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So beantragen Sie einen Behindertenparkplatz-Ausweis

Ein Rollstuhlfahrer vor seinem Auto, welches auf einem Behindertenparkplatz steht.

Für viele Menschen mit Behinderung bietet das Auto eine wichtige Möglichkeit, um mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten, wie Supermärkten, Arztpraxen oder Bahnhöfen, gibt es Behindertenparkplätze. Doch wie kann man einen Ausweis für einen Behindertenparkplatz beantragen? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Diese und weitere Fragen zum Thema „Behindertenparkplatz-Ausweis“ haben wir für Sie näher betrachtet und beantwortet.

Was ist ein Behindertenparkplatz?

Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle Parkfläche, die den besonderen Ansprüchen von mobilitätseingeschränkten Menschen gerecht werden soll. Diese Flächen sind größer dimensioniert und somit sowohl breiter als auch länger als die üblichen Stellflächen. Die breitere und längere Fläche soll das Ein- und Aussteigen der Betroffenen sowie das Ein- und Ausladen benötigter Hilfsmittel, wie etwa einem Rollstuhl, erleichtern. In Deutschland werden diese speziellen Parkflächen durch das Zusatzzeichen mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers an den Verkehrszeichen 314 und 315 sowie auch durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet.

Ein Behindertenparkplatz-Ausweis sorgt für mehr Bewegungsfreiheit und kurze Wege

Der Behindertenparkplatz -Ausweis soll Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben, leichter am Leben teilzuhaben. Für mobilitätseingeschränkte Autofahrer stellen sie eine enorme Erleichterung dar – die eindeutig markierten Behindertenparkplätze.

Ein Behindertenparkplatz.
Für das Parken auf diesen Flächen muss jedoch ein Behindertenparkausweis vorliegen.

Nicht-Behinderte dürfen also auf keinen Fall auf einem Behindertenparkplatz parken. Auch dann nicht, wenn diese mal kurz nur etwas ausladen möchten, „nur für fünf Minuten einkaufen“ wollen oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist. Das Parken ist auch nicht mit ausgelegtem Behindertenausweis auf diesen besonderen Flächen gestattet. Der Schwerbehindertenausweis reicht hier nämlich nicht aus, um eine Berechtigung darzustellen. Auch das Anbringen eines Aufklebers mit dem bekannten Piktogramm eines Rollstuhlfahrers berechtigt nicht zum Abstellen seines Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz. Doch wer darf sein Fahrzeug auf diesen Parkplätzen parken?

Was ist ein Parkausweis für einen Behinderten?

Ein Parkausweis für Behinderte ist ein Berechtigungsnachweis. Mit dem Parkausweis können behinderte Menschen nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen.

Welchen Arten von Behindertenparkplatz-Ausweisen gibt es?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Behindertenparkausweisen. Der blaue Ausweis mit Lichtbild ist bundes- und EU-weit gültig. Dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen sowie zur Nutzung von bestimmten Ausnahmeregelungen. Der orangene Parkausweis ist nur in der Bundesrepublik gültig und berechtigt im Allgemeinen nicht zur Nutzung der gekennzeichneten Behindertenparkplätze. Eine Ausnahme bilden hier die Länder Berlin und Brandenburg. Mit diesem Behindertenparkausweis können bestimmte Sonderparkregelungen in Anspruch genommen werden, die entweder bundesweit gültig sind oder regional von den Kommunen bestimmt werden.

Wo muss der Behindertenparkplatz beantragt werden?

Um einen Behindertenparkplatz-Ausweis ausgehändigt zu bekommen, muss ein Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden. Meist sind die lokalen Straßenverkehrsbehörden für die Ausstellung eines Parkausweises zuständig. Da der Behindertenparkausweis auch von Personen benutzt werden kann, die mobilitätsbeeinträchtigte Menschen befördern, ist eine Ausstellung ohne einen vorhandenen Führerschein möglich.

