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Rente, Pflege, Elternunterhalt: die Steueränderungen für 2020 im Überblick

Steueränderungen 2020

Mit dem Jahreswechsel gibt es in Deutschland wieder einige Neuerungen in Bezug auf Gesetze und Verordnungen. Wir sagen Ihnen, was Sie im Jahr 2020 für Änderungen erwarten – hinsichtlich Rente, Pflege und Elternunterhalt. Hier die wichtigsten Steueränderungen für 2020 im Überblick.

Erste Steueränderung für 2020 – Neue Formulare für 2019

Zum 1. Januar 2020 traten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Zunächst einmal sind die Formulare für die Steuerabrechnung 2019 neu. Der Hauptvordruck umfasst nur noch zwei Seiten statt bisher vier. Für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen gibt es jetzt eine eigene Anlage. Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Renten, müssen Steuerzahler nicht mehr eintragen.

Pflegebedürftige Angehörige profitieren von der Änderung in der Pflege 2020

Eine Pflegerin reicht einer Seniorin im Pflegeheim eine Tasse Kaffee.
Die Elternunterhalt Neuregelung für 2020 führt für viele Angehörige zu einer finanziellen Entlastung.
Rund 800.000 Personen wurden 2018 vollstationär in Pflegeheimen betreut. Mehr als jeder Dritte von ihnen war dabei auf die sogenannte Hilfe zur Pflege angewiesen – insgesamt über 318.000 Pflegebedürftige, so aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge. Volljährige Kinder müssen mit der Elternunterhalt Neuregelung für 2020 nur noch in wenigen Fällen Elternunterhalt zahlen, die im Pflegeheim leben und Sozialhilfe beziehen. Der Gesetzgeber hat eine Einkommensgrenze eingeführt. Ab Januar 2020 müssen unterhaltspflichtige Kinder nur noch zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100 000 Euro liegt. Bei Angestellten in Steuerklasse 1 ist das ein Monatslohn von etwa 4 500 Euro netto. Bislang mussten Kinder schon bei deutlich niedrigeren Einkommen damit rechnen, vom Amt herangezogen zu werden. Um von der Elternunterhalt Neuregelung ab Januar 2020 zu profitieren, müssen pflegende Angehörige, die derzeit Elternunterhalt leisten, nichts tun. Zunächst wird „grundsätzlich vermutet, dass das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 nicht überschreitet“, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Pflegekosten, die Angehörige bisher gezahlt haben, können sie allerdings nicht zurückfordern. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz greift nicht rückwirkend. Schätzungen zufolge werden Angehörige in etwa 90 Prozent der Fälle nicht mehr an den Pflegekosten beteiligt. Gerade Gutverdiener profitieren dabei von der Steueränderung beim Elternunterhalt. Eine alleinstehende Tochter, die jährlich 60.000 Euro brutto verdient, zahlt bisher 585 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege ihrer 80-jährigen Mutter.

Haftung zwischen Geschwistern bleibt auch in der Elternunterhalt Neuregelung für 2020 erhalten

Geschwister haften wie bisher anteilig nach ihren Möglichkeiten. Ein Gutverdiener muss nicht den Anteil von Geschwistern mittragen, die einen geringeren Verdienst haben. Beispiel: Eine Mutter im Pflegeheim bezieht 800 Euro Sozialhilfe. Ihr Sohn verdient mehr als 100 000 Euro und kann nach den Unterhaltsregeln 1 000 Euro zahlen. Die Tochter könnte 500 Euro leisten, liegt aber unter der Einkommensgrenze. Folge: Der Sohn muss zwei Drittel der 800 Euro zahlen, also 533 Euro Unterhalt. Die Tochter wird nicht herangezogen, ihr Drittel übernimmt das Amt.

Vermögen bleibt auch bei der Steueränderung für 2020 außen vor

Vermögen wird bei der Verdienstgrenze nicht berücksichtigt. Ein Kind, das wenig verdient, aber Vermögen hat, muss keinen Elternunterhalt zahlen.

Diese Steueränderungen für 2020 betreffen Ihre Renten

Mit einer höheren Rente ist wohl erst Mitte 2020 zu rechnen.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2020 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung.

Renten Änderung 2020: Reguläre Altersgrenze steigt

Für 1957 geborene Versicherte, die 2020 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63) erhalten können, erhöht sich die Altersgrenze um 2 Monate auf 63 Jahre und 10 Monate. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen wegen der Rente mit 67 um einen weiteren Monat, sodass 1955 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und 9 Monaten erhalten.

Erwerbsminderungsrenten werden mit der Renten Änderung 2020 aufgewertet

Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Januar 2020 beginnen, werden durch die Renten Änderung aufgewertet. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden in der Rentenversicherung so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Sie erhalten eine sogenannte Zurechnungszeit. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2020 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und neun Monaten.

Höherer Steueranteil für Neurentner durch die Renten Änderung 2020

Wer 2020 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2020 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 78 auf 80 Prozent. Somit bleiben nur 20 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. 2040 werden die Renten komplett steuerpflichtig sein.

