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Der Ratgeber für den MDK Besuch

Ein Seniorenpaar bekommt Besuch vom MDK.

Wenn Sie einen Pflegegrad für Ihren Angehörigen beantragt haben, besucht Sie ein Gutachter des MDK zu Hause. Dieser macht sich ein Bild von Ihrer persönlichen Situation. Wie Sie sich richtig auf den MDK Besuch vorbereiten und wie dieser abläuft, erfahren Sie hier.

MDK-Besuch: nervliche Belastung für die Betroffenen

Nun rückt der Tag des MDK (Meidzinischer Dienst) Besuchs immer näher Sie werden immer nervöser: Was wird der Gutachter alles wissen wollen? Wie soll ich mich am besten verhalten? Welche Unterlagen sollten bereit liegen? Eine solcher MDK Besuch kann sehr nervenaufreibend für alle Beteiligten sein und so manch einer fühlt sich wie in einer Prüfungssituation. Da kommt eine fremde Person ins Haus und stellt sehr private – teilweise auch unangenehme – Fragen. Nicht selten klappt es dann mit der Pflegestufe nicht, weil die Beteiligten Angst haben, etwas falsch zu machen oder sich vielleicht davor schämen, zu zeigen, wie hilfsbedürftig sie tatsächlich sind. Doch Sie müssen sich keine großartigen Gedanken machen. Wir erklären Ihnen im Detail wie eine MDK Begutachtung abläuft und was generell zu beachten ist. Danach sehen Sie einer zukünftigen Begutachtung hoffentlich viel gelassener entgegen.

Ich habe einen Pflegegrad beantragt. Wie geht es jetzt weiter?

  Nachdem Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht haben, werden Ihre Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Der Medizinische Dienst hat nun die Aufgabe, zu begutachten, ob und in welchem Umfang der Antragsteller pflegebedürftig ist. Um sich ein Bild von der Pflegesituation zu machen, vereinbart der MDK Mitarbeiter einen Termin mit Ihnen zuhause. Der Gutachter überprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit bei dem Antragsteller überhaupt vorliegt und wenn ja, in welche der fünf Pflegegrade er einzuordnen ist.   checkliste pflege zuhause organisieren

Wonach beurteilt der MDK Besuch, ob ein Mensch pflegebedürftig ist?

Der MDK-Gutachter prüft anhand von 6 Modulen die einzelnen Lebensbereiche des Pflegebedürftigen. Dazu arbeitet er mit einem Fragenkatalog. Wenn Sie wissen möchten, welche Fragen der MDK-Gutachter stellt, können Sie diese hier anschauen: So können Sie sich schon einmal auf den MDK Besuch vorbereiten. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden Bereichen: 1. Mobilität (10%)

  • Positionswechsel im Bett
  • Aufstehen vom Bett
  • ins Badezimmer gehen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  • Treppensteigen
  • stabile Sitzposition halten
  • Aufstehen aus sitzender Position
  • Umsetzen
  • sitzender Positionswechsel

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% zusammen mit Modul 3)

  • örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
  • das Erkennen von Personen des Umfelds
  • Gedächtnisleistung
  • Entscheidungen treffen
  • das Verstehen von Sachverhalten
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • Beteiligung an einem Gespräch
  • Alltagsbezogene Handlungen ausführen
  • elementare Bedürfnisse mitteilen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Zusammen mit Modul 2)

  • motorische Verhaltensauffälligkeiten
  • selbstschädigendes Verhalten
  • physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
  • Abwehr von Pflegemaßnahmen
  • sonstige inadäquate Handlungen
  • nächtliche Unruhe
  • Beschädigung von Gegenständen
  • andere vokale Auffälligkeiten

4. Selbstversorgung (40%)

  • die selbständige Körperpflege
  • rasieren und kämmen
  • Zahnpflege und Prothesenreinigung Duschen, Baden, Haare waschen
  • das An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken
  • das Benutzen der Toilette
  • die Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
  • der Umgang mit Dauerkatheter

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)

  • Medikamenteneinnahme
  • Injektionen
  • Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Blutzuckermessung und -deutung
  • Arzt- und Therapeutenbesuch
  • Umgang mit Prothese und Rollator
  • Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
  • Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%) Tagesablauf gestalten

