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Wie Rentner Steuern sparen

Seniorin hält ein Steuerformular in der Hand.

Wer Rente bezieht, ist die lästige Steuererklärung los? Weit gefehlt! Millionen Rentner müssen Steuern zahlen und es werden Jahr für Jahr mehr. Doch, wer als Rentner die wichtigsten Regeln beachtet, kann Steuern sparen und das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Wir erklären Ihnen, wie man bei der Rente Steuern sparen kann.

Rentner ab 2040 sind voll steuerpflichtig

Seit Juli diesen Jahres erhalten Rentner mehr Rente. In Westdeutschland um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Doch immer mehr Rentner müssen ihre Rente versteuern. Im Jahr 2005, der erstmaligen Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung, betrug der Anteil der zu versteuernden Rente 50 %. Dieser Anteil stieg dann jährlich an und beträgt für das Jahr 2017 74 %, für 2018 76 % und für 2019 78 %. Ab 2020 wird der Anteil der zu versteuernden Rente sogar auf 80 % der jährlichen Rentenzahlungen angehoben. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt dann ab 2021 jährlich mit 1% an. Ab 2040 sind 100 % der gezahlten Rente zu versteuern. Einen steuerfreien Teil der Rente gibt es dann nicht mehr. Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Jahr des Rentenbezugs ermittelt und festgeschrieben. Daneben gibt es für Rentner noch den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro jährlich. Daraus ergibt sich, dass zukünftig und mit jeder Rentenerhöhung immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen. Rentenanhebungen erhöhen den Freibetrag nicht und sind deswegen komplett zu versteuern. Lediglich größere Rentenreformen können zu einem anderen Rentenfreibetrag führen. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die vom kommenden Jahr an von einer verbesserten Mütterrente profitieren sollen.

Statistik: So viel Rente müssen sie versteuern. Abhängig vom Renteneintritt.
Der Besteuerungsanteil der Rente steigt jährlich an, daher sollten Rentner sich rechtzeitig informieren was bei den Steuern abgesetzt werden kann.

Steuertipps: Wie Rentner Steuern sparen

Wer in der Rente Steuern zahlen muss, kann die Steuerlast mindern und so bares Geld sparen. Hier finden Sie die besten Tipps wie man bei der Rente Steuern sparen kann. Steuertipps für pflegende Angehörige finden Sie in dem Artikel „Steuererklärung: Tipps für pflegende Angehörige“

1. Bei den Sonderausgaben / Werbungskosten können Rentner Steuern sparen

Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen. Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet, ohne dass konkrete Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rente oder Pension nachzuweisen sind. Als Rentner oder Pensionär kann man jedoch auch höhere tatsächliche Ausgaben als Werbungskosten in der Einkommensteuer von den Steuern absetzten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Rente stehen und entsprechend belegt werden können. Solche Werbungskosten sind beispielsweise:

  • Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Kosten aufgrund der Beantragung der Rente
  • Kosten zur Beschaffung notwendiger Unterlagen, Telefonkosten, Faxkosten

2. Steuern sparen als Rentner mit dem Altersentlastungsbetrag

Ab Vollendung des 64. Lebensjahres können Rentner einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Wenn sie neben ihrer Rente oder Pension weitere Nebeneinkünfte, z.B. aus Vermietung, oder Lohn z. B. aus einer selbständigen Tätigkeit erhalten können Rentner so bei der Rente Steuern sparen. Der Altersentlastungsbetrag verdoppelt sich sogar bei Ehegatten, wenn beide eine Tätigkeit haben oder die Vermietung auf beide Ehepartner und nicht nur auf einen Ehegatten läuft. Der Altersentlastungsbetrag beträgt für 2018 912 Euro und 2019 836 Euro.

3. Mit dem Witwen- und Witwersplitting können Rentner Steuern sparen

Rentner und Pensionäre, deren Ehegatte verstorben ist, können sowohl im Todesjahr des Partners, als auch im darauffolgenden Jahr noch den Splittingtarif für Ehegatten nutzen. Hierdurch ermäßigt sich die Steuer für diese Zeiträume erheblich und Steuern zu sparen als Rentner ist so möglich. Der Antrag ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu stellen.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen zum Steuern sparen für Rentner

Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen können Rentner in ihrer Steuererklärung angeben und so Steuern sparen. Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal bis zu 1200 Euro im Jahr. Berücksichtigt wird dies beim Steuerabzug immer für das Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Wer also 2018 sein Dach erneuert hat, muss dies auch in der Steuererklärung für 2018 angeben. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch mit einen Hausnotruf ist Steuern sparen für Rentner möglich. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen und so bei der Rente Steuern sparen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. So ist u.a. mit Hausmeisterkosten ein Steuern sparen für Rentner möglich.

5. Außergewöhnliche Belastungen Arzt- und Pflegekosten geltend machen und so als Rentner Steuern sparen

 

Apothekerin übergibt älteren Herrn sein Medikament
Rentner können viele medizinische Behandlungen sowie Arzneimittel und Geräte als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung von den Steuern absetzen.

Damit Rentner Steuern sparen können, müssen alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind z. B. die Kosten für die Brille, das Hörgerät, den Zahnersatz, Arzneimittel oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen können Rentner nur von der Steuer absetzten, wenn diese zuvor vom Amtsarzt attestiert wurden. Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können Rentner mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzten. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Mit großen Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims lassen sich ebenfalls Steuern sparen, dies macht sich für Rentner bei der Steuererklärung richtig bemerkbar.

6. Steuern sparen als Rentner durch Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden können in der Steuererklärung angesetzt werden. Sie vermindern die Steuer und können sogar dazu führen, dass gar keine Steuer anfällt. Spenden können jedoch nur angesetzt werden, wenn an eine gemeinnützige, mildtätige Organisation oder für kirchliche Zwecke gespendet wird. Damit Rentner Steuern sparen können, muss eine entsprechende Spendenbescheinigung vorliegen. Insgesamt können Spenden bis zu einem Anteil von 20 % der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch Mitgliedsbeiträge in Vereinen können abzugsfähig sein, wenn sie an entsprechende förderungswürdige Institutionen gezahlt werden. Dieses sind Vereine, die überwiegend Leistungen für ihre Mitglieder erbringen oder deren Zweck der eigenen Freizeitgestaltung dient.

7. Rentner können mit Behindertenpauschbetrag Steuern sparen

Ältere Menschen haben häufig Einschränkungen. Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Je nach Grad der Behinderung gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der ohne Nachweis weiterer Kosten angesetzt werden kann. Dieser beträgt jährlich von 310 Euro bis zu 1.420 Euro. Beachten: Der Behindertenpauschbetrag wird zunächst ab einem „Grad der Behinderung“ von mindestens 50 % gewährt. Wenn der Grad der Behinderung mindestens bei 25 % beträgt, müssen zusätzlich folgende Punkte erfüllt sein.

  • behinderungsbedingt im betreffenden Kalenderjahr eine Rente oder andere laufende Bezüge gewährt worden sind, oder
  • die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
  • die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal “G“ oder bei 80, so können Rentner zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung von den Steuern absetzten. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15.000 km und sogar bis zu 4.500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

8. Mit Günstigerprüfung für Kapitalerträge bei der Rente Steuern sparen

„Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet. Wer als Rentner steuerpflichtig ist, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel Steuern absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

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