Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, dann können Sie den Pauschbetrag auch rückwirkend in Anspruch nehmen.

 

Welche außergewöhnlichen Belastungen können Menschen mit Behinderung absetzen?

Neben den oben genannten Frei- oder Pauschbeträgen können Sie noch weitere außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer angeben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Außerordentliche Krankheitskosten. Etwa für einen Krankenhausaufenthalt oder eine Heil-Kur. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln müssen Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen. Das kann ein Arzt oder Heilpraktiker machen.
  • Kosten für ein Kraftfahrzeug, wenn Sie das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) oder „BL“ (blind) haben.
  • Besuchsfahrten zu einem Kind mit Behinderung im Krankenhaus.
  • Kosten für eine Privatschule. Das Schulgeld gilt als außergewöhnliche Belastung, wenn ein Kind mit Behinderung nicht in eine öffentliche Schule gehen kann.
  • Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Heim- oder Pflegeunterbringung können bis zu 624 Euro pro Kalenderjahr betragen, 924 Euro bei Unterbringung zur Pflege.
  • Barrierefreie Umbauten in der Wohnung oder im Haus. Zum Beispiel breitere Türen, ein barrierefreies Badezimmer oder ein Fahrstuhl.
  • Kosten für eine Begleitperson.

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag für Ihr Kind mit Behinderung

Auch wenn Ihr Kind mit Behinderung älter als 18 ist, können Sie Kindergeld und den Kinderfreibetrag bekommen. Kann Ihr Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst Geld verdienen, können Sie lebenslang Kindergeld und den Freibetrag bekommen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung des Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

 

Kinderbetreuungskosten

Ihr Kind geht in den Kindergarten, zur Kita oder zu einer Tagesmutter? Dann können Sie einen Teil der Kosten bei der Steuererklärung absetzen. Das bedeutet, Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Das gilt für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind. Bei einem Kind mit Behinderung können die Betreuungskosten auch nach dem 14. Lebensjahr absetzen, wenn

  • die Behinderung des Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und
  • sich das Kind nicht selbst versorgen kann. Das bedeutet: Das Kind verdient das Geld für den Lebensunterhalt nicht selbst.

 

Finanzielle Unterstützung für Schwerbehinderte durch staatliche Geldleistungen für Menschen mit Behinderung

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung des Staates. Der Staat zahlt dabei Geld an Menschen, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben. Dazu gehören oft Menschen mit Behinderung. Mit dem Geld sollen sie die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlen können.

Die Grundsicherung bekommen Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Je nachdem wo Sie wohnen, müssen Sie den Antrag bei der Stadt oder bei der Kreisverwaltung stellen.

Wie viel Geld Grundsicherungsempfänger insgesamt bekommen, ist je nach Bundesland und Wohnort verschieden. Je nachdem wo Sie wohnen, können Sie die genauen Regelsätze bei der Stadt, beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung nachfragen. Schwerbehinderten stehen unter anderem folgende zusätzliche Mehrbedarfs-Leistungen zu:

  • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“: 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz
  • Kosten für einen angemessenen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, wenn diese eine spezielle Ernährung benötigen.
  • Zu den Mehrbedarfen gehören auch die Kosten für ein Mittagessen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Momentan sind das 3,57 Euro für jedes eingenommene Mittagessen (Stand: 2022). Dieses Geld bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen es beantragen.
  • Menschen mit Behinderung, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen durch die Eingliederungshilfe für eine Ausbildung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent.

Außerdem gibt es noch einmalige Zahlungen. Zum Beispiel wenn Sie sich orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren lassen müssen. Das gleiche gilt für Reparaturen von Hilfsmitteln.

Einmalige Sonderzahlungen gibt es auch für:

  • Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte,
  • Bekleidung,
  • die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

 

Mehrbedarf für Schwerbehinderte bei Sozialhilfe

Menschen mit Schwerbehinderung haben nach dem 12. Sozialgesetzbuch, Paragraf 30 manchmal einen Anspruch auf mehr Geld. Der Fachbegriff dafür ist „Mehrbedarf“. Voraussetzung für den Zuschlag:

  • Sie sind Empfänger von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung oder Sozialhilfe.
  • Sie sind dauerhaft erwerbsunfähig und haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“.
  • Sie bekommen Eingliederungshilfe zur Schul-, Aus- oder Fortbildung und sind mindestens 15 Jahre.

Der Mehrbedarf bedeutet also mehr Geld, zusätzlich zu den Sozialleistungen.

