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Zuschuss der Pflegekasse für eine Wohnumfeldverbesserung

Senior unterhält sich mit einem Architekten.

Mit Hilfe von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen so lange wie möglich zuhause wohnen. Hierfür 4.000€ von der Pflegekasse erhalten. Wie Sie ganz einfach an den Zuschuss durch ihre Pflegekasse für eine Wohnumfeldverbesserung kommen, zeigen wir Ihnen hier.

Vor dem Zuschuss der Pflegekasse: Warum eigentlich Wohnumfeldverbesserungen?

Im häuslichen Bereich sind die Wohnräume in der Regel nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit ausgerichtet. Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, entwickelt sich dies zum Problem. Häufig wird ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich, weil die wohnlichen Gegebenheiten die häusliche Pflege nicht ermöglichen. Oft lässt sich die Situation aber auch durch relativ unkomplizierte Maßnahmen wie den Abbau von Türschwellen oder die Beseitigung von Stolperfallen verbessern. Andere Maßnahmen wie zum Beispiel ein Badumbau sind hingegen etwas aufwendiger und kostspieliger. Doch wurden auch diese einmal in Angriff genommen, geben sie dem Pflegebedürftigen viel Selbständigkeit und Sicherheit zurück. Solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können im Einzelfall von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Umbauten von der Pflegekasse gefördert werden.

Voraussetzungen für einen Zuschuss von der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen

Wann wird ein Zuschuss gewährt? Um einen Zuschuss von der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen zu erhalten, müssen grundsätzlich eines von drei Kriterien erfüllt werden:

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  • Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Des Weiteren muss für einen Wohnumfeldverbesserungs Zuschuss die Maßnahme in der Wohnung erforderlich sein, in welcher der Pflegebedürftige seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt hat. Dies kann die eigene Wohnung sein, aber auch der Haushalt, in dem er zur Pflege aufgenommen wurde. Die Leistung für einen Wohnumfeldverbesserungs Zuschuss ist eine „Kann-Leistung“ der Pflegekasse; das heißt, ob und in welchem Umfang sie bewilligt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse.

Wer ist anspruchsberechtigt für einen Zuschuss der Pflegekasse für eine Wohnumfeldverbesserung?

Einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung können alle beantragen, bei denen die Vorversicherungszeit erfüllt ist und bei denen Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Damit erhalten auch Versicherte einen Wohnumfeldverbesserungs Zuschuss, wenn noch kein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z.B. Pflegewohngemeinschaft), kann pro Person ein Maximalzuschuss von 4.000 € gewährt werden. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000 € beschränkt. Leben mehr als 4 Anspruchsberechtigte in der gemeinsamen Wohnung, wird der Gesamtbetrag anteilig auf die jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.

Beispiel für einen Antrag auf Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung:

In einer kleinen Pflegewohngemeinschaft leben 8 Pflegebedürftige, die alle Pflegeleistungen ihrer jeweiligen Pflegekasse erhalten. Um die Pflegesituation im Hause zu erleichtern und den Bewohnern mehr selbständiges Leben zu ermöglichen, wird ein Treppenlift benötigt. Nach Einreichung eines Kostenvoranschlages und eines formlosen Antrags auf Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung, wird die Maßnahme bewilligt. Insgesamt bekommen die Bewohner 16.000 € Wohnumfeldverbesserungs Zuschuss für die gemeinsame wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Da die Gemeinschaft aus 8 anspruchsberechtigten Bewohnern besteht, ergibt sich ein Leistungsbetrag von 2.000 € je zuständiger Pflegekasse.

Wie stelle Sie den Antrag auf Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung?

https://www.youtube.com/watch?v=Ht3PJVCC1nA Der Antrag auf einen Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Antragstellung sollte stets vor Beginn jeglicher Maßnahmen erfolgen, da sonst eine Beteiligung der Pflegekasse sehr unwahrscheinlich ist. In der Regel prüft die Pflegekasse, ob sie zuständig ist und ob die Maßnahme geeignet ist, die Voraussetzungen für einen Wohnumfeldverbesserungs Zuschuss zu erfüllen. Häufig wird hierzu der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet, der sich etwa im Rahmen eines Hausbesuches von der Notwendigkeit überzeugt. Im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann der begutachtende Mitarbeiter des MDK bereits in seinem Pflegegutachten eine Empfehlung für bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aussprechen. Dies zählt dann bereits als Antrag des Versicherten auf Leistungen, sofern der Versicherte zustimmt.

Tipp:

Der Antrag auf einen Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Sofern Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Vermieter sprechen und sich von diesem die Umbaumaßnahme genehmigen lassen.

Alle mietvertraglichen und baurechtlichen Fragen müssen auf Seiten des Pflegebedürftigen geklärt sein. Die Pflegeversicherung ist nicht für diese Fragen verantwortlich. Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, können Sie die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. In der Praxis bezahlen Sie die Rechnung zuerst und bekommen im Anschluss nach Bearbeitung des Vorgangs die Erstattung Ihrer Pflegekasse.

Wohnumfeldverbesserung – Definition:

Bevor man sich mit dem Thema auseinandersetzt, ist es sinnvoll die Definition einer Wohnumfeldverbesserung genau zu kennen.

Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und wohnungsverbessernder Maßnahme

Es gibt Dinge, bei denen stellt sich eine Frage: Sind sie Hilfsmittel oder Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, also Umbauten? Die Frage ist wichtig, denn Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind in ihrer Höhe pro Maßnahme beschränkt, bei Hilfsmitteln gibt es dies Beschränkung nicht. Grundsätzlich gilt, dass alles was fest in die Wohnung eingebaut wird, was bei einem Umzug nicht mitgenommen werden kann, nicht zu den Hilfsmitteln zählt. Das Gesetz legt fest: Hilfsmittel umfassen die Hilfen, die getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.