  • Ablauf des Tages ändern
  • Ruhen
  • Schlafen
  • selbstständig Beschäftigen
  • die Planung in die Zukunft
  • Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
  • Kontaktpflege
  • Planungen der Zukunft

  https://www.youtube.com/watch?v=4o3iwJ0oX2k Für jeden einzelnen Bereich vergibt der Gutachter Punkte. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung. Die innerhalb eines Bereiches für die verschiedenen Kriterien vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet. Denn entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Beispielsweise der Bereich „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent oder der Bereich „Mobilität“ mit 10 Prozent. Die Gewichtung bewirkt, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von Personen mit körperlichen Defiziten einerseits und kognitiven oder psychischen Defiziten andererseits sachgerecht und angemessen bei der Bildung des Gesamtpunktwertes berücksichtigt werden. Aus dem Gesamtpunktwert wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet. Eine Besonderheit besteht darin, dass entweder der Bereich 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) oder der Bereich 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) in die Berechnung des Gesamtpunktwertes eingeht. Gewertet wird der Bereich mit den höheren Punkten. Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.

Wie können Sie sich auf den MDK Besuch vorbereiten?

 

Medikamentenplan und Tabletten.
Ein Medikamentenplan hilft bei der täglichen Einnahme von Tabletten.
Zeigen Sie dem Medizinischen Dienst alle wichtigen medizinischen Dokumente. Die Begutachtung durch den MDK muss gut vorbereitet sein. Wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht unnötig viel Zeit. Deshalb sollten Sie folgendes für den MDK Besuch vorbereiten und organisieren. Besorgen Sie für den Besuch vom MDK alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen und legen Sie diese dem MDK vor. Hierzu gehören Arztberichte und Bescheinigungen, Medikationsplan, Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder einer Kur bzw. Reha, Röntgenbilder, MRT, Allergiepaß, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Vertrag mit Pflegedienst usw. So kann der Medizinische Dienst sofort erkennen, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Listen Sie alle Erkrankungen auf, nicht nur die, wegen denen ein Pflegegrad beantragt wurde. Einige Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes usw. erschweren die Pflege.

Tipp:

Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK Besuch mitgeben können. Das erleichtert dem Gutachter seine Arbeit und er kann beim Erstellen des Gutachtens auf die Berichte zurückgreifen und nachlesen.

Erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte, Therapeuten. Vermerken Sie, wie oft diese aufgesucht werden müssen und wie viel Zeit Sie dafür benötigen. Führen Sie alle Hilfsmittel auf, die von dem Pflegenden benötigt und benutzt werden. Zusätzlich geben Sie dem Gutachter eine Liste der pflegenden Personen (inkl. Anschrift usw.) mit. Darüber hinaus empfiehlt es sich für den MDK Besuch ein Pflegetagebuch vorzubereiten. In dem Pflegetagebuch führen Sie über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen alle Tätigkeiten, bei denen der Pflegebedürftige Hilfe benötigt, dokumentarisch auf. Sie werden staunen, was da alles zusammenkommt. Schreiben Sie auch auf, wann Sie nur beaufsichtigt haben. Das heißt, wenn Sie einen Pflegebedürftigen beim Waschen anleiten oder beaufsichtigen, gehört dies zu Ihrer Pflegetätigkeit.

Tipp:

Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Termin für die Begutachtung zu kurzfristig angesetzt ist und Sie nicht genügend Zeit haben, um sich auf den MDK Besuch vorzubereiten, indem Sie alle nötigen Unterlagen beschaffen, dann sagen Sie das dem Medizinischen Dienst und bitten um eine Terminverschiebung.

Sollte ich die Wohnung für den MDK Besuch vorher aufräumen?

Es ist wichtig, dass der Gutachter den Pflegebedürftigen in seiner gewohnten, alltäglichen Umgebung sieht. Sorgen Sie dafür, dass sich der Gutachter ein möglichst realistisches Bild vom Pflegebedürftigen und der Versorgungssituation machen kann. Der Pflegebedürftige muss nicht für den Termin herausgeputzt werden und Hilfsmittel, die zur Pflege benötigt werden, sollten auch nicht extra weggeräumt werden. Der Gutachter sollte sich einen möglichst ungeschönten Blick vom Alltag des Pflegebedürftigen machen können, um den tatsächlichen Hilfebedarf feststellen zu können. Die Wohnung vorab auf Hochglanz zu bringen verfälscht nur das Bild, welches der MDK Besuch von dem Pflegebedürftigen bekommen möchte.

