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Entlastung für pflegende Angehörige von Demenz Patienten

Die Tochter beugt sich zu Ihrer Demenzkranken Mutter, die auf dem Stuhl sitzt.

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt für Angehörige eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund sollen Pflegende Angehörige so früh wie möglich Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Wir haben für Sie alle Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken zusammengefasst.

Darum sollten pflegende Angehörige von Demenzkranken frühzeitig für Entlastung sorgen

Die Gefahr, dass Angehörige die Grenzen ihrer Belastbarkeit weit überschreiten, ist gerade bei Demenz besonders groß. Denn die Veränderungen, die eine Alzheimerdemenz auslöst, greift in alle Lebensbereiche ein und Angehörige stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig in den Hintergrund. Es zählt nur mehr das Wohlergehen des Erkrankten. Aus dieser Aufopferung resultiert meist eine seelische und körperliche Überforderung des pflegenden Angehörigen, die meist in totaler Erschöpfung und Resignation mündet. Aus diesem Grund sollen Pflegende Angehörige so früh wie möglich Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

Pflegende Angehörige von Demenzkranken sollten Hilfe annehmen

Nehmen Sie jede Hilfe an, die Sie als pflegender Angehörige eines Demenzkranken bekommen können, das steigert die Lebensqualität sowohl für den Demenzkranken, als auch für Sie selbst.

Möglichkeiten der Unterstützung und gleichzeitigen Entlastung könnten sein:

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Insbesondere für berufstätige Angehörige stellen teilstationäre Angebote eine wichtige Entlastung bei der Pflege dar. Bei der Tagespflege werden Pflegebedürftige tagsüber unter der Woche in einer Einrichtung betreut. Neben Tagespflegeeinrichtungen gibt es auch Angebote der Nachtpflege, in denen ausschließlich der Versorgung über Nacht sichergestellt ist. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Leistungen bei voll- und teilstationärer Pflege“

Angehörigengruppen

Träger der freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfeverbände wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und Kirchengemeinden bieten vielerorts Gesprächskreise für Angehörige an. Angehörigengruppen können helfen, den belastenden Betreuungsalltag gemeinsam besser zu bewältigen. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit Menschen auszutauschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden wie Sie selbst. Zudem erhalten Sie dort Informationen über die Krankheit sowie Tipps zu Hilfsangeboten.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Seniorin im Rollstuhl mit Alltagsassistentin
Eine Alltagsbetreuerin kann dafür sorgen, dass pflegende Angehörige von Demenzkranken, für eine kurze Zeit einmal entlastet sind.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Sie sind in der Regel ehrenamtlich geprägt. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Leistungen mobiler sozialer Dienste

Neben der ambulanten Pflege gibt es noch eine Reihe weiterer Hilfsdienste, die Unterstützung zu Hause anbieten. Diese sogenannten mobilen sozialen Dienste werden von den Wohlfahrtsverbänden, vom Sozialamt oder von freien Vereinen oder Initiativen organisiert und sind nicht Teil des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung. Sie bieten Dienstleistungen wie Mahlzeitendienste, Reinigungs- und Reparaturdienste, Fahr- und Begleitdienste sowie Vorlese- und Schreibdienste an.

Leistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen

Pflegedienste als ambulante Pflegeeinrichtungen können Angehörige bei verschiedenen Tätigkeiten unterstützen oder diese ganz oder teilweise für sie übernehmen. Man bezeichnet diese Leistungen auch als ambulante Pflegesachleistungen. Hierzu zählen körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dabei Wahlmöglichkeiten, wie sie die Leistungen entsprechend ihrer persönlichen Situation gestalten und zusammensetzen möchten.

Essen auf Rädern

Eine interessante Alternative zum Selberkochen ist Essen auf Rädern: Ein warmes Essen wird nach Hause gebracht. Man muss nicht einkaufen, kochen und abwaschen – so wird das Leben eines Demenzkranken und dessen pflegenden Angehörigen erleichtert. Die Zeit, welche fürs einkaufen und kochen verwendet wurde, kann für andere Dinge sinnvoll eingesetzt werden oder der pflegende Angehörige kann sich mal eine kurze Auszeit von der Pflege nehmen.

Binden Sie Ihre Familie und Freunde in die Betreuung mit ein

Jede Person, die dem Demenzkranken nahe steht sollten Sie mit in den Pflegealltag einbiden. Auch, wenn es sich eventuell nur um kleine Dinge, wie Apothekenbesorgungen oder wöchentlicher Besuch, handelt. Alles was Sie bei der Pflege des Demenzkranken entlasten kann sollten Sie annehmen bzw. versuchen zu organisieren. Sind es doch ganze wichtige Auszeiten, die Ihnen die Angehörigen dadurch verschaffen.