Renten Änderung 2020: Freibetrag bei der Grundsicherung steigt mit der Steueränderung

Von Renten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden, werden mit der Renten Änderung ab 1. Januar 2020 statt bisher 212 Euro bis zu 216 Euro im Monat nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt sowohl für Renten an Versicherte als auch für Renten an Witwen und Witwer.

Vier Millionen Rentner profitieren von dem Freibetrag für Krankenkassenbeiträge

Die meisten Betriebsrentner müssen mit der Renten Änderung ab 2020 weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Für die ersten 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner keine Beiträge mehr. Liegt die Betriebsrente darüber, werden nur auf den Differenzbetrag Krankenkassenbeiträge fällig. Dieser Freibetrag wird mit der Renten Änderung 2020 jährlich angepasst. Bislang galt eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Wer mit seiner Betriebsrente darunter lag, musste keine Krankenkassenbeiträge zahlen – wer darüber lag, musste Beiträge für die gesamte Summe abführen. Betriebsrentner zahlen durch die Renten Änderung 2020 niedrigere Beiträge. Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent macht das bis zu 25 Euro aus. Für die Pflegeversicherung bleibt die Freigrenze. Wird sie überschritten, werden auf den gesamten Rentenbetrag Beiträge fällig. Am stärksten profitieren die pflichtversicherten Betriebsrentner von dieser Änderung. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden weniger bezahlen müssen.

Renten Änderung 2020: Aussicht auf höhere Renten Mitte des Jahres

Rentnerinnen und Rentner müssen sich noch bis zum Sommer gedulden. Dann sollten mit der Renten Änderung 2020 die Renten im Westen um 3,15 Prozent steigen, im Osten sogar um 3,92 Prozent.  

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Grundfreibetrag führt zur minimalen Entlastung

Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags um 240 Euro auf 9408 Euro jährlich für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner führt zu 20 Euro mehr steuerfreiem Einkommen im Monat – wenn man denn genug Einkommen hat, um überhaupt Steuern zu zahlen. Sie wird bei den meisten Steuerzahlern nur zu fünf bis zehn Euro mehr netto im Monat führen.

Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, ist zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen. Die Kosten dieses Zusatzbeitrages teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder. Allerdings: Die Kassen entscheiden je nach Rücklagen individuell, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Daher kann es sein, dass einige Kassen ihn gar nicht anheben.

Neue Einkommensgrenzen durch die Steueränderungen 2020 in der Sozialversicherung

Auch 2020 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Diese legen die Höhe des Einkommens fest, bis zu den Beiträgen für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr – die Beiträge sind gedeckelt. Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 4 537,50 Euro auf 4 687,50 Euro. Bei einem Beitragssatz der Krankenkasse von 15,7 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent) zahlen gut verdienende Arbeitnehmer 2020 also maximal knapp 368 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung – knapp 12 Euro mehr als 2019. In die private Krankenversicherung kann künftig nur wechseln, wer 5 212,50 Euro im Monat verdient. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen mit den Steueränderungen 2020 bis zu diesen Grenzen:

Grenzen je nach Versicherung Brutto­lohn 2019 (Euro) Brutto­lohn 2020 (Euro)
Monat Jahr Monat Jahr
Kranken- und Pflege­versicherung
Versicherungs­pflicht­grenze1 5 062,50 60 750 5 212,50 62 550
Beitrags­bemessungs­grenze 4 537,50 54 450 4 687,50 56 250
Renten- und Arbeits­losen­versicherung
Beitrags­bemessungs­grenze West: 6 700 Ost:   6 150 West: 80 400 Ost:   73 800 West: 6 900 Ost:   6 450 West: 82 800 Ost:   77 400

(1) Ab dann Wechsel zur privaten Versicherung möglich. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheit: Das ändert sich 2020 für Patienten

Apothekerin übergibt älteren Herrn sein Medikament
Wer ein Arzneimittel kontinuierlich benötigt, kann sich dieses bis zu drei Mal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei Apotheken holen.
Für gesetzlich Versicherte, die Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen oder ein anderes Heilmittel brauchen, ändern sich ab dem 1. Oktober 2020 die Regeln. Die neue Heilmittel-Richtlinie sieht unter anderem vor: Das komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Es gibt nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzte dürfen ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist. Die Behandlung muss nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden. Patienten haben in der Regel 28 Tage Zeit. In begründeten Fällen können Patienten die Behandlung für länger als 14 Tage unterbrechen, ohne dass das Rezept ungültig wird.

Nummer für alle Ärzte

Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.

Dauerrezept kommt

Ab 1. März 2020 gilt das Wiederholungsrezept. Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Das sind praktisch Dauerrezepte. Vorteil: Wer ein Arzneimittel kontinuierlich benötigt, kann sich dieses dann bis zu drei Mal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei Apotheken holen. Dadurch muss man nicht sofort wieder in die Sprechstunde rennen, sondern kann sich das Medikament in der Apotheke einfach noch einmal aushändigen lassen.