 

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, zahlt der Staat lebenslang Kindergeld. Sie bekommen das Kindergeld also auch, wenn das Kind schon erwachsen ist.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.
  • Das Kind kann nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen. Zum Beispiel, weil es wegen seiner Behinderung nicht arbeiten kann.

 

Elterngeld trotz Behinderung

Elterngeld bekommen alle Eltern nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern das Kind zu Hause versorgen. Wenn Eltern eine Behinderung haben und sich nicht um das Kind kümmern können, können auch Verwandte die Betreuung übernehmen. Diese erhalten dann auch Elterngeld. Zum Beispiel: Onkel, Tante, Schwester, Bruder, Nichte, Neffe, Großeltern, Urgroßeltern.

Beachten Sie: Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle in Ihrer Stadt.

 

Geschwisterbonus

Sie können auch noch einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zusätzlich zum Elterngeld erhalten. Mindestens 75 Euro, höchstens 180 Euro erhalten Sie. Die Voraussetzung für den Geschwister-Bonus ist, dass in Ihrem Haushalt:

  • mindestens ein Kind unter drei oder
  • zwei Kinder unter sechs Jahren oder
  • ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt.

Dabei muss das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 20 haben.

 

Wie lange kann man das Elterngeld bekommen?

Ab dem Zeitpunkt der Geburt können Sie das Elterngeld bis zu 14 Monate lang erhalten. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, können Sie nur 10 bis 12 Monate Elterngeld bekommen. Die vollen 14 Monate Elterngeld kann es auch geben, wenn einer der beiden Eltern eine Behinderung hat. Voraussetzung:

  • Ein Elternteil hat eine Behinderung oder schwere Erkrankung und
  • kann das Kind nicht versorgen und
  • bekommt nur ein vermindertes Einkommen.

 

Sonstige finanziellen Vorteile für Schwerbehinderte

Eine Jeans in der ein Schwerbehindertenausweis steckt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es oft eine Ermäßigung auf Eintrittspreise.

Vorzeitig an die Bausparverträge kommen

Schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 95 können früher auf ihr Geld im Bausparvertrag zugreifen. Das bedeutet, sie können das Geld früher bekommen, als es im Vertrag steht. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Abzüge. Auch wenn der Ehepartner einen GdB von mehr als 95 hat, kann der Bausparvertrag früher gekündigt werden. Schreiben Sie an Ihre Bausparkasse, wenn Sie sich Ihr Guthaben vorzeitig auszahlen lassen wollen.

 

Ermäßigung und Befreiung für Schwerbehinderte bei GEZ

Folgende Menschen müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen:

  • taubblinde Menschen und
  • Empfänger von Blindenhilfe (nach Sozialgesetzbuch 12, Paragraf 72)

Wenn Sie das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis haben, können Sie eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen dann nur 6,12 Euro im Monat (Stand: 2022). Wenn Sie keinen oder einen ermäßigten Beitrag bezahlen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Besondere Telefon-Tarife für Schwerbehinderte

Telefongesellschaften bieten manchmal besondere Tarife für Menschen mit Behinderung an. Zum Beispiel den Sozialtarif der Deutschen Telekom. Voraussetzung dafür ist meist ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Es kann aber trotzdem sein, dass ein normaler Tarif günstiger ist: zum Beispiel für Menschen, die viel telefonieren. Verbraucherschutzzentralen bieten Ihnen hierbei Hilfe und Beratung.

 

Kostenloser Versand für Blindensendungen

Die Deutsche Post versendet Schriftstücke in Brailleschrift (Blindenschrift) kostenlos im In- und Ausland. Schriftstücke können Briefe, Bücher oder Broschüren sein. Ebenso Tonträger, wie zum Beispiel CDs, wenn der Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Blindensendung verschicken:

  • den Brief oder das Päckchen nicht zukleben
  • über dem Namen des Empfängers den Zusatz „Blindensendung“ vermerken
  • für Blindensendungen im In- und Ausland gilt ein vorgeschriebenes Höchstmaß und ein maximales Gewicht

Mehr Informationen über Blindensendungen erhalten Sie bei der Deutschen Post.

 

Ermäßigungen für Schwerbehinderte beim Eintritt ins Museum, Theater oder Kino

Mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es oft eine Ermäßigung auf Eintrittspreise: Das heißt, Sie müssen weniger Geld für eine Eintrittskarte bezahlen. Zum Beispiel im Kino, im Schwimmbad, im Museum oder im Theater. Fragen Sie einfach an der Kasse oder per Telefon nach oder informieren Sie sich wegen einer Eintrittsermäßigung auf der jeweiligen Internetseite.

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