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Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten

Eine Frau schließt einen Hausnotruf an die Steckdose an.

Wussten Sie, dass die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt werden? Wenn nicht, dann erfahren Sie hier alles Wichtige, wie Sie Ihre Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen können.

 

Stromkosten für elektrische Hilfsmittel müssen übernommen werden

Die Strompreise steigen. So zahlten Haushalte 2021 im Schnitt 31,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom, Anfang 2022 waren es 34,6 Cent, im April bereits gut 37 Cent. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sank der Preis pro kWh auf gut 32,7 Cent. Doch längst haben Stromanbieter angekündigt, die Preise aufgrund der höheren Beschaffungspreise ab September zu erhöhen.

Und immer noch bezahlen die meisten Patienten und Pflegebedürftigen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst. Denn die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten und Pflegebedürftigen darüber auf, welche Ansprüche sie haben. So unter anderem darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu erstatten!

Bereits im Februar 1997 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst. Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel.

Das müssen Privatversicherte beachten:
Wer privat krankenversichert ist, muss prüfen, wie sein Vertrag gestaltet ist. Unter Umständen bekommen Privatversicherte die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel nicht erstattet.

 

Unter welchen Voraussetzungen werden die Stromkosten für Hilfsmittel übernommen?

Im Grunde gibt es nur zwei Voraussetzungen, damit die Stromkosten für Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden: Für das jeweilige elektrische Hilfsmittel muss eine offizielle Verordnung von einem Arzt vorliegen und es muss von der Kasse bezahlt worden sein.

Bevor Sie sich also zum Beispiel ein Elektromobil auf eigene Rechnung kaufen, klären Sie, inwieweit Ihr Arzt das Hilfsmittel verordnen kann. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend die Stromkosten geltend machen.

Gut zu wissen: Da es sich hierbei nicht um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, ist kein Pflegegrad erforderlich.

 

Rückwirkende Kostenerstattung für bis zu vier Jahre

Sie wussten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen. Erst danach sind die Stromkosten für die Hilfsmittel verjährt.

 

Für welche Hilfsmittel muss die Kasse die Stromkosten bezahlen?

Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Voraussetzungen muss die Krankenkasse für alle Hilfsmittel, die Strom benötigen, die Stromkosten übernehmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Badewannenlifter
  • Beatmungsgeräte
  • Elektromobile
  • Elektrorollstühle
  • Hausnotrufsysteme
  • Inhalatoren
  • Absauggeräte
  • Luftbefeuchter
  • Wechseldruckmatratzen
  • Pflegebetten / Krankenhausbetten
  • Trainingsgeräte, elektrische wie Arm- und Beintrainer
  • und viele weitere

 

Das sollten Sie beachten: Treppenlifte zählen nicht zu den Hilfsmitteln, für welche Sie die Stromkosten geltend machen können. Für ihren Einbau können Versicherte aber den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegeversicherung abrufen. Das sind 4.000 Euro.

 

Wie werden die Stromkosten für Hilfsmittel erstattet?

Eine Frau schmeißt eine Münze in ein Sparschwein.
Sowohl bei der Beantragung als auch bei der Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel gibt es bei den Krankenkassen keine einheitliche Regelung.

 

Bei der Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel rechnet jede Krankenkasse anders ab. Die einen Krankenkassen bezahlen eine Pauschale, bei anderen wird nach Verbrauch abgerechnet. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, wie die Regelungen zur Stromkostenerstattung von Hilfsmitteln sind.

 

Wie werden die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel berechnet?

Die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel lassen sich ganz einfach berechnen. Hierfür benötigen Sie folgende Zahlen:

  • Wie viel Watt benötigt das Gerät pro Stunde (steht in der Betriebsanleitung oder auf dem Etikett am Gerät)?
  • Wie viele Stunden und wie viele Tage im Jahr läuft das Gerät?
  • Wie viel bezahlen Sie für ein Kilowatt Strom (steht auf Ihrer Stromrechnung)

Hierzu ein Beispiel:
Sie haben einen Hausnotruf, welcher 3 Kilowatt Strom pro Stunde verbraucht. Der Hausnotruf wird dabei 24 Stunden mit Strom versorgt. Es ist das ganze Jahr im Einsatz. Pro-Kilowatt-Strom zahlt der Nutzer zurzeit 0,40 Euro. Diese ermittelten Zahlen führen nun zu folgender Berechnung: 3 Watt x 24 Stunden x 365 Tage x 0,40 Euro, geteilt durch 1000 = 10,51 Euro pro Jahr (1000 Watt = 1 Kilowatt).
Für den Hausnotruf muss die Krankenkasse jährlich 10,51 Euro erstatten.

 

Wie beantrage ich die Stromkostenerstattung bei der Krankenkasse?