Apotheken führen Impfungen durch

Neu ist 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche. Und bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird es ein klein wenig teurer, was vor allem die Krankenkassen betrifft: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.

Neue Kassenleistungen ab Oktober 2020

Zum neuen Jahr 2020 gibt es wieder einmal veränderte Kassenleistungen. Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50 Euro, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung – allerdings nur probeweise und nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen.

Einladung zur Vorsorge-Untersuchung

Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.

Apps künftig auf Rezept

Ab Anfang 2020 gilt das neue Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, kurz Digitale-Versorgung-Gesetz. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ verpflichtet Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – Apotheker bis Ende September 2020, Krankenhäuser bis 1. Januar 2021. Zu den wesentlichen Regelungen gehören, dass Patienten sich künftig Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen und telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen können. Auch sollen ihre Daten ab 2021 in einer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Zu den Gesundheits-Apps, die Ärzte verschreiben können, zählen digitale Tagebücher für Diabetiker, Apps für Patienten mit Bluthochdruck und solche zur Unterstützung einer Physiotherapie. Krankenkassen sollen ihren Versicherten Angebote machen, die ihnen den Umgang mit den digitalen Anwendungen erleichtern, etwa Schulungen zu den Gesundheits-Apps. Damit Versicherte besser erkennen, welche Ärzte Videosprechstunden anbieten, dürfen diese künftig auf ihren Internetseiten darüber informieren.

Die Mietpreisbremse wird 2020 verlängert

Altstadt von Nürnberg.
Schätzungsweise 180.000 zusätzliche Haushalte können Anspruch auf Wohngeld erheben.
Die Mietpreisbremse wird 2020 nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung um fünf Jahre verlängert. Bundesländer können bis 2025 festlegen, dass Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von neuen Mietern höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Geld für überhöhte Mieten dürfen Mieter künftig bis zu 30 Monate zurückfordern.

Es gibt mehr Wohngeld durch die Steueränderungen 2020 für Mieter mit geringem Einkommen

Einige Hunderttausend Haushalte zusätzlich können bald Wohngeld erhalten, 50 Euro im Monat sind im Schnitt drin, sagt das Bundesbauministerium. Damit soll für die, die schon jetzt Wohngeldanspruch haben, der Zuschuss um etwa 30 Prozent steigen. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa bekommt durchschnittlich statt 145 nun 190 Euro Wohngeld. Auch die Zahl der Berechtigten wird mit dem neuen Gesetz deutlich zunehmen. Schätzungsweise 180.000 zusätzliche Haushalte können Anspruch auf Wohngeld erheben. Laut Bundesregierung profitieren rund 660.000 Haushalte in Deutschland von den Steueränderungen 2020, vor allem Familien und Rentner. Einziger Haken: Die Anträge sind so umständlich, dass bisher bis zu zwei Drittel der Berechtigten ihre Ansprüche gar nicht wahrnehmen. Weitere Änderung: Die Höhe des Wohngeldes wird künftig alle zwei Jahre angepasst – je nachdem, wie sich Einkommen und Bestandsmieten entwickeln. Ab 2021 sollen Wohngeldempfänger zudem einen Heizkostenzuschuss bekommen. Der Grund: Durch die Maßnahmen im Klimapaket, insbesondere die CO2-Bepreisung, werden die Heizkosten voraussichtlich steigen. Um Geringverdiener dadurch nicht zu belasten, sollen Haushalte mit Wohngeld zusätzlich im Durchschnitt 15 Euro mehr pro Monat erhalten.

Steueränderungen 2020 führen zu günstigen Bahntickets und Hygiene Produkten

Bahnfahren wird günstiger. Die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets sinkt von bisher 19 auf nur noch sieben Prozent. Die Bahn hat bereits angekündigt, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an ihre Kunden weitergeben will. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, sowie Monatshygieneartikel wird im neuen Jahr ebenfalls nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent erhoben.

Vorschau Steueränderungen 2021 – Solidaritätszuschlag fällt

Mietpreisbremse, Änderungen in Pflege und Rente – 2020 bringt so einiges Neues mit sich. Der richtig dicke Klopper aus Sicht des Rechts von Arbeitnehmern und Rentnern kommt aber eigentlich erst 2021. 30 Jahre nach dem Mauerfall soll der Solidaritätszuschlag ab 2021 für neun von zehn Steuerzahlern entfallen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro fällt die Abgabe komplett weg. Bis zu einer Einkommensgrenze von 96.409 Euro wird nur noch ein ermäßigter Satz von 3,5 Prozent erhoben. Nur Spitzenverdiener mit Einkünften über dieser Verdienstgrenze und Kapitalanleger werden weiterhin einen Zuschlag von 5,5 Prozent ihrer Einkommensteuer zahlen müssen. Hunderttausende Rentner mit kleinen Renten könnten sich jetzt schon über die Grundrente und deutlich mehr Geld im Portemonnaie freuen – wenn sie denn 2021 kommt.

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