Wie läuft die MDK Besuch ab?

Beim Hausbesuch geht es darum, einen möglichst umfassenden Eindruck von Ihrer persönlichen Pflegesituation zu bekommen. Die MDK-Gutachter:

  • sprechen mit Ihnen und schauen, wie selbstständig der Pflegebedürftige seinen Alltag gestalten kann und wobei er Hilfe benötigt.
  • geben Empfehlungen ab, wie die Situation des Pflegebedürftigen verbessert werden kann, etwa durch eine Rehabilitation oder durch ein Hilfsmittel. Das ist zum Beispiel ein Rollator oder eine Hilfe für das Baden oder Duschen.
  • besprechen mit Ihnen vielleicht auch die Notwendigkeit, die Wohnung anzupassen.

Durch die gute Vorbereitung, die Sie vorab gemacht haben und einem eventuellen Pflegetagebuch, kann sich der Gutachter schnell ein Bild über den Pflegebedürftigen machen. Bei der Beschreibung der derzeitigen Versorgungs- und Betreuungssituation sollten Sie nichts beschönigen. Sprechen Sie Ihre Probleme bei der Pflege und der täglichen Versorgung gegenüber der Gutachterin oder dem Gutachter offen an. Nur so können sich die Gutachter ein realistisches Bild über Ihre Situation machen. Keiner gibt gerne Fehler zu. Trotzdem ist es wichtig, beim Besuch vom MDK ehrlich zu sein und zuzugeben, was nicht mehr geht. Wenn der Senior zum Beispiel Unterstützung beim Essen und Trinken benötigt, muss dies zugeben werden.

Tipp

Lassen Sie sich beim Begutachtungstermin unter keinen Umständen unter Zeitdruck stellen. Je nach Pflegebedürftigkeit kann es einfach etwas länger dauern, bis Sie alles Notwendige, was zu Ihrer individuellen Pflegesituation gehört, vermitteln können. So wird vermieden, dass Sie wichtige Informationen nicht mitteilen können.

Der MDK Besuch: Was ist zu beachten?

 

Statistik über die Anzahl der zu Hause sowie in Heimen versorgten Pflegebedürftigen.
Im Jahr 2001 wurden deutschlandweit 1.435.415 Pflegebedürftige zu Hause versorgt.
Bei der Begutachtung durch den MDK Besuch sollten Sie folgendes beachten. Es geht schwerpunktmäßig immer darum, was der Antragsteller noch selbstständig erledigen kann und wo er Hilfe benötigt. Je mehr Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch durch eine fremde Person benötigt, umso höher fällt die Punktevergabe in der Bewertung im Gutachten aus. Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung und desto höher der Pflegegrad. Sagen Sie also auch nicht, dass es noch so einigermaßen geht. Entweder der Patient kann etwas alleine machen oder er benötigt entsprechende Hilfe. Wenn es nicht mehr geht, sagen Sie dies und auch, wie viel Unterstützung notwendig ist. Dies gibt in der Bewertung alles Punkte. Bleiben Sie glaubhaft. Sie sollten nichts hinzufügen oder erfinden. Die Gutachter können durch entsprechende Fragen und Tests Ihre Aussagen prüfen. Es muss der tatsächliche Zustand des zu Pflegenden gezeigt werden. Wenn er sich nicht mehr die Haare kämmen kann, dann sollte der Patient für die MDK Begutachtung nicht top gestylt dasitzen. Auch wenn die pflegenden Angehörigen gerne zeigen, wie gut der Patient versorgt und gepflegt wird, kann diese gut gemeinte Geste zu wenigen Punkten und einer falschen Einstufung führen.

Welche Kleidung ist bei der Begutachtung angebracht?