Bei der Beantragung der Stromkostenerstattung für Hilfsmittel existiert keine einheitliche Regelung. Es gibt Krankenkassen, die ein eigenes Formular haben, bei anderen reicht ein formloser Antrag. Das bedeutet, der oder die Versicherte kann die Erstattung einfach per Telefon, E-Mail oder Brief beantragen. Eine Kopie der Stromkostenabrechnung sollte sicherheitshalber immer zum Antrag mit beifügen.

Neben einer Kopie Ihrer Stromkostenabrechnung müssen Sie auch eine Auflistung beifügen, die alle elektrischen Hilfsmittel enthält, für welche die Erstattung der Stromkosten erfolgen soll. Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Wie viele Stunden am Tag ist das Hilfsmittel in Betrieb?
  • Wie viele Tage im Jahr wird das Hilfsmittel genutzt?
  • Wie viel Watt verbraucht das Hilfsmittel pro Stunde? Wie viel Watt ein Gerät pro Stunde verbraucht, entnehmen Sie seiner Betriebsanleitung.
  • Wie hoch sind die Kosten für ein Kilowatt Strom? Den Preis für ein Kilowatt Strom finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Sofern es bei Ihrer Krankenkasse möglich ist, die Kostenerstattung formlos zu beantragen, können Sie hierfür folgenden Text nutzen:

Erstattung durch einen Pauschalbetrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Ihrer Krankenkasse habe ich folgende elektrisch betriebene Hilfsmittel genehmigt und geliefert bekommen:
(Bezeichnung des Hilfsmittels)
(Bezeichnung des Hilfsmittels) …

Gemäß Urteil vom 06.02.1997, BSG, 3. Senat bzw. § 33 Abs. 1 S 1 SGB V habe ich einen Erstattungsanspruch auf die erforderliche Energie für die o. g. Hilfsmittel. Die aufgeführten Geräte werden von mir regelmäßig benutzt. Dadurch entsteht im Jahr ein durchschnittlicher Mehrbedarf an Strom von circa (hier den Verbrauchswert für das Gerät eintragen) KW/h. Ich bitte um Anerkennung eines Pauschalbetrages für den Strom-Mehrverbrauch.

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch Sie den Pauschalbetrag ansetzen. Ich bitte um rückwirkende Erstattung der Stromkosten und um Überweisung des Betrages auf mein Konto: IBAN Nummer (IBAN eintragen) / Name der Bank eintragen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Erstattung durch eine genaue Abrechnung der entstandenen Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Ihrer Krankenkasse habe ich folgende elektrisch betriebene Hilfsmittel genehmigt und geliefert bekommen:

(Bezeichnung des Hilfsmittels)
(Bezeichnung des Hilfsmittels) …

Die aufgeführten Geräte werden von mir regelmäßig benutzt. Die genauen Nutzungszeiten können Sie aus der beiliegenden Aufstellung über den Stromverbrauch entnehmen. Gemäß Urteil vom 06.02.1997, BSG, 3. Senat bzw. § 33 Abs. 1 S 1 SGB V habe ich einen Erstattungsanspruch auf die erforderliche Energie für die o. g. Hilfsmittel. Eine detaillierte Auflistung über den Verbrauch und die entstandenen Kosten sowie eine Kopie meiner letzten Stromverbrauchsabrechnung lege ich diesem Schreiben bei.

Ich bitte um rückwirkende Erstattung der Stromkosten und um Überweisung von (errechneten Betrag einfügen) Euro auf mein Konto (IBAN eintragen) bei der (Name der Bank eintragen) zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Was muss ich tun, wenn die Krankenkasse die Stromkostenabrechnung ablehnt?

Lehnt es Ihre Krankenkasse ab, für die Stromkosten aufzukommen, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch einlegen. Die Erstattung steht Ihnen zu. Mehr noch: Sie können sich die Stromkosten für bis zu vier Jahre rückwirkend erstatten lassen.

Tipp: Falls Sie Widerspruch einlegen möchten, weil Ihnen Ihre Krankenkasse die Stromkostenerstattung für Ihre Hilfsmittel verweigert, können Sie sich hierfür Beratung und Unterstützung in einem Pflegestützpunkt einholen.

 

Abrechnung Stromkosten im Todesfall

Es gibt Krankenkassen, die nach dem Tod den Erben keine Stromkostenerstattung mehr auszahlen, obwohl vor dem Ableben des Patienten die Stromkosten immer erstattet wurden. Die Krankenkassen beziehen sich auf den § 59, SGB I. Dieser Paragraph besagt: „Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tod des Berechtigten.“ Das ist korrekt. Damit hätten die Erben keinen Anspruch auf Erstattung.

 

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