Ein Austausch unter Gleichgesinnten von pflegenden Angehörigen mit Demenz sorgt für Entlastung

 

Eine Gruppe von Senioren unterhält sich im Stuhlkreis.
Nutzen Sie den Austausch mit Menschen, die auch einen Demenzkranken pflegen. Viele, die an einem solchen Gruppengesprächen teilgenommen fühlen sich danach besser.

Gesprächskreise für Angehörige von Menschen mit Demenz erleben viele pflegende Angehörige als Entlastung. Dort findet ein Austausch statt mit Anderen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Hier stehen die pflegenden Angehörigen, die sich sonst immer zurücknehmen, im Mittelpunkt und können sich in einer verständnisvollen Atmosphäre austauschen und voneinander lernen. Die Gesprächskreise werden beispielsweise durch Alzheimergesellschaften, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände organisiert und werden in der Regel kostenlos angeboten.

Pflegende Angehörige von Demenzkranken sollten sich zur Entlastung eine Auszeit nehmen

Als pflegender Angehöriger eines Demenzkranken sollten Sie sich bewusst eine Auszeit nehmen. Das klingt natürlich leichter, als es im Betreuungsalltag ist. Versuchen Sie trotzdem, dem Pflegealltag – wenn auch nur für kurze Zeit – zu entfliehen. Ideen für Auszeiten von pflegenden Angehörigen eines Demenzkranken könnten sein:

  • Treffen Sie Freunde, Familie und Bekannte
  • Schaffen Sie sich fixe, kleine Zeitfenster für Ihre Hobbys
  • Kleine, kurze Entspannungsübungen im Alltag reduzieren den Stresspegel
  • Planen Sie Erholungsphasen ein
  • Entlastungsgespräche helfen sich Dinge einfach von der Seele reden zu dürfen

Langfristige Auszeiten und Entlastung für Angehörige von Demenzkranken

Auszeiten gibt es in verschiedenen Längen und Formen. Neben den kurzen Auszeiten gibt es auch Möglichkeiten eine längerfristige Auszeit von der Pflege eines Demenzkranken zu nehmen. Dazu gehören: Verhinderungspflege Wenn Sie Urlaub machen möchten oder selbst krank sind und sich nicht um die pflegebedürftige Person kümmern können, gibt es die Möglichkeit, eine Ersatzpflege zu beantragen. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann entweder durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, durch ehrenamtliche Pflegepersonen, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege Sie können die Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombinieren. Wenn die Leistungen für Kurzzeitpflege im Jahr nicht oder nicht vollständig abgerufen werden, können bis zu 50 Prozent – das sind 806 Euro – dieser Leistungen für die Verhinderungspflege verwendet werden. Die Leistungen für die Verhinderungspflege lassen sich so auf maximal 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Umgekehrt gilt: In Verbindung mit ungenutzten Mitteln der Verhinderungspflege kann die Leistung der Kurzzeitpflege von 1.612 Euro auf bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden Betreuter Urlaub und Rehabilitationsaufenthalt Die Verhinderungspflege kann auch für einen Urlaub genutzt werden, den Sie als Pflegeperson gemeinsam mit dem an Demenz erkrankten Menschen unternehmen. Angebote für „betreute Urlaube“ in diesem Sinne sind in den vergangenen Jahren immer zahlreicher geworden. Sie werden zum Beispiel von Alzheimer- Gesellschaften, aber auch von anderen Anbietern organisiert. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat zu diesem Thema zudem ein Infoblatt herausgegeben („Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“, abrufbar über www.deutsche-alzheimer.de). Vereinbarkeit von Pflege eines Demenzkranken und Beruf Die Pflege eines an Demenz erkrankten Menschen und den eigenen Beruf unter einen Hut zu bringen, ist nach wie vor eine große Herausforderung. Gut zu wissen ist aber, dass es auch für Berufstätige inzwischen eine große Bandbreite von Unterstützungsangeboten gibt. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld Gerade zu Beginn einer Pflege oder bei einer plötzlichen Veränderung der Situation gibt es viele Dinge zu organisieren. Damit dies mit der notwendigen Ruhe und Vorbereitung geschehen kann und die betroffene Person pflegerisch versorgt ist, können sich Beschäftigte bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen lassen. Pflegezeit Personen, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen zu Hause versorgen und in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, haben Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise gewährte Freistellung von der Arbeit für maximal sechs Monate. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Familienpflegezeit Mit der Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduzieren, um sich um die häusliche Pflege einer oder eines nahen Angehörigen zu kümmern. Die verbleibende Arbeitszeit darf dabei 15 Wochenstunden nicht unterschreiten. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit Pflegende Angehörige können Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz auch kombiniert. in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate, die Auszeiten müssen nahtlos aneinander anschließen.