Zur Begutachtung sollte der Antragsteller nicht mega gestylt sein, aber auch keinen Schlafanzug tragen. „Normale“ Kleidung reicht vollkommen aus. Das zeigt, dass Sie Wert auf ein gepflegtes Äußeres legen, aber auch, dass das An- und Ausziehen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Wenn er sich kurz vor dem Begutachtungstermin mit einem Getränk oder dem Essen die Kleidung beschmutzt hat, dann kann das der Gutachter ruhig sehen. Dies macht klar, dass Sie dadurch einen Mehraufwand haben durch häufiges An- und Ausziehen.

Soll ich bei der Begutachtung helfend eingreifen?

 

Statistik Anzahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause und vollstationär versorgt werden, nach Altersgruppen
Im Jahr 2015 wurden 1.052.708 Personen über 80 Jahren zu Hause versorgt.
Wenn der MDK den Patienten eine Aufgabe gibt, von der Sie wissen, dass er sie nicht erfüllen kann, lassen Sie es den Patienten trotzdem machen. Wenn der Pflegende aufstehen soll und es von selbst nicht mehr schafft, lassen Sie es ihn versuchen. Greifen Sie nicht helfend ein. Der MDK Besuch muss sehen, dass es nicht mehr geht, und dass hier Unterstützung nötig ist. Wenn der Senior zum Beispiel Probleme mit Knöpfen an Hemden oder Blusen hat, dann sollten Sie am Tag der MDK-Begutachtung auch wirklich dem Senior eine Bluse oder ein Hemd anziehen. Nur so kann der Begutachter sehen, dass das Öffnen der Bekleidung nicht mehr alleine geht. Manche Patienten verstehen nicht alles gleich beim ersten Mal. Anweisungen müssen deshalb häufiger wiederholt werden. Auch das müssen Sie zur Sprache bringen.

Kann ich peinliche Themen auch in einem 4-Augen-Gespräch mit dem MDK Besuch erörtern?

Vielen Betroffenen ist es unangenehm im Beisein des Gutachters über Dinge, wie zum Beispiel einer bestehenden Inkontinenz oder Demenzerkrankung zu reden. Aber um den kompletten Hilfebedarf erfassen zu können, ist es sehr wichtig, dass sämtliche Pflegeprobleme und deren Auswirkungen zur Sprache kommen. Um den Betroffenen nicht bloß zu stellen, bietet es sich an, solche Probleme vorher schon im Pflegetagebuch zu dokumentieren, oder dass Sie als Angehöriger unter vier Augen mit dem Gutachter reden, beispielsweise wenn die Wohnsituation in Augenschein genommen wird. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Gutachter getrennt von dem Antragsteller über bestehende Pflegeprobleme zu informieren. Darüber hinaus sollten Sie korrigierend eingreifen, wenn falsche Angaben während des Gesprächs gemacht werden.

Kann ich den Gutachter auf benötigte Hilfsmittel ansprechen?

 

Rollstuhl an der der Tür zwischen zwei Räumen.
Benötigen Sie eventuell einen Rollstuhl als Hilfsmittel.
Erklären Sie dem Gutachter, welche Umstände die Pflege erschweren. Dies können sein: Die baulichen Gegebenheiten (kein Handlang an der Treppe), das Bad ist nicht behindertengerecht, hohes Körpergewicht, wenig Eigeninitiative des Pflegebedürftigen, kein oder nur wenig Mitarbeiten des Pflegebedürftigen möglich, Zuckungen und Spasmen, Berührungsempfindlichkeiten, erschwerte Kommunikation durch Seh- oder Schwerhörigkeit, vermehrte Sturzgefahr und keinen Hausnotruf vorhanden.

Soll der Pflegedienst bei der Begutachtung dabei sein?

Wenn Sie zur Pflege bereits einen Pflegedienst haben oder nach der Einstufung in einen Pflegegrad einen Pflegedienst hinzuziehen möchten, sollten Sie diesen bitten, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Der Pflegedienst kann fachlich sehr gut erklären, welche Tätigkeiten unbedingt notwendig sind und wo überall Hilfe benötigt wird. Ansonsten legen Sie bitte die Pflegedokumentation des Pflegedienstes vor.

Welche Übungen führt der MDK Besuch durch?