Was bedeutet Baumaßnahme?

 

Zeichnung für eine Badrenovierung
Mehrere Veränderungen gelten als eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Sind mehrere Veränderungen gleichzeitig erforderlich, werden diese zusammengefasst und gelten als eine Maßnahme. Wird also in diesem Jahr der Badumbau durchgeführt, im nächsten Jahr die Rampe ans Haus gebaut und wieder ein Jahr später werden die Türen verbreitert, so sind dies keine jeweils neuen Maßnahmen, sondern es ist die stückweise Umsetzung einer Gesamtmaßnahme. Wenn all diese Einzelumbauten bereits von Anfang an erforderlich waren, aber z.B. aus Kostengründen teilweise zurückgestellt wurden. Für diese Gesamtmaßnahme gibt es auch nur einmal den Zuschuss. Der Antrag auf einen Zuschuss kann für Wohnumfeldverbesserungen erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert und neue wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig werden.

Beispiel:

Ein Pflegebedürftiger ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Er wird von seiner Ehefrau gepflegt. Im Februar 2017 werden fest installierbare Rampen eingebaut und die Türen verbreitert. Zudem werden die Einrichtungsgegenstände in der Höhe angepasst. Für diese Maßnahme bekommt das Ehepaaar, nach § 40 Abs. 4 SGB XI, einen Zuschuss von der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen in Höhe von 4.000 Euro, also in Höhe des maximalen Zu einem späteren Zeitpunkt kann die vorhandene Badewanne nicht mehr genutzt werden, da die Hilfestellungen der Ehefrau aufgrund zunehmenden Alters nicht mehr so möglich sind, wie im Februar 2017. Zudem bestehen bei dem Pflegebedürftigen weitere Mobilitätseinschränkungen. Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, welche die vorhandene Badewanne ersetzt, kann die Pflege im häuslichen Bereich weiterhin sichergestellt werden.

Folge:

Aufgrund der veränderten Pflegesituation kann ein zweiter Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung beantragt werden. Für den Badumbau können erneut bis zu 4.000,00 Euro im Rahmen des § 40 abs. 4 SGB XI geleistet werden.

Können Umzugskosten von der Pflegekasse bezuschusst werden?

Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen liegt auch vor, wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung) Rechnung getragen werden kann. In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen.

Wieviel Geld bekomme ich für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis maximal 4.000 € gewähren. Liegen die Wohnumfeldverbesserungs-Kosten für die Maßnahme hingegen über 4.000 Euro, muss den darüber liegenden Betrag der Pflegebedürftige selbst tragen. Für die Festsetzung des Zuschusses können folgende Kosten bei der Wohnumfeldverbesserung berücksichtigt werden:

  • Materialkosten. Dies gilt auch dann, wenn Nicht-Fachkräfte die Ausführung vornehmen.
  • Durchführungshandlungen.
  • Arbeitslohn und gegebenenfalls Gebühren, beispielsweise für Genehmigungen.

Für den Fall, dass die wohnumfeldverbessernde Maßnahme von Bekannten, Angehörigen oder Nachbarn ausgeführt wird oder wurde, sind die tatsächlichen Aufwendungen, wie z. B. ein Verdienstausfall oder Fahrtkosten, zugrunde zu legen. Wenn nicht alles Geld für eine Maßnahme verbraucht wird, verfällt der Rest nicht, sondern kann für andere Anpassungen verwendet werden.

Tipp:

Übersteigen die Wohnumfeldverbesserungs Kosten der Maßnahme den von der Pflegekasse erhaltenen Zuschuss, können Sie bei Ihrem Sozialamt eine Unterstützung beantragen. Bevor das Sozialamt leistet, wird es prüfen, ob Sie bedürftig sind. Hierzu müssen Sie Auskünfte zu Ihrem Einkommen und Vermögen geben.

Zuschuss der Pflegekassen für Wohnumfeldverbesserungen: Was wird finanziert?

Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfen. Die Maßnahmen können außerhalb oder innerhalb der Wohnung erforderlich werden.

Außerhalb der Wohnung

Aufzug

  • Einbau eines Personenaufzuges in einem eigenen Haus
  • Anpassung des Aufzuges an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers: Ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe
  • Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen
  • Treppenlifte
  • Treppensitzlifte, Treppenplattformlifte, Hebebühnen
  • ebenerdiger Zugang
  • Rampen
  • Treppenumbauten
  • Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten
  • farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten

Eingangsbereich

  • Vergrößerung der Türen, Anordnung von Schalterleisten, Briefkästen in Greifhöhe, Anbringen von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage
  • Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit elektrischem Türantrieb
  • Einbau einer Gegensprechanlage

Ausgenommen sind Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs.

Innerhalb der Wohnung

  • Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der Waschmaschinenanschlüsse in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen)
  • Änderung des Bodenbelags um Stolperfallen, Rutsch – und Sturzgefahren zu beseitigen
  • Veränderung der Heizung
  • Änderung Lichtschalter/Steckdosen, Heizungsventile in Greifhöhe
  • Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch)
  • im eigenen Haus: Treppenlifte, Sitzlifte
  • Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Türanschläge
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe
  • Hausnotruf

Küche

  • Armaturen
  • rutschhemmender Bodenbelag
  • mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken

Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC
  • Armaturen
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche
  • Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • höhenverstellbarer Waschtisch
  • höhenverstellbares WC

Schlafzimmer

  • Bettzugang
  • rutschhemmender Bodenbelag
  • Lichtschalter/Steckdosen vom Bett aus zu erreichen

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