Pflegende Angehörige von Demenzkranken sollten Ihrem Helfer vertrauen

Vertrauen Sie darauf, dass auch wenn Sie sich nicht um alles kümmern, ihr Angehöriger gut versorgt ist und nehmen Sie daher professionelle Hilfe in Anspruch. Und stellen Sie sich immer die Frage: würde Ihr erkrankter Angehöriger wirklich wollen, dass Sie sich bis zur Selbstaufgabe aufopfern?

Als pflegender Angehöriger eines Demenkranken haben Sie Anspruch auf Beratung

 

Ein Paar lässt sich beraten.
Als pflegender Angehöriger eines Demenkranken sollten Sie unbedingt ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. In diesem Gespräch können Sie viele Fragen, die Sie über die Pflege mit Ihrem Demenzkranken haben, klären.

Die Demenzerkrankung eines Menschen stellt die Familien unweigerlich vor viele Fragen: Wie reagiere ich am besten auf das veränderte Verhalten des Betroffenen? Welche Möglichkeiten des Austausches bestehen, zum Beispiel mit anderen Familien? Welche Betreuungsangebote für an Demenz erkrankte Menschen gibt es vor Ort? Wer kann bei der Pflege einspringen, wenn ich selbst ein-mal krank bin oder in den Urlaub fahren möchte? Wer übernimmt dann die anfallenden Kosten? Als Angehörige beziehungsweise Angehöriger haben Sie – das Einverständnis des zu pflegenden Menschen vorausgesetzt – ein Recht auf kostenlose und individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen, das für die pflegebedürftige Person die private Pflege-Pflichtversicherung übernommen hat. Sie sollten dieses Recht unbedingt wahrnehmen. Die Pflegekassen benennen Ihnen eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater, die beziehungsweise der Ihnen hilft, aus den verschiedenen Angeboten die für Ihre Situation passenden Leistungen und Angebote zusammenzustellen. Die Beratung hat dabei frühzeitig, umfassend und kostenlos zu erfolgen. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, bietet Ihnen die Pflegekasse von sich aus einen Beratungstermin an, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages durchzuführen ist. Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen. In diesem sind unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt, bei denen Sie sich zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist kostenlos beraten lassen können. Die Pflegeberaterinnen und -berater kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Sie nehmen sich Ihrer Sorgen an, informieren umfassend über die verschiedenen Leistungs- und Unterstützungsangebote und begleiten Sie in der jeweiligen Pflegesituation. Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die vollstationäre Versorgung vermieden werden kann. Lassen sich pflegende Angehörige beraten, müssen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auch über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung informieren, die diese entlasten und unterstützen.

Zusammengefasst bekommt ein pflegender Angehöriger eines Demenzkranken Informationen und Unterstützung unter anderem in folgenden Punkten:

  • Individuelle Beratung zum Leistungsangebot der Pflegekassen
  • Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Erstorganisation der Pflege
  • Hilfe bei der Auswahl von ambulanten Pflegediensten und Haushaltshilfen
  • Hilfe bei der Auswahl von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Unterstützung bei der Organisation von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Erarbeitung von Anträgen und Erledigung aller Verwaltungsvorgänge bei der Pflegekasse
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans und Begleitung bei dessen Umsetzung
  • Beratung zu Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalten
  • Beratung bei der Auswahl eines Pflegeheims oder einer anderen Betreuungseinrichtung
  • Information und Beratung zur Gründung von Pflege- Wohngemeinschaften
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Beratung zur sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen

Nehmen Sie an Pflegekursen für Demenz teil

Wer einen Pflegebedürftigen versorgt, kann außerdem an so genannten Pflegekursen zum Thema Demenz teilnehmen. Dort erhalten die pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Sorgenden Informationen über das Krankheitsbild Demenz, den Umgang mit dem Erkrankten und die rechtlichen Aspekte des Themas. Schwerpunkt ist immer auch die Entlastung der pflegenden Angehörigen, und wie sich Entlastungsmöglichkeiten im individuellen Fall umsetzen lassen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft oder die Landesinitiative Demenz-Service NRW informieren über Unterstützungsangebote vor Ort.

Das sollten pflegende Angehörige von Demenzkranken beherzigen

Die Praxis zeigt, dass zum Thema „Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken“ daher nur ein einziger Satz wirklich zählt: „Nur wenn es Ihnen gut geht, geht es auch dem Patienten gut!“

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