Der Gutachter fordert den Antragsteller oft zu kleinen Übungen auf. Anhand von verschiedenen Übungen kann der Gutachter beispielsweise einschätzen, wie viel Kraft in den Händen vorhanden ist und daraus ableiten, ob Probleme bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten bestehen könnten. Weitere Übungen könnte zum Beispiel sein:

  • der Nacken- und Schürzengriff: Aus dieser Übung lässt sich eine eingeschränkte Beweglichkeit der Arme und Schultern ableiten, was meist einen Hilfebedarf bei der Pflege von Gesicht und Oberkörper nach sich zieht.
  • Der Pinzettengriff: hierbei soll nacheinander der Daumen die Finger derselben Hand berühren. Diese Übung gibt Hinweise auf die Feinmotorik.
  • Im Sitzen mit beiden Händen die Füße berühren: Anhand dieser Übung kann der Gutachter einschätzen, ob und in welchem Maße der Antragsteller Hilfe beim Waschen oder Ankleiden des Unterkörpers benötigt

Manchmal prüfen die Gutachter die Bewegungsfähigkeit ohne dies vorher als Übung anzukündigen. So lassen sie beispielsweise einen Kugelschreiber fallen oder bitten den Antragsteller ihnen irgendeinen Gegenstand zu reichen.

Wie bemisst sich der Pflegegrad?

Die Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade orientieren sich wie folgt am Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit:

Pflegegrad Grundpflege Psychosoziale Unterstützung Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber Punkte
Pflegegrad 1 27 – 60 min. bis 1 mal täglich nein nein ab 12,5
Pflegegrad 2 30 – 127 min. bis 1 mal täglich 0 – 1 mal nein ab 27
Pflegegrad 2 mit eingeschr. Alltagskompetenz 8 – 58 min. 2 bis 12 mal täglich nein unter 6 Stunden ab 27
Pflegegrad 3 131 – 278 min. 2 bis 6 mal täglich 0 – 2 mal unter 6 Stunden ab 47,5
Pflegegrad 3 mit eingeschr. Alltagskompetenz 8 – 74 min. 6 mal täglich bis ständig 0 – 2 mal 6 bis 12 Stunden ab 47,5
Pflegegrad 4 184 – 300 min. 2 bis 6 mal täglich 2 – 3 mal 6 bis 12 Stunden ab 70
Pflegegrad 4 mit eingeschr. Alltagskompetenz 128 – 250 min. 7 mal täglich bis ständig 1 – 6 mal rund um die Uhr ab 70
Pflegegrad 5 24 – 279 min. mind. 12 mal täglich mind. 3 mal rund um die Uhr ab 90

Was Sie sonst noch unbedingt ansprechen sollten

Teilen Sie dem Gutachter bei der Begutachtung mit, was Sie für die Pflege benötigen, wie z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Hilfsmittel, Reha Maßnahmen. Er kann dies dann – wenn er eine Notwendigkeit sieht, gleich mit in sein Gutachten aufnehmen und es muss nicht nachträglich beantragt und genehmigt werden. Besprechen Sie mit dem Gutachter die Wohnsituation. Zeigen Sie, welche Defizite die Wohnung hat, um eine vernünftige Pflege zu gewährleisten. Somit können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gleich im Gutachten mit aufgenommen werden. Geben Sie dem Gutachter eine klare Auskunft, wie die Pflege gestaltet werden soll. Pflegen Sie alleine, nehmen Sie einen Pflegedienst hinzu oder soll die Pflege in einem Pflegeheim stattfinden. Somit kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob Sie Pflegegeld oder Kombinationspflege beanspruchen möchten. Wenn Sie Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie dies auch gleich mit dem Gutachter klären.

Tipp:

Bitten Sie den Gutachter, dass mit der Pflegestufenbeurteilung auch das Pflegegutachten mitgeschickt werden soll. Sie haben ein Recht darauf, das Gutachten zu bekommen. Das Pflegegutachten ist wichtig, wenn Sie Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen möchten. Sie können nur argumentieren, wenn Sie wissen, WARUM Ihnen der Pflegegrad / die Pflegestufe abgelehnt wurde – und das steht im Gutachten. Wenn Sie Widerspruch einlegen, erfolgt in der Regel eine Wiederholungsbegutachtung.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Zum Ende seines Besuchs empfiehlt der Gutachter eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Prozess der Pflegebedürftigkeit zu unterstützen Dabei nimmt er Bezug auf:

  • die ärztliche Behandlung
  • Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • Wohnraumanpassungen

Nach zwei Wochen erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse, welchen Pflegegrad der Senior bekommt. Die Höhe des Pflegegrades entscheidet über Art und Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen bekommt der zu Pflegende.

