Antragsservice für die Pflegekasse Antragsservice ProVita kümmert sich um die Antragsstellung bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie von Anfang an Antragsservice

Unser Antragsservice - Ihre Unterstützung bei den Anträgen an die Pflegekasse

Im eigenen Zuhause bleiben zu können, wenn man hilfe- und pflegebedürftig ist, bedeutet immer auch das Klären der Finanzierungsmöglichkeiten.

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Pflegesachleistung bei vorhandenen Pflegegrad) gibt es weitere finanzielle Förderungen für die Inanspruchnahme von Services und Hilfsmitteln. Um die Möglichkeiten finanzieller Förderung zu nutzen, ist jedoch in der Regel immer eine Antragstellung notwendig, der dann eine Bewilligung durch die Pflegekasse folgen muss. Das bedeutet: bei den vielen Möglichkeiten müssen auch viele Anträge gestellt werden.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir sind gerne für Sie da.

Unterstützung bei Ihren Anträgen an die Pflegekasse
Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen

Der Antragsservice der ProVita. Wir entlasten Sie von Anfang an!

So kümmern wir uns unter anderem, um Ihren Pflegeantrag bei der Pflegekasse, Ihren Antrag für einen kostenlosen Hausnotruf oder der Beantragung einer Alltagsassistentin. Ihr Pflegeantrag wurde abgelehnt? Keine Angst – wir zeigen Ihnen, wie Sie Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.

Regelungen zur Kostenübernahme mit der Pflegekasse

Der PROVITA-Antragsservice bietet kompetente und nachhaltige Unterstützung
Antrag zur Kostenübernahme - Hausnotruf

Antrag zur Kostenübernahme - Hausnotruf

Antrag zur Kostenübernahme von Hausnotruf als Pflegehilfsmittel §78 SGB XI
  • Die Pflegekasse übernimmt, unter bestimmten Voraussetzungen, eine monatliche Pauschale von 25,50 Euro für den Hausnotruf.
  • ProVita übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschl. Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.
Antrag zur Kostenübernahme - Verhinderungspflege

Antrag zur Kostenübernahme - Verhinderungspflege

Antrag zur Kostenübernahme Verhinderungspflege §39 SGB XI
  • Bei bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
  • ProVita übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschl. Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.
Antrag zur Kostenübernahme für Kurzzeitpflege

Antrag zur Kostenübernahme - Kurzzeitpflege

Antrag zur Kostenübernahme für Kurzzeitpflege zuhause §39 SGB XI
  • Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Pflegekassen bezuschussen die im Rahmen einer Kurzzeitpflege anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 € jährlich.
  • ProVita nimmt Ihnen dabei alle Formiltäten ab: Wir stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und begleiten den Prozess bis zu dessen Bewilligung. Bei eventuellen Rückfragen der Behörde sind wir zudem deren direkter Ansprechpartner.
Antrag für Entlastungsbetrag §45 SGB XI

Antrag zur Kostenübernahme - Entlastungsbetrag

Antrag für Entlastungsbetrag §45 SGB XI
  • Wenig bekannt ist bislang, dass alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Mit diesem Betrag können Sie eine ProVita Alltagsbetreuung engagieren.
  • Werden 125 Euro nicht pro Monat ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.
Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes §40 SGB XI

Antrag auf Zuschuss – Wohnumfeldverbessernde Massnahmen

Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes §40 SGB XI
  • Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können im Einzelfall von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Diesen Zuschuss können alle beantragen , bei denen die Vorversicherungszeit erfüllt ist und die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
  • Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfen wie Einbau eines Treppenlifts, Umbau von Wanne zur Dusche oder das Verlegen eines rutschhemmenden Bodenbelags.

Sie haben noch Fragen?

Für Fragen zum Antragsservice von ProVita steht Ihnen Sascha Hoffmann zur Verfügung.

Unsere Unterstützung für Ihre Antragstellung an die Pflegekasse können Sie ganz einfach und schnell hier beantragen.

Füllen Sie Ihre Kontaktdaten aus und wir werden uns für die nächsten Schritte umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.




    Für unseren Rückruf-Service, tragen Sie bitte Ihre Telefonnummer ein:

    Ich verfüge über Pflegegrad*:
    12345kein Pflegegrad

    Ich verfüge über Beihilfeansprüche*:
    janein

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