Pflegegrad 2 wird bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Was heißt das und welche Ansprüche haben Sie? Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Personen mit Pflegegrad 2 zustehen und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 2 Leistungen für 2020 bei erheblicher Einschränkung
Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) am 01.01.2017 wurden die alten Pflegestufen 0-3 von den 5 Pflegegraden abgelöst. Entsprechend dieser Kategorisierung bekommen pflegebedürftige Personen Geld aus der Pflegeversicherung. Die Einteilung in die Pflegegrade richtet sich nach der Selbstständigkeit der Antragsteller. Der Pflegegrad 2 entspricht dabei einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit.
So beantragen Sie einen Pflegegrad
Die Einteilung in einen Pflegegrad beantragt man bei der Pflegekasse. Sie sollten einen Pflegegrad Antrag stellen, wenn Sie bei sich oder Ihrem Angehörigen eine Verschlechterung der allgemeinen Verfassung beobachten und Unterstützung immer öfter in Anspruch genommen werden muss. Auch dann, wenn Sie schon einen Pflegegrad besitzen. Dann kann durch eine erneute Prüfung festgestellt werden ob der Pflegegrad eventuell erhöht werden muss.
Sollten Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen, ist es ratsam sich selbst bzw. Ihren Angehörigen gründlich auf den Besuch vorzubereiten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Beitrag zum MDK-Besuch.
Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad
Eine Einteilung in die neuen Pflegegrade erfolgt anhand einer Begutachtung. Nach vorheriger Terminvereinbarung kommt ein Gutachter in die Wohnung des Antragstellers. Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet. Bei privatversicherten Personen erfolgt die Begutachtung durch MEDICPROOF. Jeder Gutachter prüft, inwieweit der Antragsteller selbstständig ist in Bezug auf
- körperliche
- psychische,
- und kognitive Beeinträchtigungen.
Idealerweise sind bei der Befragung Angehörige der pflegebedürftigen Person anwesend. Der Gutachter fragt nach der momentanen Pflegesituation, dem Gesundheitszustand und der Benutzung von Hilfsmitteln. Die anschließende Bewertung erfolgt mithilfe eines Punktesystems: Je unselbstständiger der Antragsteller ist, desto mehr Punkte bekommt er und desto höher ist der Pflegegrad. Die Punkteskala geht von 0 bis 100, wobei 100 der höchste Grad der Unselbstständigkeit ist.
Kriterien für den Pflegegrad 2 – Bewertung mit 6 Modulen
Mithilfe von sechs Modulen wird die Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet. Pro Modul vergibt der Gutachter je nach Grad der Einschränkung Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Mobilität (10 Prozent Gewichtung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent Gewichtung der Punkte aus Modul 2 oder 3. Der höhere Wert fließt in die Bewertung ein)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (40 Prozent Gewichtung)
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent Gewichtung)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent Gewichtung)
Anhand dieser Bewertung und Gewichtung erfolgt die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade.
Wer vor der Umstellung auf die Pflegegrade die Pflegestufe 0 oder 1 hatte, dem wird nun automatisch und ohne erneute Begutachtung der Pflegegrad 2 zugewiesen.
Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 2
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Entlastungsgeld. Mit diesem Zuschuss können sie zum Beispiel eine Alltagsassistentin mitfinanzieren.
Für die Einstufung in den Pflegegrad 2 muss der Gutachter zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln. Diese Einordnung bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ des Antragstellers.
Zum Vergleich:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Zu niedrig eingestuft – Widerspruch einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, Sie oder Ihr Angehöriger hätten einen zu niedrigen Pflegegrad zugewiesen bekommen, haben Sie nach Erhalt dieser Information 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach haben Sie weitere 4 Wochen Zeit, um Ihren Widerspruch zu begründen.
Leistungen für Personen mit Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 stehen folgende Leistungen zu. Monatlich 316 Euro Pflegegeld, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Werden sie von einem Pflegedienst versorgt, stehen ihnen Pflegesachleistungen von 689 Euro im Monat zu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die vollstationär im Pflegeheim betreut werden, erhalten monatlich 770 Euro stationäre Leistungsbeiträge von der Pflegekasse.
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sowohl durch Angehörige als auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 Leistungen für eine Haushaltshilfe zu. Dieser Entlastungsbeitrag liegt bei monatlich 125 Euro. Diese Pflegegrad 2 Leistung für eine Haushaltshilfe ersetzt die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag ist zweckgebunden und steht Pflegebedürftigen deshalb nur für bestimmte Ausgaben zur Verfügung. Dazu gehören:
- Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
- Beschäftigung einer Alltagsassistentin. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel: Was ist eigentlich eine Alltagsassistentin?
- Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege
- Mitfinanzierung von Tages- und Nachtpflege
Vom Entlastungsbeitrag dürfen Pflegebedürftige unter anderem eine Alltagsassistentin beschäftigen.
