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Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung

Ein Schwerbehindertenausweis in einer Jeanstasche.

Ursächlich für eine Schwerbehinderung können verschiedenste Krankheiten sein. Erfahren Sie hier, welche Krankheitsbilder unter anderem Sie zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises berechtigen. Wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen und warum Sie auch einen Pflegegrad beantragen sollten.

Acht Millionen Schwerbehinderte in Deutschland

Knapp acht Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. Die Zahl der Schwerbehinderten steigt stetig, wobei hier eine Ursache in der zunehmenden Alterung der Gesellschaft liegt. Denn knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen sind zwischen 55 und 75 Jahre alt. Dabei können ursächlich für eine Schwerbehinderung die unterschiedlichsten Krankheiten sein. Doch ab wann und bei welcher Krankheit gilt man als schwerbehindert? Dieser Frage sind wir einmal nachgegangen.

 

Wann gilt jemand als schwerbehindert?

Die Einstufung einer Person als schwerbehindert erfolgt dann, wenn bei ihm ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) im Ausmaß von 50 und mehr festgestellt wird. Werden Krankheiten chronisch oder verlaufen sie besonders schwer, ist eine Einstufung in einen höheren GdB sehr wahrscheinlich. Als schwer chronisch gilt eine Erkrankung immer dann, wenn der Betroffene mindestens einmal im Vierteljahr auf eine ärztliche Behandlung angewiesen ist. Oder dann, wenn er sich sogar dauerhaft in Behandlung befinden muss, weil sich andernfalls die Erkrankung stetig verschlimmern würde.

Die Möglichkeit der Anerkennung einer chronischen Krankheit als Behinderung geht im Übrigen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11 zurück. Es dient dazu, Betroffene vor einer Diskriminierung wegen ihres Gesundheitszustandes zu schützen.

 

Die unterschiedlichen Formen von Schwerbehinderungen

Mit dem Begriff Behinderung verbinden viele Menschen eine körperliche oder seelische Störung, wie zum Beispiel fehlende Gliedmaßen oder eine Lähmung. Tatsächlich machen körperliche Einschränkungen mehr als 60 % der Statistiken über schwere Behinderungen aus. Mehr als 11 % sind psychiatrische Behinderungen, wie zum Beispiel Hirnverletzungen oder Hirnfunktionsstörungen, die schon in der Kindheit festgestellt wurden.

Selten ist eine Behinderung angeboren, vorgeburtlich oder genetisch verursacht. Solche Behinderungen machen gerade einmal vier Prozent aus. Rund zwei Prozent sind Ursachen durch Unfälle.

Weniger bekannt ist, dass mehr als ein Drittel aller Deutschen an einer der folgenden Krankheiten leidet und aufgrund dessen als schwerbehindert eingestuft wurde:

  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Rheuma
  • Asthma
  • Depressionen
  • Tinnitus
  • schwere Akne

Die Formen einer Behinderung sind sehr unterschiedlich, sodass sich selbst Experten sehr schwer darin tun, wie viele Krankheiten als Schwerbehinderung eingestuft werden können. Der Körper kann betroffen sein, die Psyche, es kann sich um eine Lernbehinderung handeln oder um die Folge einer Suchterkrankung. Eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane drückt sich in Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit oder einer Sehbehinderung bis zur Blindheit aus. Daneben wird eine dauerhafte Sprachstörung aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Krebsleidens als Behinderung gewertet. Ebenso neurologische Erkrankungen, zu denen Multiple Sklerose und auch Epilepsie zählen, wie auch bleibende geistige und psychische Erkrankungen, etwa Schizophrenie.

 

Auch Demenz kann zu einer Schwerbehinderung führen

Ein Demenzkranker möchte seine Schuhe in die Mikrowelle legen.
Kann man mit Demenz auch alleine wohnen? Ja, das geht! Wenn man das Zuhause für den Demenzkranken sicher gestaltet.

Demenz ist weit mehr als eine bloße „Gedächtnisstörung“. Die Krankheit zeigt sich häufig in einer zunehmenden Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit, der sprachlichen Fähigkeiten und des Auffassungs- und Denkvermögens sowie in der schwächer werdenden Orientierung eines Menschen. In fast 90 Prozent der Fälle ist eine Demenzerkrankung irreversibel. Das heißt, die Krankheit kann nicht geheilt werden und die „verlorenen“ Fähigkeiten und Fertigkeiten des Betroffenen kehren nicht wieder zurück. Eine Demenz hat also enorme physische, psychische, soziale und ökonomische Auswirkungen sowohl auf die Betroffenen, als auch auf deren Familien und Freunde.