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung des Behindertenparkplatzes benötigt?

Der Antrag für einen Behindertenparkausweis, egal ob blau oder orange, kann formlos eingereicht werden. In der Regel benötigen Sie beim Amt folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und/oder „Bl“
  • Kopie des Bescheids, der diese Merkzeichen anerkennt
  • unterschriebener Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte
  • Bescheinigung zur Gleichstellung

Können Sie den Antrag nicht selbst abgeben, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Behindertenparkplatz-Ausweis erfüllt sein?

 

Ein Behinderten Ausweis mit einem G.
Erst mit einem Schwerbehindertenausweis erhält man einen blauen Behinderten- Parkplatzausweis.

 

Um den blauen Behindertenparkplatz-Ausweis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
  • Beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen.

Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer. Deshalb werden diese speziellen Parkplätze auch oft Rollstuhlparkplatz oder Rollstuhlfahrer-Parkplatz genannt.

Voraussetzungen für den orangenen Behindertenparkplatz Ausweis:

Um einen orangefarbenen Behinderten-Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behinderten-Parkausweis. Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind.
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.

Wichtig: Gipsbein oder Schwangerschaft sind alleine kein Grund, auf einem Behindertenparkplatz zu parken oder einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Das gleiche gilt für Pflegebedürftigkeit. Es reicht nicht aus, einen Pflegegrad zu haben, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu können. Tipp: Einen Parkausweis erhalten Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel sind das Menschen, die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können. Das Sozialgericht Bremen hat dazu entschieden (Aktenzeichen S 20 SB 297/16), dass auch ältere oder pflegebedürftige Menschen, die nur noch ein paar Schritte laufen können und dies auch nur, wenn sie sich am Rollator oder Rollstuhl festhalten, das Merkzeichen aG erhalten. Nun können sie auch auf dem Behindertenparkplatz parken, denn bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen kann der Weg vom Parkplatz für diese Menschen unzumutbar sein.

Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung?

Auch für Kinder kann ein Behindertenparkausweis ausgestellt werden, auch wenn diese nicht selbst Auto fahren können. Hier geht es darum, dass die Kinder von den Eltern oder Angehörigen mit dem Auto gefahren werden können und auch die Vorteile eines Behindertenparkplatzes nutzen können. Der Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn die Kinder mit Behinderung die Voraussetzungen für den Behinderten-Parkausweis erfüllen (siehe oben).

Wie lange ist ein Behindertenparkplatz-Ausweis gültig?

Der Parkausweis wird für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, längstens jedoch für fünf Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann erneut ein Antrag gestellt werden, sofern die zuvor genannten Bedingungen weiterhin vorliegen.

Kann ein Behindertenparkplatz-Ausweis auch ohne Auto und Führerschein beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Ein solcher Parkausweis ist nicht an ein Fahrzeug oder einen Führerschein gebunden, sondern nur an die eingeschränkte Person, für die er ausgestellt wird. Es ist daher möglich, dass Personen, die Beförderungsfahrten für mobilitätseingeschränkte oder blinde Menschen durchführen, den ausgestellten Behindertenparkausweis nutzen. Allerdings muss der berechtigte Ausweisinhaber bei diesen Fahrten anwesend sein.

Was kostet die Beantragung eines Parkausweises?

Bisher ist die Beantragung eines Behindertenparkplatz-Ausweises kostenlos. Sicherheitshalber fragen Sie hierzu bei Ihrer zuständigen Behörde nach, ob Ihnen Kosten entstehen.

Wo muss der Behindertenparkausweis angebracht sein?

 

Ein Behinderten-Parkplatz-Ausweis sichtbar an einem Auto angebracht.
Der Behindertenparkplatz-Ausweis muss deutlich sichtbar an der Frontscheibe des Wagens angebracht sein.

Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug angebracht sein. Hier ist es ratsamen, diesen direkt hinter der Windschutzscheibe so zu platzieren, dass dieser nicht verrutschen oder herunterfallen kann. Das Auslegen eines Aufklebers mit einem Rollstuhlfahrerpiktogramm oder des Schwerbehindertenausweises reicht dafür nicht aus.

Wie ist ein Behindertenparkplatz beschildert?

Die Behindertenparkplätze sind durch ein zusätzliches Rollstuhlfahrer-Schild gekennzeichnet. Zusätzlich können auch noch weitere Bodenmarkierungen am Behindertenparkplatz angebracht sein. Es gibt auch Behindertenparkplätze, die nur einer Person zugewiesen sind. In diesem Fall enthält das Behindertenparkplatz-Schild einen Vermerk und meist auch die Nummer des Ausweises.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis: den „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ Dieser blaue Parkausweis gilt in allen Ländern der europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland. Was in den einzelnen EU-Ländern für Inhaber des Parkausweises erlaubt ist und was nicht, finden Sie in der Broschüre zum EU-Parkausweis für behinderte Menschen aufgelistet. Darüber hinaus benötigen Sie nicht nur den blauen Parkausweis, sondern auch den notwendigen Schwerbehindertenausweis. Bei einer Kontrolle müssen Sie beides vorweisen.

Wo darf man mit dem Behindertenpark-Ausweis parken?

Mit dem Behindertenpark-Ausweis darf man nicht nur auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken, sondern auch an Stellen, wo sonst die anderen Verkehrsteilnehmer nicht parken dürfen. Mit dem Behindertenpark-Ausweis haben Sie also gewisse Vorteil und Rechte. Wo Sie parken dürfen, hängt davon ab, ob Sie einen blauen oder einen orangenen Parkausweis haben.

Wo darf man mit dem blauen Parkausweis parken?

Der blaue EU-Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union (Parkausweis für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union). Allerdings gelten in den anderen Ländern der Europäischen Union oft andere Vorschriften als in Deutschland. Deshalb sollten Sie sich vor Antritt einer Auslandsreise erkundigen, wo Sie mit dem blauen EU-Parkausweis parken dürfen und wo nicht. Die hier aufgeführten Ausnahmeregelungen gelten deshalb nur für Deutschland.

  1. Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet.
  2. Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenpark-Ausweis auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
  3. Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
  4. Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).
  5. In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
  6. Es darf in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen werden darf, während der Ladezeiten geparkt werden.
  7. Es darf über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen geparkt werden, die durch die Zeichen „Parkplatz Anfang“ (Zeichen 314) und „Parken Ende“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind.
  8. Die zugelassene Parkdauer darf ebenfalls im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken erlaubt ist, überschritten werden.
  9. In bestimmten Halteverbotsstrecken darf längere Zeit geparkt werden.
  10. In Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB). Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.

Es gilt: Immer den Parkausweis und die Parkscheibe (bei zeitlich begrenzter Parkdauer) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Achtung: Auf Privatgelände – etwa von Supermärkten – können abweichende Regelungen gelten. Fragen Sie bitte jeweils vor Ort nach

Wo darf man mit dem orangenen Parkausweis parken?

Mit dem orangenen Behindertenpark-Ausweis dürfen Sie in Deutschland überall dort parken, wo Sie auch mit dem blauen Parkausweis parken dürfen (siehe oben). Außer auf den Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol. Wichtig: Der orangene Parkausweis gilt NUR in Deutschland.

Strafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz

Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann angezeigt werden. Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen:

  1. Die Strafe beläuft sich auf 70 Euro (Stand März 2018).
  2. Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Die daraus entstehenden Abschleppkosten und Verwaltungskosten müssen ebenfalls bezahlt werden.
  3. Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es länger als 3 Minuten unberechtigterweise auf dem Behindertenparkplatz steht.

Deshalb ist es wichtig, dass der Parkausweis immer gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wird.

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