Zuschuss für die Wohnraumanpassung
Personen mit dem Pflegegrad 2 haben außerdem Anspruch auf einen Zuschuss zum Umbau für die Barrierefreiheit der Wohnung. Diese einmalige Leistung bei Pflegegrad 2 in Höhe von bis zu 4.000 Euro kann für Umbaumaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer behindertengerechten Dusche genutzt werden. Eine Maßnahme bedeutet hierbei jedoch eine Umbauphase. Das heißt, dass weitere Umbauten nur dann unterstützt werden, wenn eine Verschlechterung des Zustands eintritt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung.
Pfleggerad 2 Leistungen für Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist das ambulante Pendant zur Kurzzeitpflege. Personen mit Pflegegrad 2 bekommen zum Beispiel Leistungen aus der Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Dafür steht bei Pflegegrad 2 ein Zuschuss von 1.612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.
Pflegegrad 2 Leistungen für 2019 bei der Tages- und Nachtpflege
Monatlich Leistungen von 689 Euro erhalten Personen mit Pflegegrad 2 für Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistung. Teilstationär bedeutet, dass die pflegebedürftige Person zu bestimmten Zeiten (tagsüber oder nachts und weniger als 24 Stunden) in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung betreut, jedoch nicht stationär aufgenommen wird.
Zuschüsse für Pflegegrad 2 bei der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Mensch kurzzeitig und übergangsweise in einer stationären Einrichtung pflegerisch betreut wird. Das kann etwa nach einem Krankenhausaufenthalt nötig werden oder wenn eine plötzliche Verschlechterung des Zustands eintritt. Die Unterstützung, die ein Mensch in der Kurzzeitpflege erhält, ist nicht abhängig vom Pflegegrad. Lediglich mit dem Pflegegrad 1 erhält man keine gesonderte Unterstützung für die Kurzzeitpflege.
Die Kurzzeitpflege kann für eine Dauer von maximal 56 Tagen (acht Wochen) pro Kalenderjahr (§ 42 Abs. 2 SGB XI) beansprucht werden. Dabei werden pro Kalenderjahr die Kosten bis zu 1.612,00 Euro übernommen.
Pflegegrad 2 Leistungen für Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt monatlich 40 Euro. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Für Einrichtung und Betrieb eines Hausnotrufsystems (technisches Pflegehilfsmittel) erhalten Personen mit Pflegegrad 2 monatlich 18,36 Euro für den Betrieb und einmalig 10,49 für den Anschluss. Außerdem haben sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen
Die Vergütungszuschläge für Pflegeeinrichtungen sind das Pendant der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI, die Menschen in der ambulanten Betreuung zur Verfügung stehen.
Für gewisse Betreuungsleistungen nach §43b SGB XI stehen allen stationär gepflegten Pflegebedürftigen pflegegradunabhängig 125€ im Monat zur Verfügung.
Kostenlose Pflegeberatung bei Pflegegrad 2
Gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung bekommen oder einen Antrag darauf gestellt haben. Pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen steht ebenfalls Pflegeberatung zu. Angehörige können außerdem an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, die die Pflegekasse anbietet.
Pflegegrad 2 Leistungen im Jahr 2020 für Bewohner von WGs
Wenn Versicherte in einer ambulanten Wohngruppe oder einer Senioren-Wohngemeinschaft (Wohnen im Alter – Die verschiedenen Wohnformen für Senioren) leben, bekommen maximal vier der Personen mit Pflegegrad 2 bis zu 4.000 Euro Förderung. Außerdem stehen maximal vier Bewohnern ein Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro und ein Zuschuss für die Anstellung einer Organisationskraft von monatlich 214 Euro zu.
So beantragen Sie einen Pflegegrad
Die Einteilung in einen Pflegegrad beantragt man bei der Pflegekasse. Sie sollten einen Antrag stellen (Link: Pflegegrad beantragen – So stellen Sie den Antrag), wenn Sie bei sich oder Ihrem Angehörigen eine Verschlechterung der allgemeinen Verfassung beobachten und Unterstützung immer öfter in Anspruch genommen werden muss. Auch dann, wenn Sie schon einen Pflegegrad besitzen. Dann kann durch eine erneute Prüfung festgestellt werden ob der Pflegegrad eventuell erhöht werden muss.
Sollten Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen, ist es ratsam sich selbst bzw. Ihren Angehörigen gründlich auf den Besuch vorzubereiten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Beitrag zum MDK-Besuch.
Zu niedrig eingestuft – Widerspruch einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, Sie oder Ihr Angehöriger hätten einen zu niedrigen Pflegegrad zugewiesen bekommen, haben Sie nach Erhalt dieser Information 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach haben Sie weitere 4 Wochen Zeit, um Ihren Widerspruch zu begründen.
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