 

Erkrankungen, die einen Grad der Behinderung zur Folge haben können

Die Liste der Beschwerden, für die es einen GdB geben kann, ist lang und ziemlich umfangreich. Welchen GdB Sie letztendlich erhalten, hängt von der Schwere der Erkrankung / Behinderung ab.

 

Ein Beispiel zur Einteilung des Behindertengrades:

Herr Schwarz hatte einen Schlaganfall. Nach dem Krankenhaus geht er in die Reha, wo sich wieder sehr gut stabilisieren kann und von den Physiotherapeuten wiederhergestellt wird. Trotz allem hat er immer noch diverse kleine Behinderungen, welche ihm in seinem Alltag beeinträchtigen. Herrn Schwarz wird aufgrund dessen wohl nur ein GdB von unter 50 zugesprochen werden.

Ganz anders sieht es bei Frau Meier aus. Auch sie wurde nach einem Schlaganfall im Krankenhaus und in der Rehaklinik behandelt. Allerdings sind ihre Schädigungen enorm. Frau Meier ist seit ihrem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Sie muss in einem Rollstuhl sitzen, kann schlecht sprechen und ist ständig auf fremde Hilfe angewiesen. Hier wird der jeweilige Versorgungsträger wohl Frau Meier einen GdB von über 50 zusprechen.

Wie Sie sehen, handelt es sich in beiden Fällen um dieselbe Krankheit, aber die Beeinträchtigungen der Erkrankung sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Für welche Krankheiten gibt es einen Behindertenausweis?

Ein Behindertenausweis soll die Nachteile, die Menschen mit einer Behinderung oder einer länger andauernden Krankheit haben, etwas ausgleichen. Denkt man an einen Schwerbehindertenausweis, haben viele Menschen das Bild eines Menschen ohne Arme oder ohne Beine oder eines Rollstuhlfahrers vor Augen. Aber das ist nicht immer der Fall.

Die GDB wird nicht nur an körperlich behinderte Menschen vergeben, sondern auch an Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen. Wie bei den Pflegegraden werden die Behinderungsgrade in verschiedene Bereiche und Stufen unterteilt. Man spricht von einem Grad der Behinderung – kurz GdB – beginnend bei 0 und endend bei 100. Hinzu kommen noch diverse Merkzeichen. Die Abstufungen in der GdB-Tabelle erfolgen in 10er Schritten.

 

Bei Schwerbehinderung unbedingt einen Pflegegrad beantragen

Ein behinderter Mensch ist im Rollstuhl mit seinem pflegenden Angehörigen unterwegs.
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz in der Pflege werden auch Menschen mit Behinderung stärker entlastet.

 

Warum es sinnvoll ist, neben einem Schwerbehindertenausweis auch einen Pflegegrad zu beantragen? Viele der Erkrankungen, die als Schwerbehinderung anerkannt sind, sorgen auch dafür, dass der Betroffene einen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf hat. Ein attestierter Pflegegrad ermöglicht in diesem Zusammenhang den Bezug diverser Pflegeleistungen. Diese können unter anderem dafür verwendet werden, schwerbehinderten Menschen eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Dazu zählen:

  • die Unterbringung in ein Pflegeheim
  • die Unterstützung durch eine Alltagsassistentin
  • die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes

Der Antrag auf Schwerbehinderung wird beim Versorgungsamt bzw. beim Amt für soziale Angelegenheiten gestellt.

 

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Anerkennung der Schwerbehinderung. Dieser wird auf Antrag durch die zuständigen kreisfreien Städte und Kreise erteilt. Über die Website der Landesregierung Nordrhein-Westfalen können Sie die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständige Behörde herausbekommen, an die Sie den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis senden.

 

Fazit GdB

Es gibt nicht nur „Die Eine“ Beeinträchtigung, wie sich das die meisten von uns vorstellen, sondern auch solche, an die man im ersten Moment gar nicht denkt und auch nicht als Beeinträchtigung sieht.

Wer also das Gefühl hat, dass eine Beeinträchtigung vorliegt und den Schritt gehen möchte, einen GdB zu beantragen, sollte das auf jeden Fall im Vorfeld mit seinem Arzt besprechen. Dieser kann eine erste Einschätzung abgeben. Zudem ist der behandelnde Hausarzt und auch der Facharzt bei der Einstufung des GdB mitbeteiligt. Dieser stellt eine Art von Gutachten aus, in dem er festhält, welche Beschwerden in welcher Schwere und Form vorliegen.

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