Leistungsübersicht / Die Pflegeversicherung übernimmt ab 2017 folgende Beträge:

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt * 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Geldleistung für Angehörige 316 € 545 € 728 € 901 €
(Pflegegeld) **
ambulante Sachleistung für Pflegedienst 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
(Pflegesachleistung) **
Leistungsbetrag für Heimpflege *** 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Anmerkungen: * Entlastungsbetrag Den Entlastungsbetrag gibt es nur in der häuslichen oder teilstationären Pflege. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt. Hierbei spielt keine Rolle mehr, welcher Pflegegrad vorliegt. Beantragen Sie den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse. ** Häusliche Pflege Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen einer „Pflegesachleistung“ (Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) oder einer Geldleistung wählen (Pflegegeld). Mit dem Pflegegeld können Sie Ihre Pflege selbst sicherstellen, indem Sie das Geld einem pflegenden Angehörigen oder einem Ehrenamtlichen als finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Sie können das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. *** Leistungsbetrag für die Heimpflege Mit dem Leistungsbetrag werden stationär Pflegebedürftige unterstützt.

Was passiert, wenn die Einstufung in den Pflegegrad falsch ist?

Wenn bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Fehler gemacht wurden, hat das folgende Konsequenzen:

  • Wurde kein Pflegegrad anerkannt, gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Damit steht dann auch kein Budget für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, ebenso wenig Zuschüsse für eine behindertengerechte Wohnraumanpassung (z.B. mit einem Treppenlift) in Höhe von bis zu 4.000 Euro usw.
  • Wurde die Höherstufung des Pflegegrades nicht anerkannt, erhöhen sich die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld nicht. Doch gerade das Pflegegeld ist wichtig, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird.

Tipp:

Wichtig!! Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag auf Einstufung ab, so haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einzureichen.

Häufige Fehler die bei der MDK Begutachtung gemacht werden

1. Pflegebedürftige stellen ihre Situation besser dar, da sie sich mitunter schämen und auch sich selbst nicht eingestehen wollen, dass sie nicht mehr dazu in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu meistern. 2. Angehörige und Pflegebedürftige fürchten beim Besuch vom MDK möglicherweise eine Blamage und verwenden im Vorfeld viel Zeit darauf, die Wohnung und auch den Pflegebedürftigen „herzurichten“. Auf diese Art und Weise kann dem Gutachter vom MDK kein realistisches Bild vermittelt werden. 3. Es wird im Vorfeld des MDK-Besuchs kein Pflegetagebuch geführt, das detailliert Auskunft über die erforderliche Pflege und dem Gutachter ein genaues Bild von der Situation geben könnte. 4. Pflegebedürftige lassen sich mitunter durch Suggestivfragen verunsichern und erläutern ihre Lage somit nicht treffend. 5. Berichte vom Hausarzt und etwaige Krankenhausentlassungsberichte liegen beim Besuch vom MDK nicht bereit. 6. Angehörige und andere Personen, die die Pflege leisten, sind bei dem Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nicht anwesend und können folglich nicht Auskunft über die notwendige Unterstützung im Alltag geben. 7. Die Pflegedokumentation liegt nicht vor, obwohl sich bereits ein ambulanter Pflegedienst um den Pflegebedürftigen kümmert. 8. Im Vorfeld des Besuchs vom MDK fand keine Vorbereitung statt, so dass der Pflegebedürftige nicht weiß, was auf ihn zukommt und welche Aspekte für den Gutachter des Medizinischen Dienstes relevant sind. 9. Pflegebedürftige nehmen nicht die Beratungsmöglichkeiten professioneller Stellen an und lassen beispielsweise die Gelegenheit ungenutzt, sich vor der Begutachtung durch den MDK von einem ambulanten Pflegedienst beraten zu lassen. 10. Viele Menschen versäumen es, dem Gutachten des MDK Besuchs zu widersprechen, obwohl ihnen dieses als unangemessen erscheint.

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